haumi60
Hausmichel
Moin Kollegen,
ein Großteil meines Schulhofes trennt eine Anliegende Jugendverkehrsschule durch einen Gitterzaun.
Diese Gitterzäune haben auf einer Seite diese ( Piker ) müsste eigendlich jeder kennen .
Der Zaun steht zwar schon 25. Jahre, aber jetzt fragen sich einige LK ob es überhaupt zulässig ist den Zaun mit den Spitzen nach oben zu verbauen ?
( Verletzungsgefahr für Kinder , die versuchen dort rüber zu steigen ) Der Zaun ist 1,60 Mtr. hoch . Also ich weiß das es an Kindertagesstätten verboten ist . Hat jemand erfahrung damit oder weiß genau Bescheid
Ich Danke euch schon mal im vorraus
bis dahin
ein Großteil meines Schulhofes trennt eine Anliegende Jugendverkehrsschule durch einen Gitterzaun.
Diese Gitterzäune haben auf einer Seite diese ( Piker ) müsste eigendlich jeder kennen .
Der Zaun steht zwar schon 25. Jahre, aber jetzt fragen sich einige LK ob es überhaupt zulässig ist den Zaun mit den Spitzen nach oben zu verbauen ?
( Verletzungsgefahr für Kinder , die versuchen dort rüber zu steigen ) Der Zaun ist 1,60 Mtr. hoch . Also ich weiß das es an Kindertagesstätten verboten ist . Hat jemand erfahrung damit oder weiß genau Bescheid
Ich Danke euch schon mal im vorraus
bis dahin