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  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Hausmeisterbüro

Moin moin zusammen,

Arbeitsstättenverordnung hin oder her, wo steht denn überhaupt der Anspruch auf ein Hausmeisterbüro???
Ist es einfach nur "Goodwill" vom Arbeitgeber und wenn er es will, dann aber nach Arbeitsstättenverordnung???
Bei den Schulen, die ich kenne, ist der Hausmeister immer irgendwo untergebracht, wo es gerade so passt.

Gruß Huus
 
Moin,
ich würde sagen, dass kommt auch auf den Aufgabenkatalog der jeweiligen Stelle an - wenn der Hausmeister auch für Recherche und bestellungen von Ersatzteilen, Werkzeugen, Besen, etc. zuständig ist, braucht er neben Zugang zu einem Computer auch entsprechenden Stauraum für die Unterlagen, Kataloge, etc. Auch für die Schlüsselverwaltung und andere verwaltungsaufgaben braucht es einen geeigneten Raum mit Arbeitstisch und Stauraum.
Für Einzelbüros ergibt sich eine Mindestgröße von 8-10m²:
"Die Raumbeschaffenheit laut Arbeitsstättenverordnung am Beispiel Büro: Die aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien für ein Büro sehen es vor, dass ein Bildschirmarbeitsplatz eine Fläche von mindestens acht Quadratmetern aufweisen muss. Diese Bürofläche pro Mitarbeiter gibt die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ für jedes Unternehmen vor. Jeder Mitarbeiter muss sich bei mindestens 1,5 Quadratmeter unverstellter Bodenfläche frei bewegen können." (Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) - Arbeitsschutzgesetz)

Tageslicht und Heizung muss auch vorhanden sein.

Gruß
Fabian
 
Als jetziges Fazit würde ich sagen , dass es trotz dieser Verordnung ( wer weiß ob diese überhaupt bei uns greift) unterschiedliche Bürobedingungen gibt. Von klein bis groß ist alles dabei. Es hört sich teilweise so an als wenn es reine Willkür seitens der SL ist wer welche Größe erhält. Traurige Wahrheit,oder??
 
Als jetziges Fazit würde ich sagen , dass es trotz dieser Verordnung ( wer weiß ob diese überhaupt bei uns greift) unterschiedliche Bürobedingungen gibt. Von klein bis groß ist alles dabei. Es hört sich teilweise so an als wenn es reine Willkür seitens der SL ist wer welche Größe erhält. Traurige Wahrheit,oder??
Das ist Quatsch!
Wenn schon, ist das Willkür des AG! Denn dieser ist normalerweise Besitzer der Immobilie, in der SHM arbeiten!
Der AG bestimmt, welche Räumlichkeiten SHM zur Verfügung gestellt bekommen, welche Arbeitsmaterialien, etc. pp.

Die Arbeitsstättenrichtlinien und Arbeitsplatzverordnungen, UVVs, etc., die beim SHM greifen, müssen eingehalten werden. Diese stellen den absoluten Mindestanspruch dar. Alles, was darüber hinausgeht, kann man gerne annehmen, ein Anspruch darauf besteht aber nicht!

LG
Roland
 
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