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Defektes Bügeleisen in Schule: Schüler erleidet Stromschlag

Elektrofachkraft

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[FONT=&quot]http://www.muehlacker-news.de/muehl...hueler-erleidet-Stromschlag-_arid,377192.html[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]Als die Schüler wenige Wochen nach Schuljahresbeginn im Unterricht bügeln sollten,griff ein Schillerschüler nach PZ-Informationen zu einem defekten Bügeleisenund erlitt einen Stromschlag.
[/FONT][FONT=&quot]Fest steht: Unmittelbar nach dem Stromschlag hat die Stadt Mühlacker alle Bügeleisen ausgetauscht. Denn in dem Gerät, das der Schüler benutzt hatte, war einZuleitungskabel nicht in Ordnung. Doch ein wesentlicher Fehler ist bereits zuvor unterlaufen: Im Zuge der Fassadensanierung im Anbau der Schule wurden die elektrischen Anlagen umgebaut. Dazu gehörte auch der Verteiler, über den die Steckdosen im Bereich des Flurs und der Klassenzimmerversorgt wurden.[/FONT]

[FONT=&quot]Verstoß gegen Norm[/FONT][FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]
Alle in diesem Verteiler angeschlossenen Steckdosen hätten eigentlich über einen FI-Schutzschalter geführt werden müssen. Das ist allerdings nicht erfolgt. Lediglich die neuen Steckdosen wurden über einen Schutzschalter geführt, die bereits zuvor vorhandenen Steckdosen wurden direkt an den Sicherungsautomatenangeschlossen. Dieses Vorgehen widerspricht der DIN VDE 0410, heißt es in einer Vorlage an den Gemeinderat. „Wir haben den Fachbetrieb zu einem Gesprächgebeten und er hat nachgearbeitet“,[/FONT]


Anmerkung meinerseits: alte Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden, diese genießen leider "Bestandsschutz". Also Vorsicht! Nicht jeder Steckkreismuss mit einem Fehlerstromschutzschalter geschützt sein.
 
Guten Morgen,

also das mit dem Bestandsschutz kann ich eigentlich so nicht akzeptieren. Früher ist immer gesagt worden bei Änderung der el. Anlagen muss alles den aktuellen Vorschriften entsprechen. So etwa bei Erneuerung und Ausbau des Leitungsnetzes im Hause muss auch die Steckdosen im Bad mit FI-Schaltern abgesichert sein. Weist der Elektriker den Eigentümer nicht darauf hin und unternimmt Änderungen an der Anlage macht er sich mitschuldig und kann im Schadensfalle rechtlich belangt werden. Sie muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Was sagt denn die BG / Unfallkasse zu dem Vorfall? Würde mich brennend interessieren.
 
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Ist aber so,

entsprach die errichtete Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damaligen Regeln der Technik (sprich VDE Normen), dann darf diese im Regelfall auch so weiter betrieben werden.
Werden neue Steckdosenstromkreise errichtet, so sind diese mit FI-Schutzschaltern abzusichern, werden nur die Einsätze getauscht, dann darf die alte zweiadrige Leitung drin bleiben und mit FI ist Essig.
Seit 3 Jahren ist es so, dass sämtliche neue Steckdosenstromkreise mit FI-Schutzschalter abgesichert werden müssen, nicht nur die im Badezimmer.

Ich persönlich sehe FI-Schutzschalter als Lebensretter.

Was die BG dazu sagt und ob der Schüler ein Schmerzensgeld erhalten hat entzieht sich meiner Kenntnis, ich habe nur den Artikel gefunden.
 
elektrische Geräte

Hallo Leute, hier bei mir müssen die Geräte einer Prüfung unterzogen werden. Alle zwei Jahre wird das Prüfen der elektrischen ortsveränderlichen Anlagen (Prüfung nach VDE), also alles was einen Stecker hat, durchgeführt. Nur wenn die Prüfung ein positives Ergebnis hat wird der Prüfling frei gegeben. Außerdem erhält jedes positiv geprüfte Gerät einen Prüfaufkleber mit dem Jahr der nächsten Prüfung. Jedes schadhafte Gerät wird aus dem Verkehr gezogen, Stecken ab! Die Prüfung erfolgt mittels Prüfgerät welches auch alle zwei Jahre geeicht werden muss. Über die Prüfergebnisse wird ein Protokoll erstellt. Private Geräte dürfen nur in die Schule gelangen wenn sie vorher geprüft wurden und für gut befunden wurden. Die Prüfung erfolgt durch eine eingewiesene Fachkraft. Das kann auch der Hausmeister sein.
 
das hat aber mit dem vorliegenden Fall rein gar nichts zu tun. Hier gehts um FI Schalter, die einfach nicht mal so einfach nachgerüstet werden. Wir haben in unserer Schule sowas überhaupt nicht, weil die Elektroanlage ca. 40 Jahre alt ist.,
 
hallo Mad.

Dies ist wie beim TüV. Zum Zeitpunkt der Prüfung ok. Morgen ist ein anderer Tag und da kann es ganz anders aussehen. Habe bei der letzten Prüfung z.B von 50 Lötkolben über die hälft aus dem Verkehr gezogen. Da waren die Kabel stark Angelötet .... Das hatte zwischen den Prüfungen keinen gestört.

Menschle
 
Hallo Menschle, wenn bei mir in der Schule ein Gerät defekt ist landet es immer, bei mir, auf dem Tisch. Es hat sehr lange gedauert bis die Pädagogen diesen Weg begriffen haben. Es ist halt eine Erziehung an den Pädagogen. Die Schulleitung setzt diese Maßnahme auch auf den Lehrerkonferenzen durch. Weiterhin ist der SL für die Sicherheit auf dem Gelände und im Gebäude zuständig und da arbeiten wir doch gerne zu. Hallo matti, unabhängig von FI Schaltern müssen alle Geräte dieser Prüfung nach VDE unterzogen werden. Selbst die elektrischen Verteileranlagen werden, hierbei uns, alle vier Jahre geprüft. Sind die eingebauten Komponente nicht mehr auf dem aktuellen Stand werden sie ausgetauscht. Auf Grund dieser Prüfungen sind Schwachstellen und defekte Geräte sehr schnell auszumachen. Ich denke mal das es von Bundesland zu Bundesland anders geregelt wird.
 
Hallo Kollegen,

FI Schutzschalter bieten dort eben doch einen Schutz wo man auf defekte Geräte stosst.... klar auch an Schulen.
Hier fliegen immer gerne welche im Lehrerzimmer raus.....

Da ja immer zuwenig steckdosen da sind, nimm sich ein Lehrer gerne mal eine 3fach Steckdose und da landet auch gerne mal Wasser vom Wasserkocher oder der Kaffeemaschine drin, wenn es dort keine FI´s gabe ... hätten wir noch wenigere Lehrer ...

Wenn ich mal mit Geräte draussen an arbeiten bin, und in den Bereichen mal kein FI - Schutzschalter ist, eben auch eine Schule die noch nicht durch und durch auf den neusten Stand ist, packe ich einfach einen FI Schutzschalter / Stecker dazwischen.

Und so ein Teil kann man auch für Unterrichtsräume verwenden, besser als keinen Schutz, Klar ist ein FI Schutzschalter schütz wirklich Leben.

Auch hier gilt es gibt viele auch Namhafte Hersteller also nur ein Beispiel, so sieht das Teil aus:

fi.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
. Ich denke mal das es von Bundesland zu Bundesland anders geregelt wird.


Nein, ist es nicht. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und der GUV machen da keinen Unterschied.

Aber, schön das die Sache bei Euch so gut geregelt ist. Ich kenne genug Pädagogen welche extrem Beratungsresistent sind.
 
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