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Schulhausmeisterforum
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Abschliessbare Verteilerkästen (Sicherungskasten)

Hallo!

hier im Haus sind alle UVs mit einem Knebelschloss (wie bei Schaltschränken) versehen, welches einen Halbzylinder mit Schulleitungsschliessung trägt.
D.h. Hausmeister, Schulassistent und Schulleitung kommt dran, sonst keiner.
Hat sich bewährt und wird wohl auch im Neubau so umgesetzt.

MfG
Roland
 
Manchmal gibt es Probleme die eigentlich keine Probleme zu sein brauchen.

Sehr gut! :hoch:



So... Alle abgeschlossen gemäß Anweisung der Gebäudewirtschaft. Nur quakt der Schulleiter jetzt rum: "Das ist ein Sicherheitsmangel ! Wenn jemand an einer Stromleitung hängt, kann man die Sicherungen nicht abschalten!"
*Hmpfrmblgrummel*

Dafür haben wir die Zentralabschaltung im Gebäude.
 
Gibt's hier auch.... dennoch... :kopfvswand:

Außerdem jeder Kasten mit FI-Schutzschaltern ausgestattet etc...

@mad: Ein wirkliches Zusammenarbeiten wäre wirklich schön, nur bei dem Schulleiter nicht möglich. Nicht umsonst hat er in den letzten 7 Jahren 3 Hausmeister verbraucht. Aber ich werde nicht der 4. sein !!! :D
 
Abschliessbare Sicherungskästen wurden bei mir installiert bzw. Schließvorrichtungen nachträglich eingebaut.
Die Schlüssel dazu bewahre ich im Hausmeister-"Gefechtsstand" auf, sehr zum Mißfallen des Schulleiters, der darauf besteht, die Schlüssel stecken zu lasssen.

Mit meinem Standard-Argument, dass damit sichergestellt werden soll, dass keine Unbefugten wie Lehrer oder Schüler sich an den Kästen zu schaffen machen und dass diese Maßnahme zur Sicherheit aller durchgeführt wurde, komm' ich nicht wirklich weit ("Wo steht'n das ?").

Eigentlich gebietet es doch der GMV (GesunderMenschenVerstand), aber weiss vielleicht jemand von den Kollegen eine Richtlinie oder Vorschrift, die man als Argument vorbringen kann ?



Auch wenn es dem SL nicht schmeckt, er ist der Betreiber von elektrischen Anlagen und somit in der Verantwortung, spricht Garantenstellung gegenüber Schutzbefohlenen, sprich Schülern.
Gemäß BetrSichV, ArbeitSchG und GUV hat er entsprechend Vorsorge zu treffen.

Wie er das macht bleibt ihm überlassen, der Richter wird im Extrem entscheiden ob die Maßnahmen ausreichten oder nicht.

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Das Entsperren von Schaltern, das Wiedereinschalten von Schutzschaltern bzw. Auswechseln von Sicherungen ist dabei in der DIN VDE 0105-100 beschrieben.

Ich persönlich finde, dass der Verteilerschlüssel für Unbefugte nicht zugänglich verwahrt werden soll. Entsprechender Hinweis auf dem Verteiler erleichtert Dritten den Zugang in Fehlerfall.
 
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