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Müssen festeingebaute Küchengeräte überprüft werden?

losi

Registriertes Mitglied
Weis jemand Näheres über die Elektr. Überprüfung der Einbau-Geräte in einer Schulküche? Die werden ja bei der "ortsveränderlichen" übergangen....
 
Moin Losi,
bei uns alle 2 Jahre. wird von Fachfirma gemacht. Betrifft auch den Technikraum ( früher Werkraum ) . Standbohrmaschienen; Tischkreissäge: Bandsäge usw.
Ebenso Kühlschränke im Chemieraum, Lehrerzimmer......
Gruß Burgtiger
 
....danke Burgtiger. Kannst Du mir sagen ob die Schule für die Beauftragung zu sorgen hat und wo diese Überprüfung gesetzlich verankert ist?
Gruß Losi
 
hallo Losi,
Ortsveränderliche betriebsmittel sind m.E. alle eltktr. Geräte mit einem Stecker sowie Verlängerungskabel und Mehrfachstecker.

fest eingebaute geräte wie z.B. ein E Herd /Spülmaschine zählt nicht zu Ortsveränderlichen Betriebsmittel da entweder kein Stecker vorhanden sondern direkt angeschlossen oder aber die geräte nicht ohne weiteres den Ort wechseln.
Wenn z.b. ein E-Herd an einer anderen Quelle aufgebaut werden muss dann muss der Elektriker eine prüfung des Gerätes nach neuanschluss durchführen.
LG Mike
 
Hi Mike,
da gehen wir konform-hilft mir aber nicht weiter.....klar, es geht um die direkt angeschlossenen Geräte, natürlich sind die bei Neuanschluss von der Fachfirma überprüft worden. Aber gibt es -wie bei den Ortsveränderlichen- eine Regel die besagt, in den und den Abständen sind die Geräte zu überprüfen....? Und muss (Küche/Werkraum) die Schule sich drum kümmern oder geht das wie bei der Ortsveränderlichen über die Bauverwaltung?
Schöne Grüße, Losi
 
Moin, moin,

ortsfeste Geräte müßen gem. BGVA3 alle 4 Jahre geprüft werden (also auch das Gebäude). Eine Standbohrmaschine oder einen Schleifstein würde ich als ortsfest definieren.

Gruß,

Thorsten
 
Eine Standbohrmaschine und ein Schleifstein hat aber einen normalen Stecker, also sind es Ortsveränderliche Geräte.
 
Eine Standbohrmaschine und ein Schleifstein hat aber einen normalen Stecker, also sind es Ortsveränderliche Geräte.

Wenn sie mit der Werkbank "fest" verschraubt sind nicht mehr, dann sind sie ortsfest. Ist aber reine Auslegung. Ein Brennofen mit 2m³ Inhalt hat auch einen Stecker und ich würde ihn als Ortsfest bezeichnen.

Gruß,

Thorsten
 
Das ist falsch! Maßgeblich ist der Stecker. Ob das Gerät angeschraubt, geklebt oder sonstwas ist spielt keine Rolle. Geräte mit einem Stecker sind Ortsveränderlich und müssen durch das EUP überprüft werden.
 
hmm laut dem BGV A3:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200).

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100 Teil 200).

Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.

Nichtstationäre Anlagen
sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft.

Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. (Verantwortlichkeit klarstellen bzw. Anbindung zur Rechtsnorm herstellen!)
 
Bei uns werden die ortsfesten Geräte alle 4Jahre geprüft wird von einem Kollegen gemacht der Elekrtofachkraft ist.
 
Das ist falsch! Maßgeblich ist der Stecker. Ob das Gerät angeschraubt, geklebt oder sonstwas ist spielt keine Rolle. Geräte mit einem Stecker sind Ortsveränderlich und müssen durch das EUP überprüft werden.
Sämtliche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden. Ob mit Stecker oder fest angeschlossen spielt keine Rolle. Entscheident ist die Vorgabe des Betreibers in welchem Intervall geprüft wird. EUP dürfen nur unter Anweisung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
 
Ortsfeste Geräte überprüft aber nicht das EUP Personal, sondern eine Fachfirma. Bei uns wurden diese Überprüfungen vor 5 Jahren eingestellt.
 
na klar, die übliche - kein Geld:( Bei Störungen und defekten soll es weitergemeldet werden.
 
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