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Diskussion AG setzt sich über den Gesetzgeber mit Zustimmung der Gewerkschaft

Prittstift

Registriertes Mitglied
An das gesamte Forum und vor allem an die Gewerkschaftler!

Netterweise habe ich den Winterdienst laut Dienstanweisung wieder erhalten, den Vermerk der kommunalen Satzung bezüglich der Räum- und Streupflicht fügte man nicht hinzu, aber dieser ist in der Dienstanweisung vermerkt.Diese Satzung besagt: Der Räum-und Streupflicht hat man werktags bis 7.00 und bis 22.00 und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 und bis 22.00 Uhr nachzukommen.
Ich bin alleine an der Schule, es liegt eine 5 Tage- Woche vor, aber in diesem Zuge erfolgt die Anweisung im vollem Umfang über 5 Monate, d.h. ich habe unter Umständen keinen Sa,So, oder Feiertag!
Erfahrungsgemäß ist ein zeitnaher Abbau nicht möglich!
Problem: Es wird geflissentlich über das Arbeitszeitschutzgesetz, über die wöchentliche
Höchstarbeitszeit und über die Ruhetage seitens AG hinweg gegangen!
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Einem LKW-Fahrer entzieht man die Fahrerlaubnis bei Überschreitung der Lenkzeiten:achtung:
und wenn man an den letzten Winter denkt, so steht man durchweg Stunden über Stunden. Das ist aber m. E. nicht alles, auch wenn vielleicht nur hypothetisch im Zuge
einer Übermüdung etwas passieren sollte, ist die versicherungstechnische Angelegenheit zu klären.Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeindeunfallverbände die Kosten im Zuge eines Schadens ggf. in Folge einer Übermüdung zahlen. Nee, dafür hat man selber Sorge zu tragen!
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Der AG wird sich wieder freisprechen von jeglicher Schuld und man bleibt selber auf den Kosten und Schaden hängen, aber sofern man dagegen meckert, könnte es als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden.:mad:
Meine Behauptung ist: dieses Verhalten des AG wird durch die Gewerkschaften gedeckt
und toleriert!
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Liebe Grüße
Prittstift
 
Hallo Prittstift ,
Du schreibst ,Du hast den Winterdienst wieder bekommen ,bekommst Du in der Zeit wo kein Räumdienst ist, Bereitschaft bezahlt ?
 
Hallo Prittstift,
Es gibt eine geseztliche Ruhezeit von 11 Std. zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn.
Dann währe dein Winterdienst um 20.00 Uhr zuende.
Es gibt im Winter immer jede mende Überstunden das kennen wir alle.
Auch an Sonn- und Feiertagen durcharbeiten ist bekannt.

Bekommst du die Bereitschaftszeit bezahlt oder wenigsten Rufbereitschaft?

Versuche auf die 11 Std. Ruhezeit zu verweisen, evtl mit der Bereitschaft bei starken Schneefall doch mal über 20:00 Uhr hinaus zu räumen, du hast es dann am nächsten morgen auch leichter.

Nur stur auf seine Rechte zupochen kann weniger bringen als zu verhandeln jeder gibt ein wenig, ausgenommen der AG bewegt sich garnicht.

Kopfhoch es kann auch besser werden.
Gruß SMP
 
Der Winterdienst ist bei uns ausschließlich auf den Zeitraum der regulären Arbeitszeit beschränkt. Es gibt weder Vor noch Nacharbeitszeit, bezahlt wird sowieso nichts.
 
Hallo Prittstift !
Wir haben die Regelung wie auch unser Bauhof , mit der Teilung des Winterdienstes mit anderen Kollegen bekommen wir die Bereitschaftzeiten so wie das Ausrücken zum Dienst mit allen Zuschlägen bezahlt.
Aus gehandelt mit dem Personalamt.
 
Wir bekommen eine Pauschale - pro laufenden mtr. die Summe X, egal ob es Schneit oder nicht.

gruß Pitt
 
Wir kriegen ebenfalls eine Pauschale. Macht ca.10 Std. im Monat. Danach wird pro Stunde abgerechnet.

Gruß Bongo
 
Seid gegrüßt,
ich würde doch nicht so meckern, wenn alles geregelt wäre, um Ruhe hineinzubringen,es wurde vereinbart, dass der stellvertretende Schulleiter die Stunden
die anfallen, unterschreibt, aber auch dies wurde untersagt, weil es den Leuten angeblich zu viel wurde, wobei, ich genau erklärt mit Angabe von Firmen u.s.w.
wann ich was erledigt habe.Zusätzlich war ich lange Zeit erkrankt, und man versuchte mir im Zuge einer 16-E-Stelle( vormals 1-EuroJobber)
das Leben zur Hölle zu machen. Ruhezeiten habe ich angesprochen, das Aufstuhlen in der BZ VZ ist u.s.w., tja, AG sagte mir, prinzipiell habe ich recht, aber man drohte mit Wegnehmen von Räumlchkeiten bis hin zur Versetzung und man möchte keine Überstunden in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr sehen.
Ich habe ebenfalls Kinder zu versorgen, bin mit Anwalt dahinter, aber die verdammten kommunalen Zusatzverträge seitens Verdi brechen einem das Genick!
Zusätzlich kommt es zur Konfrontation von §§ des TVÖD der Länder, die sich gegenseitig aufheben,und hier liegt u.a. das Problem, auf der einen Seite wird auf die
Ruhezeit verwiesen und auf der anderen Seite wird die Aushebelung zulässig! D. H. im Klageverfahren verliert man! Und so fühlt man sich, wenn dann noch ein
Delegierter des AG auftritt und bekundet, recht hast du, aber du wirst immer verlieren! Tolle Vorraussetzungen!
Deshalb plädiere ich auch auf die Zielsetzung eines unabhängigen bundesweiten PR der SHM, weil die Probleme adäquat sind!
Ich würde mich diesbezüglich sehr auf eine Antwort von ZeiselR. freuen!
Liebe Grüße
Prittstift
 
Haben sich ja viele Hausmeister an die Diskussion beteiligt wie immer die Hausmeister stecken den Kopf im Sand.
Das Motto lautet hauptsache ich habe meine Ruhe.Deshalb macht der Arbeitgeber ja auch was er will mit uns.
Gruss Schmidie...
 
Sei gegrüßt,
ich sage falsch, ich kämpfe mit legalen Mitteln, erstaunlich ist meine Anfrage an Zeisel R., der sich im Laufe von 8 Monaten nicht gemeldet hat, aber
es bestehen nur begrenzte Möglichkeiten und von daher verweise ich auf die eingesetzten Praktiken.dennoch sind einem die Hände im Zuge der Versorgung der Familie gebunden. Ich plädiere nach wie vor für eien landes-und bundesweiten PR, weil die Themen sich auch permanent überschneiden!
Vergleiche die Beiträge von 2004 - 2011, bzgl. AZ,BZ,VZ, Dienstwohnung, Außengelände, Reinigung, fast das Gleiche, nur Manche toppen das Ganze,
und das kann es nicht sein, wenn man be- und ausgenutzt wird ohne eine Freizeit oder einen finanziellen Ausgleich zu erfahren.
Es kann nicht sein, wenn kommunale Verträge unterhebeln.
Ich bin einfach sauer, weil ein jeder allein stehen gelassen wird trotz Abführung von Geldern im Zuge von sogenannten Mitgliedschaften!
Die Lösung liegt auf der Hand, aber es scheitert an der Durchführbarkeit!
Liebe Grüße
Prittstift
 
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