Der tägliche Wahnsinn: Handwerker-Unterweisung für Fortgeschrittene (Inklusive BG- & GUV-Präzision)
Willkommen in unserer heiligen Bildungsanstalt! Damit Ihr Aufenthalt hier nicht in einer epischen Katastrophe endet und die Unfallkasse (GUV) oder die Berufsgenossenschaft (BG) Schnappatmung bekommt, gilt: Hier herrscht Zucht, Ordnung und die unumstößliche Einhaltung des geltenden Regelwerks der Technik.Gewürzt mit einer gesunden Dise Sarkasmus und schwarzem Humor, präsentieren wir Ihnen das absolute Pflichtprogramm für jeden Handwerker.
1. Registrierung, An- und Abmeldung & namentliche Erfassung
- Namentliche Erfassung: Jeder Handwerker und Subunternehmer ist namentlich in der Unterweisung und Anwesenheitsliste zu führen. Wir wollen schließlich exakt wissen, wer sich im Gebäude bewegt.
- An- und Abmelden: Wer das Gebäude betritt oder verlässt, meldet sich lückenlos beim Hausmeister oder im Sekretariat an und ab. Wer meint, sich heimlich vorbeizuschleichen, wird direkt in den administrativen Papierkorb befördert.
- Der Ernstfall & Vorfälle: Im Falle eines Alarms, einer Straftat oder eines Unfalls müssen die Namen und die genaue Anzahl der anwesenden Personen sofort parat stehen.
2. Fahrzeuge, Parkplätze und der Schulhof als Rennstrecke
- Parken: Fahrzeuge haben auf dem Schulhof absolut nichts verloren, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor. Geparkt wird ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen.
- Schritttempo: Der Schulhof ist keine Teststrecke für Hobby-Rennfahrer. Hier gilt strikt Schritttempo. Schwere Lasten werden konventionell mit Handkarren transportiert. Motorengeheul auf dem Pausenhof weckt nur schlafende Hunde (und den Rektor).
3. Absperrungen, Leitern & Tritte (BG- & GUV-konform)
- Baustellensicherung: Absperrungen müssen den Vorgaben der DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten) und den GUV-Richtlinien entsprechen.
- Flatterband ist kein Schutz: Ein rot-weißes Flatterband hält keinen sportlichen Schüler auf. Baustellenbereiche sind physisch und sicher abzusperren.
- Leitern und Tritte: Leitern und Aufstiegshilfen an oder auf dem Gebäude sind grundsätzlich zu sichern oder wegzuschließen, damit kein unbefugter Schüler auf dumme Ideen kommt, damit herumspielt, stürzt oder verunfallt.
4. Maschinen, Geräte und die DGUV Vorschrift 3
- Elektrische Betriebsmittel: Alle elektrischen Geräte, Maschinen mit Stecker und insbesondere Kabeltrommeln müssen den strengen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 (Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel) entsprechen. Abgelaufene Prüfplaketten fliegen gnadenlos raus.
- Regelwerke der Technik: Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE, DIN) sowie die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungsverbände (GUV) uneingeschränkt.
5. Schutzkleidung (PSA) & Körperkultur
- Persönliche Schutzausrüstung: Die für die jeweilige Arbeit erforderliche PSA (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz etc.) ist strikt zu tragen.
- Kleiderordnung: Oberkörperfreies Arbeiten – wie es bei Dachdeckern oder Gerüstbauern im Sommer manchmal beliebt ist – ist auf dem Schulgelände absolut tabu. Bleiben Sie angezogen!
6. Gefährdungsbeurteilung, Feuer, Funken & Brandmeldeanlage
- Gefährdungsbeurteilung: Für diverse Arbeiten muss im Vorfeld zwingend eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Jede Maßnahme ist vorab mit dem Hausmeister oder dem Sicherheitsbeauftragten abzusprechen.
- Feuererlaubnisschein:
- Schweiß- und Heißarbeiten erfordern zwingend einen Feuererlaubnisschein.
- Trennarbeiten (Flexen etc.) benötigen ebenfalls einen Feuererlaubnisschein!
- Brandmeldeanlage (BMA): Jede Arbeit, die Rauch, Staub oder Hitze erzeugt und potenziell Brandmelder auslösen könnte, muss frühzeitig angemeldet werden, damit die Anlage kontrolliert freigeschaltet werden kann.
7. Der Ernstfall: Feueralarm & Unfallmeldung
- Evakuierung: Wenn der Feueralarm ertönt, gilt das universelle Gesetz: Alle raus! Das schließt Handwerker, Gäste und den Chef nahtlos mit ein. Der Sammelplatz ist unverzüglich aufzusuchen.
- Unfallmeldung: Jeder Unfall – sei er auch noch so winzig (selbst der kleinste Schnitt in den Finger) – ist sofort zu melden. Die Unfallkasse / BG will schließlich Papierfutter haben, und wir wollen wissen, wer wo blutet.
8. Sanitäranlagen, Kantine & Zonen-Trennung
- Schüler-WC ist tabu: Handwerker nutzen ihre eigenen Sanitäreinrichtungen oder die separat zugewiesenen Bereiche. Der Gang in die Schülertoiletten ist strikt untersagt.
- Hygieneschutz: Pausen- und Kantinenbereiche sind sauber zu hinterlassen.
Gibt es dazu noch Fragen, oder stürzen wir uns jetzt unfallfrei in die Arbeit?Wichtiger Hinweis zum Schluss:
Jede Abweichung, jede spontane Idee und jeder Handgriff außerhalb des besprochenen Rahmens wird im Vorfeld mit dem Hausmeister oder dem Beauftragten geklärt. Wer eigenmächtig den Schulumbau des Jahrhunderts einläutet, darf sich direkt beim Schullektor zum Kaffeekränzchen melden.