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Asbest. Dieser Baustoff wurde zwischen 1950 und 1993 in zahlreichen Materialien verbaut

Jörg

Jörg

Asbest in Schulgebäuden ??


in vielen unserer Schulgebäude schlummert ein unsichtbares Risiko: Asbest. Dieser Baustoff wurde zwischen 1950 und 1993 in zahlreichen Materialien verbaut – damals galt er als Wundermittel. Heute wissen wir: Asbest kann lebensgefährlich sein, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden.

Wo kann Asbest vorkommen?​

Typische Fundstellen in alten Schulgebäuden:
  • Putz und Spachtelmassen
  • Fliesenkleber und Bodenbeläge
  • Dichtungen, Fugenmaterial
  • Farben und Beschichtungen
  • Asbestzementplatten (z. B. an Fassaden oder Dächern)

Was ist das Problem?​

Solange die Materialien unbeschädigt und fest gebunden sind, besteht keine akute Gefahr. Aber: Sobald gebohrt, geschliffen oder gefräst wird, können feinste Fasern freigesetzt werden – und die sind gesundheitsschädlich.

Beispiel aus dem Alltag: Bild aufhängen​

Ein scheinbar harmloser Auftrag – ein Bild soll an die Wand. Doch was, wenn die Wand mit asbesthaltigem Putz oder Spachtelmasse versehen ist?

Wichtig:
  • Nicht einfach bohren!
  • Erst prüfen: Baujahr, Materiallisten, Verdachtsmomente
  • Bei Unsicherheit: Fachfirma oder Sicherheitsbeauftragten kontaktieren
  • Alternativen nutzen: z. B. Klebesysteme oder freistehende Lösungen

Was dürfen wir – und was nicht?​

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind streng geregelt. Ohne spezielle Schulung dürfen wir keine Eingriffe vornehmen. Das betrifft auch scheinbar kleine Arbeiten wie das Bohren in Wände.
Für alle, die regelmäßig mit solchen Situationen zu tun haben, gibt es den „Kleinen Asbestschein“. Dieser Lehrgang vermittelt:
  • Erkennen von Asbestprodukten
  • Richtige Schutzmaßnahmen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Praktische Tipps für den sicheren Umgang
Dauer: 2 Tage
Zertifikat: Nach erfolgreichem Abschluss
Zielgruppe: Hausmeister, Handwerker, Gebäudeverantwortliche





 
Top Hinweis. Bei vielen Kommunen ist es den Hausmeistern schon nicht mehr erlaubt zu bohren etc. aus genau den Gründen der TGRS 519 oder es würden die dafür speziellen Bohrmaschinen angeschaut
 
An meiner letzten Schule hat der Schulträger öfter Asbest bei Umbau oder Sanierungsmaßnahmen freigesetzt. Ich habe mehrmals die zuständige Behörde informiert. Erst in den letzten 2-Jahre hat sich etwas geändert, seit Personalwechsel im Amt.
 
Moin!
Bei uns lässt die Gebäudewirtschaft ggfs. beproben. (Fensterkitt z.B.). Ich habe eine Ausbildung nach TRGS 519 und TRGS 521 und zwei Jahre in dem Bereich (teils mit Vollschutz im Rauchgaskanal Asbestisolierung ausgebaut) gearbeitet. Wenn man es genau nimmt kann man eigentlich die Arbeit einstellen. Das Zeug kann überall sein, auch auf einer 50 Quadratmeter Wand in einer 20 Quadratzentimeter Flickstelle. Gerne auch in alten Brandschutztüren oder der Gipsisolation von freiliegenden Heizungsrohren im Keller oder im Kleber von Bodenplatten oder Bodenplatten oder Eternitplatten. Ich gehe da pragmatisch ran und setze im Zweifel eine FFP2 Maske auf oder lasse die Finger davon. In der DDR wurde es interessanterweise 10 Jahre früher verboten.
Grüße
Myford
 
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