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EuP - Elektrisch unterwiesene Person

Hab mit dem Elektromeister der Elektofirma, die alle Arbeiten an unserer Schule machen, mal über das Problem geredet.
Ich wechsle nach einer Einweisung von Ihm Lichtschalter und Steckdosen aus und er überprüft die hinterher fachmännisch. Ebenso Lichterwechsel und Starter.
Sollte ich bei irgendeinen "Wechseln" Schwierigkeiten haben so werde ich die Elektrofirma sofort holen zum reparieren. So sind wir mal verblieben.
Würde dass so in Eueren Augen gehen?
 
Wenn er es hinterher "fachmännisch" überprüft, baut er Schalter und Steckdosen wieder aus und kontrolliert, was du gemacht hast.
Das alles inkl. Protokoll und Messung...
Dann kann er es auch gleich selbst machen...

Vom Kostenaufwand tut sich das dann nichts...

Achja, es ist auch nicht deine Aufgabe, solche Absprachen mit dem Meister einer externen Firma zu prüfen.
Es ist ganz klar die Aufgabe deines Arbeitgebers (nicht Schulleiters), sich darum zu kümmern, einen Pool aus Profis zu rekrutieren, oder die Aufgaben komplett fremd zu vergeben.

Als Profi auf meinem Gebiet rede ich dir doch auch nicht in das Aufgabengebiet eines Schwimmeistergehilfen rein....
Wie könnte ich auch, da habe ich gar keine Ahnung von...

Man muß sich immer vor Augen halten, das es hier im Endeffekt auch um den Brandschutz und nicht zum Schluß auch um den Schutz von Sach- und Personenwerten geht.

Schuster, bleib bei deinen Leisten...
 
Ich denke man muß sich immer vor Augen halten, das man in der Schule nicht "bastelt wie für sich selbst zuhause".

Der Austausch eines Schalters, einer Steckdose, eines Vorschaltgerätes,... ist eine Reparatur und die ist Fachkräften (mindestens Geselle) vorbehalten.
Ich möchte das Gejammer nicht hören, wenn beim Einbau der Steckdose der Schutzleiter abbricht und dann durch ein fehlerhaftes Gerät jemand zu Schaden kommt.

Moinmoin,

darum ja mal meine Frage, ob es da nicht auch Lehrgänge gibt. Schließlich wird ja sonst auch in allen Bereichen mit Anschlüssen ziemlich lasch umgegangen ( E-Herd Anschluss vom Tischler, Heizungsanschluss vom Heizungsbauer, Markiesen vom Fensterbauer........).
 
hallo Hueby,
es gibt für solche Arbeiten spezielle Lehrgänge
:guckstdu: Elektrotechnisch unterwiesene Person

Dies ist eine von vielen Lehrgangs oder Schulungsmöglichkeiten.
Aber der Lehrgang/ Unterweisung/Schulung berechtigt dich dann trotzdem nicht elktr. Arbeiten durchzuführen.
Es muss zudem auch ein offiziell benannter „Verantwortliche Elektrofachkraft – VEFK bestellt sein.
Dieser übernimmt letztendlich die gesamt Verantwortung für einen oder mehrere Bereiche in der Richtung Elektrik.
Jede Kommune müsste eigentlich so eine Fachkraft haben weil irgendeiner die Verantwortung für den gesamten Bereich haben muss (gestzl.Pflicht) Es gibt auch externe Meister in dieser Funktion aber dann müssen diese auch bekannt und benannt sein.
Gruß Mike
 
Genau so ist es, Mike,...

Hueby, was du meins sind dann die festgelegten Tätigkeiten.

So darf der Küchenbauer eben auch NUR den Herd anschließen.
Die Anschlußdose darf er schon nicht mehr einbauen, das muß der Installateur vorher gemacht haben.
Der Markisenbauer darf eben nur die Markise anbauen, nicht aber die Leitung legen oder den Jalousieschalter setzen....
Der Heizungsbauer darf die Pumpe anschließen, den Außenfühler, sogar die Therme anschließen....
Die Leitung dafür muß der Elektiker legen, er kennt die Verlegearten, die Art der Absicherung,...

Es gibt übrigens keine anerkannten Kurse der großen Sachverständigen (TÜV, Dekra,...) die einen Hausmeister (so er nicht eh Elektriker ist,...) befähigen, Leitungen zu legen, Steckdosen oder Schalter zu tauschen, Leuchten zu montieren,...

Selbst ich, als derjenige der es Jahrelang macht, weil er es gelernt hat und es sogar noch studiert, muß jedes Jahr 2x (1x BGV-A1 und 1x BGV-A3) zur Unterweisung, weil unsere Kommune eben kein Handwerksbetrieb und kein Meisterbetrieb ist.
 
Genau so ist es, Mike,...



So darf der Küchenbauer eben auch NUR den Herd anschließen.
Die Anschlußdose darf er schon nicht mehr einbauen, das muß der Installateur vorher gemacht haben.
Der Markisenbauer darf eben nur die Markise anbauen, nicht aber die Leitung legen oder den Jalousieschalter setzen....
Der Heizungsbauer darf die Pumpe anschließen, den Außenfühler, sogar die Therme anschließen....
Die Leitung dafür muß der Elektiker legen, er kennt die Verlegearten, die Art der Absicherung,...

Moinmoin,

genau das meine ich ja, es gibt Kurse für festgelegte Tätigkeiten, bei denen trotzdem genug schief laufen kann. Darum war ich der Ansicht es müsste sowas auch für eben den Tausch von Schaltern und Steckdosen geben (weil da verlegt ja auch der Fachmann vorher mal die Leitungen).


hallo Hueby,
es gibt für solche Arbeiten spezielle Lehrgänge
:guckstdu: Elektrotechnisch unterwiesene Person

Dies ist eine von vielen Lehrgangs oder Schulungsmöglichkeiten.
Aber der Lehrgang/ Unterweisung/Schulung berechtigt dich dann trotzdem nicht elktr. Arbeiten durchzuführen.
Es muss zudem auch ein offiziell benannter „Verantwortliche Elektrofachkraft – VEFK bestellt sein.


Moinmoin,

keine Angst, ich weiß genau was ich tue. Wie schon mal geschrieben habe ich einen Betrieb für Elektroinstallationen und Alarmanlagenbau als Nebengewerbe mit Meister. Ich bilde mich dadurch ständig auf eigene Kosten weiter.
 
Ich seh es ein. Ich darf die Arbeiten weder mit noch ohne irgendeinen Lehrgang machen.
Klär das jetzt endgültig mit meinem Arbeitgeber ab. Wenn die aber darauf bestehen? Dürfen das aber nicht - weil sie dann gegen gültiges Recht verstoßen????
Nur noch zur Info: Ich reisse mich wirklich nicht um Arbeiten die mich nichts angehen und wenn man sich alles ansieht was passieren kann, dann ist das, was ihr schreibt, richtig.
Dachte halt, so schwer ist die Arbeit mit den neuen Steckdosen oder Lichtschaltern ja nicht mehr. Draht da raus und da rein. Man braucht ja nicht mal mehr einen Schraubendreher. Aber es ist nicht bei mir daheim sondern alles öffentlich - sehe ich ein.
Ich danke euch Allen auf jeden Fall die mir und auch vielen Anderen (denk ich wenigstens) so geholfen haben.

Gruss, Stephan
 
Na dann abschließend noch...

Wenn dein Arbeitgeber das von dir fordert, verstößt er gegen die Betriebssicherheitsverordnung, dort gegen die DGUV-V1.
Vorschrift 1 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
 
Hallo stephanspatz,
Immer wieder wird hier im Forum deutlich wie unterschiedlich die Kommunen mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen umgehen! Ob wissentlich oder nicht das Problem ist das gleiche.
Irgendeiner wird den Kopf dafür hinhalten wenn etwas passiert.
Nur eins ist klar..wenn jemand zu Schaden kommt dann geht die Sucherei nach dem Schuldigen los . Es Ist nicht auszuschließen das der HM dann eine Teilschuld mit angelastet wird.

Aber noch eine Hilfestellung in Sachen Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften!
Jede Kommune/größere Betriebe müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nennt sich auch" Fasi"haben
hier der Link als Info
Fachkraft für Arbeitssicherheit – Wikipedia

So, und wenn du nun Unregelmäßigkeiten in den Sicherheitsvorschriften feststellst ,vermutest oder Klärungsbedarf besteht und du bei deinem AG nicht weiterkommst dann kontaktierst du die Fasi ,zur Not auch den Personalrat
Er ist verpflichtet dann für Abhilfe zu sorgen und das geht dann Ruck zuck.
Die Fasi untersteht nicht dem AG. Das heißt der AG ist der FAsi gegenüber nicht Weisungsbefugt.
Meldungen über Missstände im Bezug auf z.B. Arbeitssicherheit gehen zeitgleich auch über den Personalrat. Dieser überwacht dann zusätzlich die Behebung des Mangels.
Zu dem muss eine Kommune auch einen Arbeitssicherheit Fachausschuss gründen der dann wiederum 4 mal im Jahr mit der Dienststelle / Fasi /PR/ Sicherheitsbeauftragten tagt.
So ist es nun endlich seit 2 Jahren auch bei uns.
Ich hoffe diese Info konnte dir ein wenig helfen.
Gruß Mike
 
Ich hab da mal ne Frage: Was ist eigentlich, wenn man gelernter Elektriker von Beruf ist. Kann mir da jemand sagen, was man kann oder darf. Man ist doch dann eigentlich eine berechtigte Person
 
Zu dem muss eine Kommune auch einen Arbeitssicherheit Fachausschuss gründen der dann wiederum 4 mal im Jahr mit der Dienststelle / Fasi /PR/ Sicherheitsbeauftragten tagt.


Das wäre interessant wenn man das noch einmal nachlesen könnte,...
Hast du da was zur Hand?

Diesen Ausschuß gibt es bei uns auch, jedoch kommt der nur alle 12-14 Monate zusammen...
 
Ich hab da mal ne Frage: Was ist eigentlich, wenn man gelernter Elektriker von Beruf ist. Kann mir da jemand sagen, was man kann oder darf. Man ist doch dann eigentlich eine berechtigte Person


Hallo Ernst,
nein! auch dann darfst du das nicht.
Du musst als Elektrofachkraft benannt werden!
Das ist zwar nur eine Formsache aber trotzdem wichtig!!
Gruß Mike
 
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