losi
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Ich habe eben zufällig noch einen Beitrag mit Link Gerichtsurteil von irgendwo her über Bezahlung/Regelung Winterdienst gefunden....vielleicht kann jemand für sich etwas daraus herleiten....:
Rufbereitschaft für Winterdienst
Ich habe von 2000 bis 2006 aus familiären Gründen halbtags gearbeitet und damals sofort die Überstundenpauschale gestrichen bekommen.Begründung: Überstunden fallen bei einer Teilzeitbeschhäftigung nicht an, nur Mehrstunden! Für das Schneefegen war ich aber weiterhin zuständig, morgens vor meiner Arbeitszeit und nach der Arbeitszeit meines Kollegen, mit dem ich mir meine Stelle geteilt habe und natürlich am Wochenende und in den Ferien sowie an Feiertagen. Bezahlt bekommen habe ich aber nur die Stunden + Zeitzuschläge, die ich wirklich Schnee gefegt habe. Meiner Meinung nach war das nicht in Ordnung, denn ich konnte keine Wochenende von November bis März im Voraus verplanen, da ich nicht mehr als drei Tage das Wetter voraussagen konnte. Also bin ich nach mehreren Gesprächen mit meinem Arbeitgeber mit Hilfe von verdi vor das Arbeitsgericht gezogen. Beim hiesigen Arbeitsgericht bekam ich uneingeschränkt Recht, dass die Zeit außerhalb meiner Arbeitszeit, morgens von 5.00-7.00 Uhr wochentags(bis dahin müssen alle Wege frei sein und ich brauche dazu 2 Stunden) und abends von 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr ,am Wochenende von 8.00 Uhr - 20.00 Uhr Rufbereitschaft ist. Das bedeutet für 8 Stunden Rufbereitschaft wird mir eine bezahlt + die geleisteten Stunden für einen eventuellen Arbeitseinsatz.Aufenthaltsort kann ich selbst bestimmen, muss nur innerhalb einer halben Stunde am Einsatzort sein.
Mein Arbeitgeber hat natürlich Revision eingelegt. Wir sind dann vors Landesarbeitsgericht in Hannover gezogen und dort gab es folgendes Ergebnis: An Tagen mit einer Tagestiefsttemperatur von +1° gibt's Rufbereitschaft + tatsächlich geleistete Winterdienststunden. Ich habe für 5 Winter rückwirkend die Rufbereitschaftstunden bezahlt bekommen.Seit dem Winter 2006 bekamen nun alle Hausmeister, die keine Überstundenpauschale mehr bekamen,bei uns im Landkreis Rufbereitschaft für Schneefegen in Form einer Pauschale + Überstundenzuschläge + Bezahlung für geleistete Winterdienststunden bezahlt.
Da seit der Kündigung des Tarifvertrages für Schulhausmeister in Niedersachsen zum 01.01.2007 für alle Hausmeister die Überstundenpauschale wegfällt, bekommen wir jetzt in unserem Landkreis alle diese Rufbereitschaft von November bis März bezahlt und arbeiten nur noch 39 Stunden in der Woche+ bezahlte Überstunden für schulische und außerschulische Veranstaltungen.
Also, was ich eigentlich damit sagen wollte ist: Ihr müsst eure Freizeit nicht umsonst zur Verfügung stellen. Wenn ihr schon die Verantwortung, bzw. Verkehrsicherungspflicht habt und deshalb so wie ich im Winter mehr oder weniger dauernd mit Schnee rechnet und euch für's Schneefegen bereithaltet dann muss das auch bezahlt werden!
Das Urteil findet ihr unter Landesarbeitsgericht Niedersachsen
7 Sa 1840/03 vom 11.08.2005
Rufbereitschaft für Winterdienst
Ich habe von 2000 bis 2006 aus familiären Gründen halbtags gearbeitet und damals sofort die Überstundenpauschale gestrichen bekommen.Begründung: Überstunden fallen bei einer Teilzeitbeschhäftigung nicht an, nur Mehrstunden! Für das Schneefegen war ich aber weiterhin zuständig, morgens vor meiner Arbeitszeit und nach der Arbeitszeit meines Kollegen, mit dem ich mir meine Stelle geteilt habe und natürlich am Wochenende und in den Ferien sowie an Feiertagen. Bezahlt bekommen habe ich aber nur die Stunden + Zeitzuschläge, die ich wirklich Schnee gefegt habe. Meiner Meinung nach war das nicht in Ordnung, denn ich konnte keine Wochenende von November bis März im Voraus verplanen, da ich nicht mehr als drei Tage das Wetter voraussagen konnte. Also bin ich nach mehreren Gesprächen mit meinem Arbeitgeber mit Hilfe von verdi vor das Arbeitsgericht gezogen. Beim hiesigen Arbeitsgericht bekam ich uneingeschränkt Recht, dass die Zeit außerhalb meiner Arbeitszeit, morgens von 5.00-7.00 Uhr wochentags(bis dahin müssen alle Wege frei sein und ich brauche dazu 2 Stunden) und abends von 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr ,am Wochenende von 8.00 Uhr - 20.00 Uhr Rufbereitschaft ist. Das bedeutet für 8 Stunden Rufbereitschaft wird mir eine bezahlt + die geleisteten Stunden für einen eventuellen Arbeitseinsatz.Aufenthaltsort kann ich selbst bestimmen, muss nur innerhalb einer halben Stunde am Einsatzort sein.
Mein Arbeitgeber hat natürlich Revision eingelegt. Wir sind dann vors Landesarbeitsgericht in Hannover gezogen und dort gab es folgendes Ergebnis: An Tagen mit einer Tagestiefsttemperatur von +1° gibt's Rufbereitschaft + tatsächlich geleistete Winterdienststunden. Ich habe für 5 Winter rückwirkend die Rufbereitschaftstunden bezahlt bekommen.Seit dem Winter 2006 bekamen nun alle Hausmeister, die keine Überstundenpauschale mehr bekamen,bei uns im Landkreis Rufbereitschaft für Schneefegen in Form einer Pauschale + Überstundenzuschläge + Bezahlung für geleistete Winterdienststunden bezahlt.
Da seit der Kündigung des Tarifvertrages für Schulhausmeister in Niedersachsen zum 01.01.2007 für alle Hausmeister die Überstundenpauschale wegfällt, bekommen wir jetzt in unserem Landkreis alle diese Rufbereitschaft von November bis März bezahlt und arbeiten nur noch 39 Stunden in der Woche+ bezahlte Überstunden für schulische und außerschulische Veranstaltungen.
Also, was ich eigentlich damit sagen wollte ist: Ihr müsst eure Freizeit nicht umsonst zur Verfügung stellen. Wenn ihr schon die Verantwortung, bzw. Verkehrsicherungspflicht habt und deshalb so wie ich im Winter mehr oder weniger dauernd mit Schnee rechnet und euch für's Schneefegen bereithaltet dann muss das auch bezahlt werden!
Das Urteil findet ihr unter Landesarbeitsgericht Niedersachsen
7 Sa 1840/03 vom 11.08.2005