Hallo zusammen,
das Thema nachrüstbare Kindersicherungen in Steckdosen kommt bei uns ebenfalls regelmäßig auf. Aus Sicht der Elektrosicherheit, des vorbeugenden Brandschutzes sowie der Betreiberverantwortung ist hierbei klar zwischen Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz und nachträglich eingeklebten Einsätzen zu unterscheiden.
Nachträglich eingeklebte Kindersicherungen verändern die vom Hersteller geprüfte Konstruktion der Steckdose. Die Steckdose entspricht damit nicht mehr uneingeschränkt dem ursprünglich geprüften und zugelassenen Aufbau. Aus diesem Grund sind solche Nachrüstlösungen aus elektrotechnischer Sicht kritisch zu bewerten, insbesondere in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen wie Kinderhospizen, Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen. Der VDE empfiehlt ausdrücklich den Einsatz von Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz anstelle nachträglich eingesetzter Schutzvorrichtungen.
[vde.com],
[dke.de]
Ein weiteres Problem besteht darin, dass eingeklebte Einsätze dazu führen können, dass Stecker nicht mehr vollständig oder nicht mit der vom Hersteller vorgesehenen Kontaktkraft eingeführt werden. Dadurch können Übergangswiderstände entstehen, die zu unzulässiger Erwärmung, Verschmorungen oder im Extremfall zu Brandereignissen führen können. Dies gilt insbesondere bei dauerhaft betriebenen Verbrauchern oder Geräten mit höherer Leistungsaufnahme.
[elektro-rohde.de]
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sehen für Steckdosenstromkreise den Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD ≤ 30 mA) sowie den Einsatz von normgerechten Steckdosen nach DIN VDE 0620-1 vor. Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz erfüllen diese Anforderungen und stellen die technisch saubere und haftungssichere Lösung dar.
[dke.de],
[elektrikerwissen.de]
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-600 sowie den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 ist der ordnungsgemäße und sichere Zustand der elektrischen Anlage zu beurteilen. Zwar existiert keine ausdrückliche Forderung der DGUV Vorschrift 3, nachträglich eingebaute Kindersicherungen als eigenes Prüfkriterium zu bewerten, jedoch fallen Veränderungen an elektrischen Betriebsmitteln und Installationen unter die Sichtprüfung und die Beurteilung des sicheren Zustandes. Werden hierbei sicherheitstechnische Beeinträchtigungen festgestellt, sind diese als Mangel zu dokumentieren und zu bewerten.
[ukh.de],
[publikatio...en.dguv.de]
Aus Sicht der verantwortlichen Elektrofachkraft besteht zudem die Verpflichtung, auf erkannte sicherheitstechnische Risiken hinzuweisen und Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu empfehlen. In Bereichen mit Kindern sollte daher auf nachträgliche Einklebesicherungen verzichtet und stattdessen konsequent auf Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz oder geeignete abschließbare Schutzabdeckungen zurückgegriffen werden. Dies entspricht sowohl den Anforderungen an die Elektrosicherheit als auch den Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes und reduziert gleichzeitig das Haftungsrisiko des Betreibers.
[vde.com],
[ukh.de],
[dke.de]
Relevante Regelwerke und Normen:
- DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" [publikatio...en.dguv.de]
- DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen [ukh.de], [publikatio...en.dguv.de]
- DIN VDE 0100-600 Prüfungen von Niederspannungsanlagen
- DIN VDE 0620-1 Steckdosen für Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen [dke.de]
- DIN EN 60669 / VDE 0632 Schalterprogramme und Installationsgeräte [dke.de]
- Empfehlungen des VDE zum erhöhten Berührungsschutz von Steckdosen [vde.com]
Als verantwortliche Elektrofachkraft würde ich daher keine nachträglich eingeklebten Kindersicherungen freigeben, sondern ausschließlich normgerechte Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz verwenden und dies auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Dies ist aus meiner Sicht die technisch richtige, brandschutztechnisch sichere und haftungsrechtlich belastbare Lösung.
[vde.com],
[dke.de],
[ukh.de]
Hinweis für Dich als Hausmeister
Du hast bei Deiner täglichen Arbeit nicht nur die Aufgabe, Mängel zu beseitigen, sondern vor allem auch sicherheitsrelevante Feststellungen an den Betreiber oder Deinen Vorgesetzten weiterzugeben. Gerade in einem Kinderhospiz steht der Schutz der Kinder, Angehörigen, Mitarbeitenden und Besucher an erster Stelle.
Wenn Du feststellst, dass an Steckdosen nachträglich eingeklebte Kindersicherungen montiert wurden, solltest Du diese Feststellung schriftlich dokumentieren und an Deinen Dienstherrn melden. Du musst dabei nicht bewerten, ob die Einsätze verboten sind oder ob eine Zulassung erloschen ist. Solche rechtlichen und technischen Bewertungen sind Aufgabe der verantwortlichen Elektrofachkraft oder eines Sachverständigen.
Für Deine eigene rechtliche Absicherung reicht es aus, wenn Du den Sachverhalt sachlich meldest und auf die fachliche Empfehlung hinweist.
Beispiel für eine Mitteilung:
Bei einer Begehung wurden an mehreren Steckdosen nachträglich eingebaute Kindersicherungseinsätze festgestellt.
Nach den Empfehlungen des VDE sowie den anerkannten Regeln der Technik sind Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz die bevorzugte und sicherheitstechnisch empfohlene Lösung. Bei nachträglich eingesetzten Einklebeelementen kann eine Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzung und der Kontaktierung von Steckern nicht ausgeschlossen werden.
[vde.com],
[dke.de]
Da mir die Sicherheit der Kinder, Mitarbeitenden und Besucher wichtig ist, leite ich diese Feststellung an den Betreiber zur weiteren Prüfung und Bewertung durch die verantwortliche Elektrofachkraft weiter. Aus fachlicher Sicht wird empfohlen, die Situation zu überprüfen und gegebenenfalls auf Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz umzustellen.
[vde.com],
[dke.de]
Mit dieser Meldung komme ich meiner Hinweis- und Meldepflicht nach.
Der große Vorteil dieser Formulierung ist: Du dokumentierst eindeutig, dass Du ein mögliches Sicherheitsrisiko erkannt und gemeldet hast. Gleichzeitig stellst Du keine Behauptungen auf, die Du im Streitfall beweisen müsstest. Du zeigst damit, dass Dir die Sicherheit aller Beteiligten wichtig ist und dass Du Deiner Pflicht zur Information des Betreibers nachgekommen bist. Das entspricht auch dem Grundgedanken der Betreiberverantwortung und der wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100.
[publikatio...en.dguv.de],
[ukh.de]
Aus meiner Sicht wäre genau dieser Weg der sauberste:
feststellen, dokumentieren, melden und die Entscheidung der verantwortlichen Elektrofachkraft bzw. des Betreibers überlassen. Damit handelst Du verantwortungsvoll, schützt Kinder und Mitarbeitende und bist gleichzeitig selbst rechtlich auf der sicheren Seite.