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Gitterzaun und seine spitzen !

haumi60

Hausmichel
Moin Kollegen,
ein Großteil meines Schulhofes trennt eine Anliegende Jugendverkehrsschule durch einen Gitterzaun.
Diese Gitterzäune haben auf einer Seite diese ( Piker ) müsste eigendlich jeder kennen .
Der Zaun steht zwar schon 25. Jahre, aber jetzt fragen sich einige LK ob es überhaupt zulässig ist den Zaun mit den Spitzen nach oben zu verbauen ?
( Verletzungsgefahr für Kinder , die versuchen dort rüber zu steigen ) Der Zaun ist 1,60 Mtr. hoch . Also ich weiß das es an Kindertagesstätten verboten ist . Hat jemand erfahrung damit oder weiß genau Bescheid:confused:

Ich Danke euch schon mal im vorraus:)

bis dahin
 
Hallo haumi60,
dein Schulleiter soll sich mit der Stadt oder Kommune auseinander setzen.
Das ist nach meiner Erfahrung das Beste.
Dort sitzen die Leute die das wissen müssen bzw. sie müssen es Aneignen.

Als Hm können wir uns nicht alle Vorschriften aneignen.

Gruß SMP
 
Wenn mich nicht alles täuscht, ab 2 Meter dürfen die Spitzen oben sein.
Alles was "kleiner" ist abflexen, umschlagen oder andersrum verbauen.

Greets
 
Halllo,

Bei mir in der Schule kommt jedes Jahr ein Ing. Büro und kontrolliert den Spielplatz/geräte und das Aussengelände. Jetzt ist dem Prüfer aufgefallen dass der Zaun auch mit den Spitzen nach oben montiert ist und dass darf erst ab einer Höhe von 2 m. Also Zaun umdrehen oder eien 20 cm tiefen Graben vorherbuddeln;).

Info: Wehrt euch mit Händen und Füßen gegen Spielgerätebau in Eigenleistung, diese müssen immer der aktuellen Norm angepasst werden. Auf fertigen Spielgeräten ist einen Jahreszahl und der Hersteller sichtbar angebracht und es kann immer auf die Norm der Jahreszahl zurückgegriffen werden. Muß jetzt zum 2 mal in 3 Jahren den Brüstungsabstand eines selbstgebauten Rutschenturm verändern.
 
Spielgerätebau in Eigenleistung? Gibts nun mal überhaupt nicht. Nur das Gartenamt und von denen beauftragte Firmen dürfen da was machen. Meine Aufgabe ist ausschließlich wöchentliche Sichtkontrolle.
@Stucky, wer baut denn bei euch in Eigenleistung?
 
Hallo Matti
Mit Eigenleistung sind Eltern gemeint. Bei uns an der Schule wurde mit Elterneisatz ein richtig toller Spielplatz gebaut. Ein Dipl.Ing. Garten und Landschaftsbau hat den Bau des Spielplatz erarbeitet und überwacht. Leider müssen wir jede Normänderung umsetzen.
 
Was bin ich froh, das sowas bei uns verboten ist. Eigeninitiative der Eltern, oh Gott! Scheint aber wieder mal von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein.
 
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