Ja, Leuchtmittel müssen in der Regel ein
CE-Kennzeichen tragen, wenn sie in der Europäischen Union verkauft werden. Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien entspricht, wie z. B. der
Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der
Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) (2014/30/EU).
Das CE-Kennzeichen ist ein Indikator dafür, dass der Hersteller die Konformität des Produkts mit den geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen nachgewiesen hat. Im Fall von Leuchtmitteln umfasst das unter anderem:
- Sicherheit: Der Betrieb des Leuchtmittels muss sicher sein, um Gefahren wie Stromschläge oder Brandgefahr zu vermeiden.
- Elektromagnetische Verträglichkeit: Es dürfen keine schädlichen elektromagnetischen Störungen verursacht werden, und es muss selbst unempfindlich gegen elektromagnetische Störungen sein.
- Umweltschutz: Beispielsweise dürfen keine gefährlichen Stoffe wie Quecksilber in Leuchtmitteln (wie z. B. bei Kompaktleuchtstofflampen) enthalten sein.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z. B. wenn es sich um Produkte handelt, die unter eine andere spezifische Regulierung fallen oder bei denen der Hersteller auf das CE-Kennzeichen verzichtet hat, was aber selten der Fall ist.
Beachten sollte man auch, dass das CE-Kennzeichen nicht unbedingt für den Verbraucher sichtbar sein muss, sondern dass es auch auf der Verpackung oder in den technischen Unterlagen angegeben sein kann, solange das Produkt selbst den Anforderungen entspricht.