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Hallen Notbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung)

Germreher

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Hallo, ih habe ein Problem vielleicht habt ihr ne Idee wie ich mich verhalten kann:
Wir haben an unserer Schule eine Turnhalle in der Turnhale ist morgens Schulsport und Nachmittags Vereinssport. Die Sicherheitsbeleuchtung geht zu 80% garnicht, bzw. geht nach 5 Minuten aus weil die Akkus defekt sind. Eine Neuanschaffung weil es keine Ersatzteil gibt würde 20000€ aufwärts kosten. Das ganze zieht sich jetzt schon ein Halbes Jahr, jetzt heißt es von Seiten der Gemeinde das das Geld im Moment nicht da wäre bzw. die Haushaltsmittel gestrichen worden sind. Unser Sicherheitsbeauftragter weiß auch schon bescheid, tut aber erstmal nichts, er meinte nur ob die Beleuchtung für den Betrieb überhaupt an seien müsste?!? Es würden ja auch nachleuchtende Schilder reichen. Ich habe Sorge das den Sportlern was passiert im Schadenfall. Ich habe auch Sorge, dass wenn was passiert mein Kopf am Ende rollt. Habt ihr einen Rat wie ich mich verhalten soll?
 
Moin
Germreher ,melden macht Frei !!!! Email an das zuständige Amt mit der Info das sowohl der Schul Sport noch der Vereins Sport Sichergestellt werden könnte ,siehe Meldung vom .......... und vom ......... !!!! Dann die Frage aller Fragen wie soll ich weiter vorgehen ???? Bitte um Schriftliche mitteilung bis zum ............. den wir Wissen alle das ein Telefonat schnell vergessen wird !!!! .Gez.Hausi.......... 28.01
 
Gemeldet per Mail habe ich es natürlich auch schon. Sportamt weiß auch schon Bescheid, es scheint aber als käme von da keine Reaktion.
 
Kenn ich Methode Vogel Strauß !!!! Nützt nur nichts !!!!! Wie gesagt Email schreiben mit vermerk auf Email vom ......... und vom....... mit der bitte um Antwort wie mit der Situation umgegangen werden soll !!!!! Kannst auch mal den GUV mal bescheid rücken ,die sind der Komune weisungsbefugt!!!! und dann müssen die sich bewegen .
 
Nachleuchtende Schilder reichen, so ist es bei uns. Ich finde es in der dunklen Jahreszeit nicht ausreichend, die Unfallkasse sagt alles ok. Hab ich schriftlich.
 
Moinmoni,
soweit ich das in Erinnerung habe, müssen bei Flucht und Rettungswegen mindestens 1Lux erreicht werden. Bezweifel das Du es mit nachleuchtenden Schildern erreichst. Desweiteren ist es Vorschrift das die Leuchten 3 Std. durchhalten müssen.
Also rein rechtlich gibt es Probleme die dazu führen, das ein Sportbetrieb nicht stattfinden darf. Die Ausrede das kein Geld da ist, zählt in dem Fall nicht!
Wenn Du den Mangel schon gemeldet hast, würde ich darauf bestehen, das Du eine schriftliche Anweisung bekommst, die aussagt, das die Halle trotzdem genutzt werden soll.
 
Moin...
Die Sicherheitsbeleichtung wurde, auch schon vor vielen Jahren, sicherlich nicht eingebaut weil sie "schön, nett oder ähnliches" ist. Es steht dringend zu vermuten, dass sie Teil des baulichen Sicherheitskonzeptes und somit der Betriebsgenehmigung der Halle ist !
Die Halle entspräche also in dem vom dir beschriebenen Zustand im erheblichem Maße nicht mehr der Genehmigung und wäre folgerichtig zu sperren !
Wie die Kollegen schon beschrieben haben:
Unter Hinweis auf die bereits erfolgten Meldungen und mit Fristsetzung erneut melden und schriftliche Handlungsanweisung anfordern. Nach fruchtlosem Fristablauf Mail/Einschreiben an dem Bürgermeister als lokal oberste Aufsichtsbehörde...das sollte reichen denn dann liegt SEIN Kopf auf dem Schaffot... wenn nicht... GUV, Kreisbrandschutz, etc...
...und für den evtl. erforderlichen Nachweis alles schön ( zuhause ) abheften.... in der Schule könnte es ja im Schadensfall( mit-)verbrennen ;-).
Selbständig sperren ergäbe nur unnötigen Stress für dich.
 
Gemeldet per Mail habe ich es natürlich auch schon. Sportamt weiß auch schon Bescheid, es scheint aber als käme von da keine Reaktion.

Gehe nach deiner Stellenbeschreibung. Du hast Schäden und Mängel der zuständigen Stelle zu melden. Im Grunde dein Dienstvorgesetzter bzw. Techniker für deine Liegenschaft. Damit ist für dich der Fall erledigt und du bist im Schadensfall sauber raus. Mail sauber abheften, nicht mehr drum kümmern und nicht drüber ärgern. Den GUV würde ich lieber nicht einschalten, das gibt mächtigst Ärger. Aber ein netter Hinweis an deine Schulleitung den GUV zu holen solltest du in Erwägung ziehen :D
Anonsten gilt, das der Schulträger der Betreiber ist, nicht die Schule und es im Ermessen des Betreibers liegt, welche Investitionen er tätigt. Nicht schön, aber du kannst nix erzwingen oder ändern.
 
Hallo ihr Lieben

so wie ich es gelesen habe sind die Hinweisleuchten für die Notausgänge defekt die auch durch eine zentrale Batterieanlage gespeist wird. Versorgt diese Batterieanlage auch die Notbeleuchtung in der Halle selber sowie in den Nebenräumen, wenn ja, dann bitte schriftlich Meldung an den Betreiber der Halle, in der Regel die Stadt.

viele Grüsse aus NRW
 
Ich weiß nicht, wie's bei Euch ist, aber hier bei uns hilft manchmal offenbar selbst die Meldung an die übergeordneten Stellen (Bauamt) nicht...
Da gilt dann "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...".
Wir haben diese Aussage mehrfach von unserem ehemaligen zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt bekommen. Der hat sich nämlich immer sehr gefreut, dass er uns als Schule in freier Trägerschaft (Waldorf) Mängel anmahnen kann und wir diese dann auch beseitigen :-) !
Das kannte er so von den Staatsschulen nicht - da werden aufgrund knapper Kassen die Mängel erst extrem verspätet oder gar nicht beseitigt. Das Bauamt hat dann offenbar keine Handhabe, bzw. tut halt nichts. Die Gemeinde verklagt sich wohl nur ungern selber...

Gruß
Fabian
 
Ich weiß nicht, wie's bei Euch ist, aber hier bei uns hilft manchmal offenbar selbst die Meldung an die übergeordneten Stellen (Bauamt) nicht...
Da gilt dann "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...".
Wir haben diese Aussage mehrfach von unserem ehemaligen zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt bekommen. Der hat sich nämlich immer sehr gefreut, dass er uns als Schule in freier Trägerschaft (Waldorf) Mängel anmahnen kann und wir diese dann auch beseitigen :-) !
Das kannte er so von den Staatsschulen nicht - da werden aufgrund knapper Kassen die Mängel erst extrem verspätet oder gar nicht beseitigt. Das Bauamt hat dann offenbar keine Handhabe, bzw. tut halt nichts. Die Gemeinde verklagt sich wohl nur ungern selber...

Gruß
Fabian

Ist nicht so ganz richtig. Dem Fachbereich Bildung unterstehen die Schulen nicht dem Bauamt. Also muss das Schulamt dem Bauamt einen Auftrag geben. Oder aber der Bürgermeister, Kreisrat oder Dezernent weißt das Bauamt an.
Die Übergeordnete Stelle der Kommunen ist der Kreis. Die Kommunen sind die unteren Behörden, der Kreis die obere Behörde.

Beim Kreis hast du Brandschutzprüfer, die kann man anfordern. Die dürfen Anweisungen an die Kommune erteilen. Trotzdem muss niemand bei der Kommune darauf reagieren, weil jeder Betreiber für seine Liegenschaft Eigenverantwortlich ist.
Bei deinem Haus oder Wohnung wenn du Eigentum hast, ist es genauso. Du weißt das Rauchmelder Pflicht sind baust aber meine ein. Damit nimmst du das Risiko in Kauf und den verlust von Versicherungsschutz.
 
Hallo, ih habe ein Problem vielleicht habt ihr ne Idee wie ich mich verhalten kann:
Wir haben an unserer Schule eine Turnhalle in der Turnhale ist morgens Schulsport und Nachmittags Vereinssport. Die Sicherheitsbeleuchtung geht zu 80% garnicht, bzw. geht nach 5 Minuten aus weil die Akkus defekt sind. Eine Neuanschaffung weil es keine Ersatzteil gibt würde 20000€ aufwärts kosten. Das ganze zieht sich jetzt schon ein Halbes Jahr, jetzt heißt es von Seiten der Gemeinde das das Geld im Moment nicht da wäre bzw. die Haushaltsmittel gestrichen worden sind. Unser Sicherheitsbeauftragter weiß auch schon bescheid, tut aber erstmal nichts, er meinte nur ob die Beleuchtung für den Betrieb überhaupt an seien müsste?!? Es würden ja auch nachleuchtende Schilder reichen. Ich habe Sorge das den Sportlern was passiert im Schadenfall. Ich habe auch Sorge, dass wenn was passiert mein Kopf am Ende rollt. Habt ihr einen Rat wie ich mich verhalten soll?

Hallo,
Ich kann dich voll verstehen.
Bei uns an der Schule geht überhaupt keine Notbeleuchtung.
Ich bin gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter. Der Vorstand sowie die Schulleitung kennt den Mangel.
Aber es hängt immer an den Geldern. Es ist traurig heut mit solchen umständen umgehen zu müssen.
Hiert beißt sich die Katze selbst im Schwanz.....

Hallo,
Nur Melden - macht Frei....
Da gehe ich nicht mit. Wir haben hier eine Verpflichtung auch gegenüber unseren Sportlern und uns selbst...

Hier kann ich Fabian nur recht geben.
Wir an den Freien Schulen haben die Probleme, daß wir uns selbst darum kümmern müssen.

Gruß Bernd
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moinmoin,
ich weiß nicht wie es bei Euch ist, bei uns gehört die Schule der Samtgemeinde. Also sind die Lehrer/Schulleiter nur Gast im Gebäude und haben mit den Reparaturen nichts zu tun. Alles läuft bei uns über das Gebäudemanagement der Samtgemeinde. UND jetzt kommt es; wir werden regelmäßig vom Landkreis kontrolliert, wenn dann Mängel auftreten, bekommen wir eine Frist bis wann das behoben sein MUSS. Also Ausreden wie kein Geld dafür oder so sin überhaupt nicht möglich.
 
BITTE BITTE trotzdem SCHRUFTLICH melden!
Dann seid ihr wenigstens juristisch aus dem Schneider. Moralisch? Ja, das bleibt an jedem selbst hängen...

Ich erinnere seit Jahren an die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte,
gestern mündlich dem Sicherheitsbeauftragten der Schule,
im Januar 2018 dem Bauamt per Mail. Die Mail liegt sicher im "Gesendet-Ordner"! :hoch:
Und gleich schicke ich wieder eine Mail ans Bauamt!


Gruß Huus
 
Guter Tipp für dich, les dir die Berriebssicherheitsverordnung in der aktuellen Fassung durch.
Dann die technischen Regeln für..... Anlagensicherheit, Arbeitsstättenverordnung
usw. Guv sichere Schule gibt auch sehr viele Informationen.
Wenn du dann eine defekte Anlage meldest, beziehe dich auf die Betriebsicherheitsverordnung, Richtlinienen nach Paragraph xy.
Beispiel Betreibssicherheitsverordnung: der Betreiber hat alle Anlagen Instandzuhalten und zu Warten. Weiter : Der Betreiber hat dich mich genügend Geldmitteln auszustatten um das zu Gewährleisten.
Und... lass die Finger von Sicherheitsrelevanten Anlagen!!! Das kann u.U. ganz blöd für dich enden. Du darfst daran nicht arbeiten
 
Hallo,
was ist mit der Abnahme (Prüfung) der Notlichtanlage durch den TÜV oder sonstige offizielle Stellen?
 
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