Prittstift
Registriertes Mitglied
An das gesamte Forum und vor allem an die Gewerkschaftler!
Netterweise habe ich den Winterdienst laut Dienstanweisung wieder erhalten, den Vermerk der kommunalen Satzung bezüglich der Räum- und Streupflicht fügte man nicht hinzu, aber dieser ist in der Dienstanweisung vermerkt.Diese Satzung besagt: Der Räum-und Streupflicht hat man werktags bis 7.00 und bis 22.00 und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 und bis 22.00 Uhr nachzukommen.
Ich bin alleine an der Schule, es liegt eine 5 Tage- Woche vor, aber in diesem Zuge erfolgt die Anweisung im vollem Umfang über 5 Monate, d.h. ich habe unter Umständen keinen Sa,So, oder Feiertag!
Erfahrungsgemäß ist ein zeitnaher Abbau nicht möglich!
Problem: Es wird geflissentlich über das Arbeitszeitschutzgesetz, über die wöchentliche
Höchstarbeitszeit und über die Ruhetage seitens AG hinweg gegangen!
Einem LKW-Fahrer entzieht man die Fahrerlaubnis bei Überschreitung der Lenkzeiten:achtung:
und wenn man an den letzten Winter denkt, so steht man durchweg Stunden über Stunden. Das ist aber m. E. nicht alles, auch wenn vielleicht nur hypothetisch im Zuge
einer Übermüdung etwas passieren sollte, ist die versicherungstechnische Angelegenheit zu klären.Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeindeunfallverbände die Kosten im Zuge eines Schadens ggf. in Folge einer Übermüdung zahlen. Nee, dafür hat man selber Sorge zu tragen!
Der AG wird sich wieder freisprechen von jeglicher Schuld und man bleibt selber auf den Kosten und Schaden hängen, aber sofern man dagegen meckert, könnte es als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden.
Meine Behauptung ist: dieses Verhalten des AG wird durch die Gewerkschaften gedeckt
und toleriert!
Liebe Grüße
Prittstift
Netterweise habe ich den Winterdienst laut Dienstanweisung wieder erhalten, den Vermerk der kommunalen Satzung bezüglich der Räum- und Streupflicht fügte man nicht hinzu, aber dieser ist in der Dienstanweisung vermerkt.Diese Satzung besagt: Der Räum-und Streupflicht hat man werktags bis 7.00 und bis 22.00 und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 und bis 22.00 Uhr nachzukommen.
Ich bin alleine an der Schule, es liegt eine 5 Tage- Woche vor, aber in diesem Zuge erfolgt die Anweisung im vollem Umfang über 5 Monate, d.h. ich habe unter Umständen keinen Sa,So, oder Feiertag!
Erfahrungsgemäß ist ein zeitnaher Abbau nicht möglich!
Problem: Es wird geflissentlich über das Arbeitszeitschutzgesetz, über die wöchentliche
Höchstarbeitszeit und über die Ruhetage seitens AG hinweg gegangen!

Einem LKW-Fahrer entzieht man die Fahrerlaubnis bei Überschreitung der Lenkzeiten:achtung:
und wenn man an den letzten Winter denkt, so steht man durchweg Stunden über Stunden. Das ist aber m. E. nicht alles, auch wenn vielleicht nur hypothetisch im Zuge
einer Übermüdung etwas passieren sollte, ist die versicherungstechnische Angelegenheit zu klären.Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeindeunfallverbände die Kosten im Zuge eines Schadens ggf. in Folge einer Übermüdung zahlen. Nee, dafür hat man selber Sorge zu tragen!


Meine Behauptung ist: dieses Verhalten des AG wird durch die Gewerkschaften gedeckt
und toleriert!



Liebe Grüße
Prittstift