letzt endlich geht doch nur eine Schule, wie sonst kann man als Sicherheitsbeauftragter denn an mehren Schulen gleichzeitig auf Gefahren reagieren, erklär mal den Eltern wie es zu einen Unfall kommen konnte z.B. das sich ihr Kind Verletzt hat, weil nicht rechtzeitig die Gefahrenstelle gesichert oder beseitigt wurde...
also bei mir ist es ganz bestimmt nicht anders wie bei anderen auch, solange ich im Dienst bin, darf kann und tut mein Arbeitgeber es, er weist mir eine zusätzliche Schule in Vertretung zu, na gut dann ich laufe dann halt in meiner Arbeitszeit dahin oder fahre mit Öffentlichen Verkehrsmittel da hin, vorher aber fülle ich eine Überlastungsanzeige aus in der unter anderem auch aufgeführt ist, das ich als Sicherheitsbeauftragter nicht an mehren Objekten gleichzeig meinen Aufgaben erfüllen kann, Ok das interessiert ihn wohl erst mal nicht, kommt es aber zu einen Unfall den die betroffenen Eltern als unnötig befinden und der auch noch der BG gemeldet werden muss, könnte es für die Anweisende Person nicht einfach werden das zu erklären, denn
Eltern haben nämlich auch die Möglichkeit gegen diese Personen Privatklage ein zureichen, sie müssen das nur wissen!