Schulhausmeisterforum
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abschaltung

  1. Jörg

    Brandmeldeanlagen-Abschaltung: Wenn die Schule brennt und niemand Bescheid weiß.

    Vergiss eines ganz schnell: Die Aussage, dass ein Handwerker mal eben kurz abschalten darf. Der Handwerker darf das grundsätzlich nie, da er rechtlich nicht eingewiesen ist und die Haftung allein beim Betreiber der Schule liegt. Dieser haftet persönlich. Rechtsgültig abschalten darf nur, wer...
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