Hallo zusammen,
im Schulsekretariat steht der Laserdrucker neben dem Bildschirm, im Lehrerzimmer läuft der Tischkopierer und im Hausmeisterbüro druckt das Multifunktionsgerät direkt hinter dem Schreibtisch.
Praktisch ist das schon. Aber sind diese Standorte auch sinnvoll – und hilft ein nachgerüsteter Filter?
Die kurze Antwort: Drucker verursachen Emissionen. Eine besondere Gesundheitsgefahr durch die übliche Nutzung von Laserdruckern am Arbeitsplatz ist nach der aktuellen behördlichen Bewertung jedoch nicht belastbar nachgewiesen. Trotzdem sind ein geeigneter Standort, gute Lüftung und regelmäßige Wartung wichtig. Beschwerden gehören ernst genommen und überprüft.
Wichtig ist die Unterscheidung: Ultrafeine Partikel aus dem Druckvorgang sind nicht einfach gleichbedeutend mit austretendem Tonerpulver. Der Umgang mit einer undichten Kartusche oder verschüttetem Toner ist eine andere Situation als der normale Betrieb eines intakten Gerätes. [1, 2]
Das bedeutet allerdings keine Garantie für jedes Gerät und jede Raumsituation.
Ein kleines, schlecht gelüftetes Büro mit hohem Druckaufkommen ist anders zu beurteilen als ein gut belüfteter Raum, in dem gelegentlich wenige Seiten gedruckt werden. Auch Wartungszustand, Verbrauchsmaterial und die Ausrichtung der Geräteabluft spielen eine Rolle.
Geruch allein beweist keine gefährliche Schadstoffkonzentration. Umgekehrt ersetzt fehlender Geruch keine Prüfung eines auffälligen Gerätes.
Für die Praxis heißt das:
Ein allgemein gültiger Mindestabstand wie „ein Meter reicht immer“ lässt sich aus den hier geprüften Empfehlungen nicht ableiten.
Das IFA weist darauf hin, dass Partikel auch an anderen Stellen austreten können – insbesondere an der Papierausgabe. Ein Filter auf einem Lüftungsschlitz kann diesen Anteil nicht zurückhalten.
Deshalb empfehlen IFA und Umweltbundesamt Nachrüstfilter nicht uneingeschränkt. Entscheidend sind das konkrete Druckermodell, der passende Filter und ein nachvollziehbarer Wirksamkeitsnachweis. [3]
Die Unfallkasse NRW warnt außerdem davor, dass aufgesetzte Filter die Kühlung beeinträchtigen und einen Wärmestau verursachen können. [5]
Vor einer Nachrüstung deshalb klären:
Unsere praktische Empfehlung: Zuerst Standort, Lüftung und Gerätezustand verbessern. Einen Filter nur als geprüfte Ergänzung betrachten.
Das Umweltbundesamt hat am 19.06.2026 über überarbeitete Kriterien für „Bürogeräte mit Druckfunktion“, DE-UZ 219, informiert. Deshalb bei der Beschaffung die aktuelle Zertifizierung des konkreten Modells prüfen. [6]
Auch geeignetes, emissionsarmes Papier und die für das Gerät vorgesehenen Verbrauchsmaterialien sind wichtig. Ein beliebiger Toner wurde nicht automatisch zusammen mit dem vorhandenen Drucker auf Emissionen geprüft. [2]
In der Schule sollten Arbeitgeber beziehungsweise zuständige Dienststelle, Schulleitung, Schulträger und IT die Maßnahmen entsprechend ihren Zuständigkeiten abstimmen. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können unterstützen.
Bei wiederkehrendem Husten, Augenreizungen, Kopfschmerzen oder auffälligen Gerüchen:
☐ Ist die Abluft vom Sitzplatz weg gerichtet?
☐ Kann der Raum ausreichend gelüftet werden?
☐ Sind Lüftungsöffnungen und Herstellerabstände frei?
☐ Sind Wartung und Tonerwechsel geregelt?
☐ Werden Beschwerden dokumentiert und überprüft?
☐ Wurde vor einer Filternachrüstung die Geräteeignung geklärt?
Wie sieht es bei euch aus: eigener Kopierraum oder Drucker direkt neben dem Schreibtisch? Welche Lösungen haben sich bewährt?
[1] Bundesumweltministerium: „Emissionen aus Laserdruckern“, Stand 30.03.2026.
Emissionen aus Laserdruckern
[2] DGUV / IFA: „Laserdrucker und Laserkopierer“, Onlinefachinformation, insbesondere Emissionsprüfung und Verbrauchsmaterialien; kein Veröffentlichungsdatum auf der geprüften Seite ausgewiesen.
IFA - Innenraumarbeitsplätze: Arbeitsplatz - Laserdrucker und Laserkopierer
[3] DGUV / IFA: „Sichere Laserdrucker – Laserkopierer“, insbesondere Gesundheitsbewertung und Nachrüstfilter; kein Veröffentlichungsdatum auf der geprüften Seite ausgewiesen.
IFA - Praxishilfen: Sichere Laserdrucker - Laserkopierer
[4] DGUV / IFA: „Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Laserdruckern“, September 2015, Hinweise zu Aufstellung, Betrieb, Reinigung und Wartung; weiterhin vom IFA verlinkte Praxishilfe.
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/laserdrucker/hilfestellung_laserdrucker.pdf
[5] Unfallkasse NRW: „Drucker, Kopierer“, insbesondere Abschnitt „Aufsatz von Filtern“. Die Seite enthält auch ältere Literaturverweise; sie wird hier ergänzend zur Filterproblematik herangezogen.
Unfallkasse-nrw.de: Drucker, Kopierer
[6] Umweltbundesamt: „Neue Blauer-Engel-Kriterien: Rechenzentren, Drucker & Dämmstoffe“, 19.06.2026.
Neue Blauer-Engel-Kriterien: Rechenzentren, Drucker & Dämmstoffe
[7] Arbeitsschutzgesetz, § 5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen, geltende Onlinefassung.
§ 5 ArbSchG - Einzelnorm
[8] Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.6: Lüftung, geltende Onlinefassung.
Anhang ArbStättV - Einzelnorm
im Schulsekretariat steht der Laserdrucker neben dem Bildschirm, im Lehrerzimmer läuft der Tischkopierer und im Hausmeisterbüro druckt das Multifunktionsgerät direkt hinter dem Schreibtisch.
Praktisch ist das schon. Aber sind diese Standorte auch sinnvoll – und hilft ein nachgerüsteter Filter?
Die kurze Antwort: Drucker verursachen Emissionen. Eine besondere Gesundheitsgefahr durch die übliche Nutzung von Laserdruckern am Arbeitsplatz ist nach der aktuellen behördlichen Bewertung jedoch nicht belastbar nachgewiesen. Trotzdem sind ein geeigneter Standort, gute Lüftung und regelmäßige Wartung wichtig. Beschwerden gehören ernst genommen und überprüft.
Was kommt beim Drucken in die Raumluft?
Beim Laserdruck wird Toner durch Wärme auf dem Papier fixiert. Dabei können aus dem Zusammenspiel von Gerät, Toner und Papier unterschiedliche Emissionen entstehen:- feine und ultrafeine Partikel,
- flüchtige organische Verbindungen,
- je nach Gerät geringe Mengen Ozon,
- Papierstaub.
Wichtig ist die Unterscheidung: Ultrafeine Partikel aus dem Druckvorgang sind nicht einfach gleichbedeutend mit austretendem Tonerpulver. Der Umgang mit einer undichten Kartusche oder verschüttetem Toner ist eine andere Situation als der normale Betrieb eines intakten Gerätes. [1, 2]
Wie gefährlich ist ein Drucker neben dem Schreibtisch?
Das Bundesumweltministerium hält mit Stand vom 30.03.2026 fest: Nach Einschätzung der BAuA gibt es keine belastbaren Hinweise auf besondere gesundheitliche Risiken durch Laserdrucker am Arbeitsplatz. Auch die vom IFA dargestellten Untersuchungen belegen keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen üblichen Druckeremissionen und den berichteten Erkrankungen. [1, 3]Das bedeutet allerdings keine Garantie für jedes Gerät und jede Raumsituation.
Ein kleines, schlecht gelüftetes Büro mit hohem Druckaufkommen ist anders zu beurteilen als ein gut belüfteter Raum, in dem gelegentlich wenige Seiten gedruckt werden. Auch Wartungszustand, Verbrauchsmaterial und die Ausrichtung der Geräteabluft spielen eine Rolle.
Geruch allein beweist keine gefährliche Schadstoffkonzentration. Umgekehrt ersetzt fehlender Geruch keine Prüfung eines auffälligen Gerätes.
Wo sollte das Gerät in einer Schule stehen?
Das IFA empfiehlt, insbesondere gemeinsam genutzte Drucker in einem gut belüfteten Druckerraum aufzustellen. Steht ein Gerät am Arbeitsplatz, soll seine Abluft nicht direkt auf den Arbeitsplatz gerichtet sein. Pausenräume und Räume, in denen Speisen oder Getränke zubereitet oder verzehrt werden, sind nach dieser Empfehlung ungeeignet. [4]Für die Praxis heißt das:
- Viel genutzte Geräte möglichst aus dauerhaft besetzten Büros herausnehmen.
- Einen geeigneten, gut belüftbaren Standort wählen.
- Abluftöffnungen vom Sitzplatz weg ausrichten.
- Vorgeschriebene Freiräume und Lüftungsöffnungen nach Herstelleranleitung einhalten.
- Ein Gerät nicht einfach in einen geschlossenen Schrank stellen.
Ein allgemein gültiger Mindestabstand wie „ein Meter reicht immer“ lässt sich aus den hier geprüften Empfehlungen nicht ableiten.
Helfen Nachrüstfilter?
Manche Filter können die Partikelemission an der gefilterten Öffnung reduzieren. Sie erfassen aber nicht automatisch sämtliche Emissionen des Druckers.Das IFA weist darauf hin, dass Partikel auch an anderen Stellen austreten können – insbesondere an der Papierausgabe. Ein Filter auf einem Lüftungsschlitz kann diesen Anteil nicht zurückhalten.
Deshalb empfehlen IFA und Umweltbundesamt Nachrüstfilter nicht uneingeschränkt. Entscheidend sind das konkrete Druckermodell, der passende Filter und ein nachvollziehbarer Wirksamkeitsnachweis. [3]
Die Unfallkasse NRW warnt außerdem davor, dass aufgesetzte Filter die Kühlung beeinträchtigen und einen Wärmestau verursachen können. [5]
Vor einer Nachrüstung deshalb klären:
- Ist der Filter für genau dieses Modell geeignet?
- Gibt es Messungen am vollständigen Gerät – oder nur zum Filtermaterial?
- Bleibt die vom Hersteller vorgesehene Kühlung erhalten?
- Wer übernimmt Montage, Kontrolle und rechtzeitigen Austausch?
Unsere praktische Empfehlung: Zuerst Standort, Lüftung und Gerätezustand verbessern. Einen Filter nur als geprüfte Ergänzung betrachten.
Was bringt bei einer Neuanschaffung etwas?
Bei der Beschaffung lohnt sich ein Blick auf emissionsarme Geräte mit dem Blauen Engel. Das Umweltzeichen berücksichtigt unter anderem Emissionsanforderungen. Es bedeutet jedoch nicht „emissionsfrei“.Das Umweltbundesamt hat am 19.06.2026 über überarbeitete Kriterien für „Bürogeräte mit Druckfunktion“, DE-UZ 219, informiert. Deshalb bei der Beschaffung die aktuelle Zertifizierung des konkreten Modells prüfen. [6]
Auch geeignetes, emissionsarmes Papier und die für das Gerät vorgesehenen Verbrauchsmaterialien sind wichtig. Ein beliebiger Toner wurde nicht automatisch zusammen mit dem vorhandenen Drucker auf Emissionen geprüft. [2]
Tonerwechsel und Reinigung: Nicht einfach auspusten!
Für eingewiesene Beschäftigte gilt:- Kartuschen nach Herstelleranleitung wechseln und Toneraustritt vermeiden.
- Verschütteten Toner nicht wegblasen oder mit Druckluft verteilen.
- Kleine Mengen nach Hersteller- und Sicherheitsdatenblatt aufnehmen; das IFA nennt hierfür ein feuchtes Tuch.
- Toner auf der Haut mit kaltem Wasser und Seife entfernen.
- Reinigung des Geräteinneren und Wartung dem zuständigen Service überlassen. [4]
Wer kümmert sich – und was tun bei Beschwerden?
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen ermitteln. Nach Anhang 3.6 Arbeitsstättenverordnung muss während der Nutzung ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Diese Vorgaben gelten bundesweit für die erfassten Arbeitsstätten und Beschäftigten. [7, 8]In der Schule sollten Arbeitgeber beziehungsweise zuständige Dienststelle, Schulleitung, Schulträger und IT die Maßnahmen entsprechend ihren Zuständigkeiten abstimmen. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können unterstützen.
Bei wiederkehrendem Husten, Augenreizungen, Kopfschmerzen oder auffälligen Gerüchen:
- Zeitpunkt, Raum, Gerät und Druckaufkommen notieren.
- Beschwerden und Geräteauffälligkeiten melden.
- Standort, Lüftung und Wartungszustand überprüfen lassen.
- Gesundheitliche Beschwerden ärztlich abklären lassen.
Kurzer Arbeitsplatzcheck
☐ Steht ein häufig genutztes Gerät direkt neben einem Dauerarbeitsplatz?☐ Ist die Abluft vom Sitzplatz weg gerichtet?
☐ Kann der Raum ausreichend gelüftet werden?
☐ Sind Lüftungsöffnungen und Herstellerabstände frei?
☐ Sind Wartung und Tonerwechsel geregelt?
☐ Werden Beschwerden dokumentiert und überprüft?
☐ Wurde vor einer Filternachrüstung die Geräteeignung geklärt?
Wie sieht es bei euch aus: eigener Kopierraum oder Drucker direkt neben dem Schreibtisch? Welche Lösungen haben sich bewährt?
Quellen und Einordnung
Prüfdatum: 03.11.2026. Die Behörden- und Unfallversicherungshinweise sind fachliche Bewertungen beziehungsweise Empfehlungen; die genannten Gesetze und die Verordnung sind verbindliche Rechtsgrundlagen.[1] Bundesumweltministerium: „Emissionen aus Laserdruckern“, Stand 30.03.2026.
Emissionen aus Laserdruckern
[2] DGUV / IFA: „Laserdrucker und Laserkopierer“, Onlinefachinformation, insbesondere Emissionsprüfung und Verbrauchsmaterialien; kein Veröffentlichungsdatum auf der geprüften Seite ausgewiesen.
IFA - Innenraumarbeitsplätze: Arbeitsplatz - Laserdrucker und Laserkopierer
[3] DGUV / IFA: „Sichere Laserdrucker – Laserkopierer“, insbesondere Gesundheitsbewertung und Nachrüstfilter; kein Veröffentlichungsdatum auf der geprüften Seite ausgewiesen.
IFA - Praxishilfen: Sichere Laserdrucker - Laserkopierer
[4] DGUV / IFA: „Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Laserdruckern“, September 2015, Hinweise zu Aufstellung, Betrieb, Reinigung und Wartung; weiterhin vom IFA verlinkte Praxishilfe.
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/laserdrucker/hilfestellung_laserdrucker.pdf
[5] Unfallkasse NRW: „Drucker, Kopierer“, insbesondere Abschnitt „Aufsatz von Filtern“. Die Seite enthält auch ältere Literaturverweise; sie wird hier ergänzend zur Filterproblematik herangezogen.
Unfallkasse-nrw.de: Drucker, Kopierer
[6] Umweltbundesamt: „Neue Blauer-Engel-Kriterien: Rechenzentren, Drucker & Dämmstoffe“, 19.06.2026.
Neue Blauer-Engel-Kriterien: Rechenzentren, Drucker & Dämmstoffe
[7] Arbeitsschutzgesetz, § 5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen, geltende Onlinefassung.
§ 5 ArbSchG - Einzelnorm
[8] Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.6: Lüftung, geltende Onlinefassung.
Anhang ArbStättV - Einzelnorm