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Barrenholme durchgebrochen

Huus

Registriertes Mitglied
Hallo Sportgemeinde,

bei mir/uns sind gerade kurz aufeinander zwei Barrenholme bei einer Übung mit einem Schüler durchgebrochen. Gibt es eigentlich Haltbarkeitsdatum bzw vorgeschriebene Austauschintervalle für solche Holme???

Bei uns ist es so, das die Sportlehrer vor jeder Nutzung der Sportgeräte eine Sichtprüfung machen müssen. Wenn etwas defekt ist, wird dem Hausmeister Bescheid gesagt. Entweder ich bin in der Lage es zu reparieren, oder ich zieh das kaputte Teil aus dem Verkehr!
Prüfbuch oder Wartng durch Fachfirma Fehlanzeige... :-(


Gruß aus dem Herzen Schleswig-Holsteins
 
Du willst Sportgeräte repariereno_O Dafür gibt es Telefon und es wird eine Fachfirma beauftragt. Kaputte Sportgeräte werden sichergestellt, damit sie nicht mehr benutzbar sind und fertig.
 
hallo Huus,
Matti hat da vollkommen Recht.
Wir sind in der Regel nicht befähigt Prüfungen oder Reparaturen durchzuführen. Das ist ganz wichtig !!!!
Der Gebäudebetreiber muss dafür sorge tragen, das Sportgeräte einer regelmäßigen Kontrolle durch eine Fachfirma unterzogen werden.
Reparaturen oder def.Sportgeräte dürfen lediglich von einer Fach Firma repariert bzw. Instandgesetzt werden.
Wenn man es genau nimmt, dürfen wir noch nicht mal eine Schraube festziehen.
Wird ein Mangel an einem Sportgerät festgestellt, ist dieses in der Regel sofort aus dem Verkehr zu ziehen und zu melden .

Gruß Mike
 
Na toll,

und wo steht sowas, das ich es meinem Rektor unter die Nase halten kann?
Am besten mit dem Verweis darauf, das der Rektor dafür haftet!!!

Hab schon mehrere GUV's gelesen, aber die sind alle so allgemein gehalten...


Gruß Huus
 
Hallo Huus
hier mal ein paar Infos:


Einrichtungen und Geräte in Hallen für den Schulsport sind vor der ersten Inbetriebnahme, in angemessenen Zeiträumen sowie nach Änderun-gen auf ihren sicheren Zustand, mindestens jedoch auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel, zu überprüfen. Die regelmäßig wiederkeh-renden Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen und durch sachkundige Personen durchgeführt werden. Festgestellte Mängel sind zu behe-ben. Verantwortlich hierfür ist der zuständige Unternehmer (Sachkostenträger).

(Rechtsgrundlage: §§ 2 und 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ – GUV 0.1 und Merkblatt Sporthallen-Prüfung – GUV 26.1)

Die Schulleitung hat die Aufgabe, dem Schulträger Mängel an der Schulanlage oder einer sonstigen Einrichtung, die die Sicherheit des Unter-richtsbetriebes oder die Gesundheit der Schüler gefährden können, unverzüglich anzuzeigen und auf deren Beseitigung hinzuwirken bzw. bei entsprechender Mittelbereitstellung durch den Sachkostenträger die Mängel zu beseitigen.

(Rechtsgrundlage: Verwaltungsvorschrift „Gesetzliche Schülerunfallversicherung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schü-ler in Schulen – VwV vom 13.10.1998, Az.: IV/1-6600.1/190)

Über die Beachtung der Prüffrist hinaus müssen Sportlehrer Einrichtungen und Geräte in schulisch genutzten Sporthallen vor ihrer Verwendung auf äußerlich erkennbare Mängel und Funktionstüchtigkeit überprüfen (Sicht- und Funktionsprüfung). Haustechniker und Hausmeister müssen regelmäßige Sichtprüfungen durchführen. Bei akuter Gefahr müssen Einrichtungen und Geräte der Nutzung entzogen, sportliche Bewe-gungsabläufe oder Übungen ggf. eingeschränkt und festgestellte bzw. verursachte Mängel dem Sachkostenträger, der Schulleitung oder deren Beauf-tragten gemeldet werden.

(Rechtsgrundlage: § 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ – GUV 0.1 und Merkblatt Sporthallen-Prüfung – GUV 26.1)

Gruß aus NRW wie der Name schon sagt
 
Servus Huus
Bei uns kommt alle Jahre der Sportstättenservice an allen Schulen(Sportstätten)vorbei und
prüft alle Sportgeräte. Meines wissen nach ist die Prüfung einmal im Jahr durch Fachleute Pflicht.
 
Prüfung macht bei mir Fa Benz Sportgeräte. Defekte Geräte werden ausgetauscht. Die Prüfung findet jedes Jahr in den Pfingstferien in allen 12 Hallen statt, dabei werden auch Bodenhülsen gereinigt und überprüft. Dein Rektor hat da nix zu melden, dem gehören die geräte nicht;)
 
Bei mir ist es auch wie bei Kollegen @Schorle Die gleiche Prüffirma, die gleiche Verfahrensweise. Geht zwischenzeitlich mal was kaputt, wird das Gerät gesichert, bzw. weggeschlossen.
 
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