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Betriebsanweisungen für Reinigungsmittel und Reinigungsmaschinen?

Kasi

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Hallo Miteinander,

welche Vorschriften gibt es für die Sicherheitsdatenblätter und/oder Betriebsanweisungen für Reinigungsmittel und Reinigungsmaschinen? Gibt es zum Beispiel eine Vorschrift, die besagt, dass in jedem Putzmittelraum die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter angebracht werden müssen? Also überall wo sich ein Putzmittel befindet muss leicht zugänglich auch das Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein?

Kennt das jemand so?
 
Die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Abs. 12:

(10) Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,
2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
3.Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
4.Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Die Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein.

Der Arbeitgeber hat nach § 14 Abs. 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern über die Stoffe und Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen.
Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihren Vertretern vereinbaren. (siehe auch Nummer 4 der TRGS 555 - Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten www.baua.de/trgs )

Das bedeutet, dass die Sicherheitsdatenblätter im Betrieb mittels EDV verwaltet werden können, aber allen Beschäftigten und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren ein ungehinderter Zugang zu ermöglichen ist. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihren Vertretern vereinbaren.

dies hatte ich seiner Zeit von unserem Sicherheitsbeauftragen erhalten
 
Moinmoin,
bei uns gibt es in jeder Einrichtung einen Ordner mit Sicherheitsdatenblätter und zusätzlich: Wir reinigen mit Produkten der Firma Kiehl, da gibt es eine App, die haben auch einige Reinigungskräfte auf dem Handy, da sind alle Produkte mit Gebrauchsanweisung und Sicherheitsdatenblatt hinterlegt.
 
Mhhh,sorry für meinen Ausdruck aber das Zeug womit wir mittlerweile Putzen dürfen ,könnte man bedenkenlos Trinken !!!! gibt maximal ordenlichen Durchfall !!!! Ätzendes und Reitzende sachen sind doch seit Jahren schon Verboten.Zumindest bei uns in NRW.bzw. im Kreis Kleve.Groetjes Toni
 
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