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Kindergeld futsch ?

mucka

Registriertes Mitglied
Hallo Kollegen,
heute habe ich vom Lohnbüro die Naricht bekommen, das mir kein Kindergeld mehr zusteht. Meine Tochter ist 21 Jahre und wohnt noch bei uns . Sie macht eine Ausbildung als Medienkauffrau. Ihre Verdienstbescheinigung haben wir vor einem Monat eingereicht.Was mich eigentlich stutzig macht ist,das ich keine Aufstellung bekommen habe, warum uns das Kindergeld nicht mehr zusteht. Von meiner Einkommenssteuererklärung bekomme ich doch auch eine Aufschlüsselung. Meint ihr ich solle das ganze von einem Steuerberater prüfen lassen ? Oder kann man denen Vertrauen ? ( das alles korrekt ist bearbeitet wurde ).
Danke für eure Geduld beim Lesen!!!

Gruß mucka
 
AW: Kindergeld futsch ?

Hallo,

Kindergeld wird in der BRD mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, jedoch höchstens bis zum 27. Lebensjahr, wenn das Einkommen des Kindes 7680,-€ im Jahr nicht übersteigt (z.B. bei Schulbesuch, Ausbildung, Studium). Ein Steuerberater hat damit eigentlich nichts zu tun, zuständig ist die Familienkasse, im öffentlichen Dienst also dein zuständiges Lohnbüro. Dein Einkommen ist für das Einkommen in diesem Falle unerheblich.

Gruß Stefan;)
 
AW: Kindergeld futsch ?

Hallo mucka,
ich würde an deiner Stelle nochmal beim Lohnbüro/Personalamt nachhaken.
Für ein über 18 Jahre altes Kind wird bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Dazu gehört auch der Besuch allgemeinbildener Schulen. Kein Kindergeld gibt es, wenn die Einkünfte des Kindes 7680 Euro überschreiten. Wir vom öffentlichen Dienst müssen das Kindergeld bei unserer Dienststelle beantragen, alle anderen Arbeitnehmer gehen zur Arbeitsagentur für Arbeit. Die wissen bestimmt bescheid-fragen kostet nichts. Gruß pfropfy
 
AW: Kindergeld futsch ?

Hallo Mucka,

Pfropfy hat Recht. Bis zum 25. und nicht bis zum 27. Lebensjahr! Wieder mal ne Kürzung von Vater Staat.:grr: Die 7680,-€ haben noch Bestand.

Gruß Stefan
 
AW: Kindergeld futsch ?

Hallo Stefan,
meine Tochter verdient etwas mehr, ihr Arbeitgeber musste eine Prognose für das Jahr 2007 abgeben. Alleine Das Fahrgeld beträgt im Jahr ca. 700 € . Jetzt hat sie eine Sprachreise mit der Berufschule nach England gemacht, sie musste 500 € bezahlen.Nur wie mache ich das geltend? Die Prognose ist schon erstellt, der Arbeitgeber wusste noch nichts davon als er den Vordruck ausgefüllt hat. Und hat sie nicht noch einen Freibetrag der abgezogen werden muss. Ich traue der Familienkasse nicht zu, das sie zu meinem Gunsten Entscheidet. Ob ein Steuerberater mir helfen könnte ??

Danke für deine Hilfe
Gruß mucka
 
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