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Nasse Schuleingänge: Wenn die Fußmatte zur Stolperfalle wird

Jörg

Jörg
Teammitglied
Moderator
Einfacher und sicherer durch den Schulalltag – Donnerstag, 05.11.2026

Hallo zusammen,

Regenwetter, nasse Schuhe und nach der Pause kommen viele Menschen gleichzeitig ins Gebäude: Schnell ziehen sich feuchte Fußspuren vom Eingang bis in den Flur.

Eine passende Schmutzfangzone und klare Absprachen helfen, Rutschgefahren zu verringern. Eine kleine Fußmatte allein reicht dafür nicht immer aus.

Die entscheidende Frage: Wie sieht es hinter der Matte aus?​

Ein Beispiel aus dem Schulalltag, wie es vorkommen könnte: Die Eingangsmatte liegt ordentlich, trotzdem glänzt der Boden dahinter vor Nässe. Dann lohnt sich ein genauer Blick:

  • Ist die Matte für den Andrang ausreichend groß?
  • Wird sie tatsächlich betreten oder laufen viele daran vorbei?
  • Muss sie gereinigt oder ausgetauscht werden?
  • Gibt es zusätzliche Nässequellen, etwa tropfende Regenschirme?
Die VBG weist darauf hin, dass Schuhe Schmutz und Nässe erst nach mehreren Schritten verlieren. Sauberlaufzonen sollen deshalb die gesamte Durchgangsbreite erfassen und mindestens 1,50 Meter in Laufrichtung lang sein. Das ist keine Garantie, dass diese Länge für jeden stark genutzten Schuleingang ausreicht. [1]

Fünf Dinge, die wir gemeinsam verbessern können​

1. Den Eingang bei Regen beobachten

Ein kurzer Blick nach Unterrichtsbeginn oder nach einer Pause zeigt mehr als die Kontrolle am trockenen Nachmittag. Achtet besonders auf feuchte Laufspuren und Wasseransammlungen hinter der Matte.

Das ist ein Organisationsvorschlag, kein fest vorgeschriebenes Kontrollintervall.

2. Matten prüfen – nicht nur gerade ziehen

Hochstehende Ecken, Falten und verrutschende Matten schaffen zusätzliche Stolperstellen. Die Sauberlaufzone muss sicher liegen und funktionsfähig bleiben. Nach ASR A1.5 sind Reinigung oder Austausch entsprechend der Verschmutzung erforderlich. [2]

3. Reinigung passend zum Boden organisieren

Mehr Reinigungsmittel bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit. Das Portal „Sichere Schule“ betont: Reinigungsverfahren und Mittel müssen zum Bodenbelag passen; Herstellerangaben sind zu beachten. Die richtige Pflege trägt dazu bei, die Rutschhemmung zu erhalten. [3]

4. Bei akuter Glätte handeln

Lässt sich eine Rutschgefahr nicht unverzüglich beseitigen, sieht die ASR eine Kennzeichnung vor; erforderlichenfalls muss zusätzlich abgesperrt werden. Ein Warnaufsteller ersetzt deshalb nicht die Beseitigung der Ursache. Absicherungen so organisieren, dass notwendige Fluchtwege nutzbar bleiben. [2]

5. Einen einfachen Meldeweg vereinbaren

Wer eine nasse Gefahrenstelle entdeckt, sollte wissen, wen er erreicht. Schulbüro, Hausmeisterei, Reinigung und Schulleitung können gemeinsam festlegen:

Wer nimmt die Meldung entgegen, wer sichert kurzfristig und wer organisiert die dauerhafte Lösung?

Die konkrete Aufgabenverteilung richtet sich nach den örtlichen Zuständigkeiten und Beauftragungen. Fehlende Matten, ungeeignete Bodenbeläge oder bauliche Probleme gehören an die zuständige Stelle beim Schulträger.

Unser kurzer Regenwetter-Check​

☐ Bleibt der Boden hinter der Schmutzfangzone möglichst trocken?
☐ Liegen die Matten sicher, ohne Falten oder hochstehende Kanten?
☐ Sind Reinigung und Austausch geregelt?
☐ Können akute Gefahrenstellen schnell gemeldet und gesichert werden?
☐ Werden wiederkehrende Probleme mit Ort, Zeitpunkt und gegebenenfalls Foto dokumentiert – ohne Personen abzubilden?

Ein guter Anlass für eine gemeinsame Runde am Eingang: Hausmeisterei und Reinigung sehen die praktische Situation, das Schulbüro kennt häufig die Beschwerden und der Schulträger kann nötige Anschaffungen oder bauliche Lösungen prüfen.

Wie löst ihr das bei Regenwetter? Habt ihr ausreichend große Schmutzfangzonen oder zieht sich die Nässe regelmäßig bis in die Flure?


Quellen und Einordnung​

Geprüft am 05.11.2026. Die ASR A1.5 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung für den Beschäftigtenschutz. Sie ist eine technische Regel: Gleichwertige andere Lösungen sind möglich. „Sichere Schule“ und die VBG bieten ergänzende Fachinformationen.

[1] VBG: „Empfang/Foyer“, Abschnitt „Hilfreiche Hinweise zur sicheren Gestaltung“, ohne ausgewiesenes Veröffentlichungsdatum.
Empfang/Foyer

[2] Ausschuss für Arbeitsstätten / BAuA: ASR A1.5 „Fußböden“, Ausgabe März 2022, zuletzt geändert am 23.05.2025, insbesondere Abschnitt 4 Absatz 13 und Abschnitt 6 Absatz 3.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A1-5

[3] DGUV-Portal „Sichere Schule“: „Fußböden“, Bereich Eingang, Flure & Treppen, insbesondere Abschnitt „Reinigung“, ohne ausgewiesenes Veröffentlichungsdatum.
Fußböden
 
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