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Gibt es Vorschriften für die Wartung von Notstromversorgungen

Dexter

Kaffeejunkie
Bei uns wird die Wartung an der Notstromversorgung-Anlage nicht durchgeführt. Kennt jemand Gesetzliche Vorschriften die besagen das die Anlage in regelmäßigen Abständen geprüft werden muss?
 
AW: Gibt es Vorschriften für die Wartung von Notstromversorgungen

Hallo Peter, Vorschriften zur Wartung gibt es bestimmt, aber wie sie gesetzlich verankert sind weiß ich nicht. Bei mir macht die Wartung die Stadtwerke selbst, und zwar regelmäßig. Ich werde mich erkundigen für dich, wie das mit dem Gesetzlichen ist.

Bis bald,
Friedrich :fragezeichen:
 
AW: Gibt es Vorschriften für die Wartung von Notstromversorgungen

Ich könnte mir vorstellen, dass dort eine regelmäßige Wartung auf jeden Fall vorgeschrieben ist, wo das Versammlungsstättengesetz greift.
 
AW: Gibt es Vorschriften für die Wartung von Notstromversorgungen

Dexter schrieb:
Bei uns wird die Wartung an der Notstromversorgung-Anlage nicht durchgeführt. Kennt jemand Gesetzliche Vorschriften die besagen das die Anlage in regelmäßigen Abständen geprüft werden muss?

Grüss dich,

bei uns wird die NA jedes 2te Jahr durchgecheckt, aber nur nach der Begehung durch den Tüv. Von selbst passiert da nichts mehr. Ich selbst probiere in regelmässigen Abständen alles durch, vorallem vor Grossveranstaltungen.
 
AW: Gibt es Vorschriften für die Wartung von Notstromversorgungen

Ich habe bei mir 340 Batterizellen stehen. die werden 1 mal im Jahr von unsere Elektrofirma gewahrtet, geputzt und Wasser aufgefüllt. 1/4jährlich
putze ich sie mal durch mit Destelliertes Wasser. Ich hoffe das ich bald
Wartungfreie Batterizellen bekomm. Meine Anlage ist nehmlich überaltert und kann keine 3Stunden durchhalten. Ist Schule und Sporthalle dran. Ich glaube die muß erst ganz kaputt gehen. Dann bekomme ich eine neue, ist ziemlich Teuer.

Gruß Andi :)
 
AW: Gibt es Vorschriften für die Wartung von Notstromversorgungen

Es ist nur so, das die Verwaltung immer Kosten sparen will und wenn ich Paragrafen vorlegen kann werden dann meist finanzielle Mittel zur verfügung gestellt.
 
AW: Gibt es Vorschriften für die Wartung von Notstromversorgungen

Arbeiten die man selbst machen kann:
Zyklische Überwachung der Funktionsfähigkeit der angeschlossenen Leuchten:
Prüfzyklus: Einzelbatterien wöchentlich
Gruppen- und Zentralbatterieanlagen täglich
Jedoch müssen auch die nicht genannten Systeme geprüft werden:
VDE 0108 T1, 9.3.2:"Alle Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung müssen jederzeit mit gebrauchsfähigen Lampen versehen sein."

Überwachung der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsstromversorgung:
Prüfzyklus: Gruppen-und Zentralbatterieanlagen täglich
Ersatzstromaggregate monatlich mit 50% Last

Arbeiten die ein Elektrofachbetrieb machen muß:

Prüfung, Wartung, Instandhaltung

Jährlicher Betriebsdauertest außerhalb der Betriebszeit
Austausch der Batterien bei weniger als 2/3 der Nennbetriebszeit
Batterien sind entsprechend der Herstellerangaben und
DIN VDE 0510 Teil 2 regelmäßig zu warten (halbjährlich, jährlich)
Über die regelmäßigen Prüfungen sind Prüfbücher zu führen, die eine Kontlolle über mindestens zwei Jahre gestatten.

Bei Einsatz einer zugelassenen automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktionen.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen!
Gruß Alfons
 
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