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CE Kennzeichen auf Leuchtmittel?

Defrost

Mitglied
Hallo Ihr Lieben, ich bin seit langem mal wieder hier, und habe eine Frage der CE Kennzeichnung. Müssen auf Leuchtmittel ein CE Kennzeichen aufgedruckt sein? Wir haben hier Leuchten da waren vor der Halogen - verbotsverordnung diese für E27

Halolux Ceram 205 Watt​

verkurbelt. Jetzt gibt es diese nicht mehr, und ich muss dort LED Leuchtmittel reinkurbeln die keine CE Kennzeichnung haben. Ist das zulässig? Was ist wenn es zb. durch so ein Leuchtmittel zu einem Brand kommt?
 

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Zitat:

Die CE-Kennzeichnung wird in der EG-Richtlinie 93/68/EWG (CE-Kennzeichnungsrichtlinie) geregelt, die seit dem 1.1.1995 in Kraft ist.

Seit 1.1.1997 muss auf allen von der CE-Kennzeichnungsrichtlinie betroffenen Produkten ein CE-Zeichen angebracht sein, womit der Hersteller die Zusage erteilt, dass dieses Produkt alle einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt. Für Leuchten bezieht sich die CE-Kennzeichnung insbesondere auf

  • die Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Niederspannungs-Richtlinie)
  • die Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung)
Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen für Normenkonformität, wie z. B. das VDE-Zeichen, das ENEC-Zeichen oder das EMV-Zeichen. Die CE-Kennzeichnung basiert nicht auf einer Prüfung durch eine neutrale Prüfstelle. Sie wird in Eigenverantwortung vom Hersteller vorgenommen.


Leuchten und deren Komponenten, die das ENEC-, das VDE-Zeichen oder das EMV-Zeichen tragen, sind hin- sichtlich der Einhaltung der betreffenden EU-Richtlinien und der sich darauf beziehenden Vorschriften von unabhängiger Stelle geprüft.

Quelle: CE-Zeichen für Leuchten in der EU | TRILUX

Also wenn Deine Leuchtmittel gar keine Kennzeichnung hat, dann lass sie besser weg und suche Dir andere geeignete Leuchtmittel.

Ich selber achte sehr auf Prüfzeichen. Gerade jetzt zur Weihnachtszeit, wo SuS und LK ihre Klassenzimmer mit Lichterketten usw. dekorieren. Da ist schon mal irgendein ungeprüfter Müll von Temu dabei.
 
Meine Leuchtmittel, hauptsächlich Retrofits (LED-Ersatzleuchtmittel) Lasse ich mir vom Rahmenvertragselektriker liefern.
Ich sammle ungeprüfte Lichterketten und alles Leuchtgedöns das nach Unterrichtsende noch leuchtet ein. Das wissen hier aber auch Alle. Natürlich habe ich auch das Kerzenverbot wiederholt.
Grüße
Myford.
 
Ja, Leuchtmittel müssen in der Regel ein CE-Kennzeichen tragen, wenn sie in der Europäischen Union verkauft werden. Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien entspricht, wie z. B. der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) (2014/30/EU).

Das CE-Kennzeichen ist ein Indikator dafür, dass der Hersteller die Konformität des Produkts mit den geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen nachgewiesen hat. Im Fall von Leuchtmitteln umfasst das unter anderem:

  1. Sicherheit: Der Betrieb des Leuchtmittels muss sicher sein, um Gefahren wie Stromschläge oder Brandgefahr zu vermeiden.
  2. Elektromagnetische Verträglichkeit: Es dürfen keine schädlichen elektromagnetischen Störungen verursacht werden, und es muss selbst unempfindlich gegen elektromagnetische Störungen sein.
  3. Umweltschutz: Beispielsweise dürfen keine gefährlichen Stoffe wie Quecksilber in Leuchtmitteln (wie z. B. bei Kompaktleuchtstofflampen) enthalten sein.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z. B. wenn es sich um Produkte handelt, die unter eine andere spezifische Regulierung fallen oder bei denen der Hersteller auf das CE-Kennzeichen verzichtet hat, was aber selten der Fall ist.

Beachten sollte man auch, dass das CE-Kennzeichen nicht unbedingt für den Verbraucher sichtbar sein muss, sondern dass es auch auf der Verpackung oder in den technischen Unterlagen angegeben sein kann, solange das Produkt selbst den Anforderungen entspricht.
 
Ja, Leuchtmittel müssen in der Regel ein CE-Kennzeichen tragen, wenn sie in der Europäischen Union verkauft werden. Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien entspricht, wie z. B. der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) (2014/30/EU).

Das CE-Kennzeichen ist ein Indikator dafür, dass der Hersteller die Konformität des Produkts mit den geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen nachgewiesen hat. Im Fall von Leuchtmitteln umfasst das unter anderem:

  1. Sicherheit: Der Betrieb des Leuchtmittels muss sicher sein, um Gefahren wie Stromschläge oder Brandgefahr zu vermeiden.
  2. Elektromagnetische Verträglichkeit: Es dürfen keine schädlichen elektromagnetischen Störungen verursacht werden, und es muss selbst unempfindlich gegen elektromagnetische Störungen sein.
  3. Umweltschutz: Beispielsweise dürfen keine gefährlichen Stoffe wie Quecksilber in Leuchtmitteln (wie z. B. bei Kompaktleuchtstofflampen) enthalten sein.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z. B. wenn es sich um Produkte handelt, die unter eine andere spezifische Regulierung fallen oder bei denen der Hersteller auf das CE-Kennzeichen verzichtet hat, was aber selten der Fall ist.

Beachten sollte man auch, dass das CE-Kennzeichen nicht unbedingt für den Verbraucher sichtbar sein muss, sondern dass es auch auf der Verpackung oder in den technischen Unterlagen angegeben sein kann, solange das Produkt selbst den Anforderungen entspricht.
Also reicht es aus, wenn es auf der Verpackung steht? Dann müsste ich wenigstens mal 1-2 Verpackungen aufheben.
 
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