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DGUV V3 Prüfungen ohne vefk?

DaRoolex

Registriertes Mitglied
Moin zusammen,

mein Vorgesetzter will dass ich DGUV V3 Prüfungen durchführe.
Da ich als Geselle der Elektrotechnik der einzige Elektriker der Gemeinde bin, habe ich keine Verantwortliche Elektrofachkraft "über" mir.
Die Gemeinde beschäftigt auch keine externe VEFK.
Da er ich diese Prüfungen der ortsveränderlichen Geräte durchführen?

Zur Info:
Schulungen wurden am nfe durchgeführt, Zertifikate sind vorhanden.
Auch die jährliche Unterweisung zum Erhalt der Sachkunde werden von mir regelmässig besucht.
LG Max
 
Moinmoin,
soweit ich weiß, darf diese Prüfung jeder durchführen, der einen Lehrgang besucht hat. Ich bin auch als Elektriker, habe diesen Lehrgang plus Auffrischung regelmäßig besucht, und dort waren immer ca. 80 - 90% berufsfremde Menschen die auch prüfen dürfen.
 
Bei deiner Qualifikation spricht eigentlich nichts dagegen.
Du musst jedoch schriftlich dazu bestellt sein.
Vergiss aber nicht in diesem Zusammenhang nach einer Höhergruppierung zu fragen :D
 
Also wir haben dieses Jahr einen Lehrgang zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person" beim TÜV absolviert (gemäß DIN VDE 1000 Teil 10). Dies berechtigt uns aber lediglich kleinere arbeiten an elektrischen Anlagen durchzuführen, keine Neuinstallation. Die Prüfung der ortsveränderlichen und Ortsfesten elektrischen Betriebsmittel wird bei uns weiterhin von einer Fachfirma vollzogen. Die haben auch das erforderliche Prüfgerät für solche Arbeiten.
 
Moin, Suche hat bezüglich DGU V *und* VEFK nichts ergeben was meine Frage möglichst vollumfänglich beantwortet.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Prüfungen ohne VEFK rechtens sind da in der DIN VDE 1000-10 dieser Punk recht schwammig gehalten ist.

LG 7 reicht mir. Für LG 8 reicht die erweiterte Stellenbeschreibung -bewertung nicht ;)
 
Um sicher zu sein frag doch einfach mal bei der Unfallkasse nach bzw bei der Berufsgenossenschaft.
Für LG 8 reicht es nicht aber evtl. für 7+ Zulage.
 
Nein, kannst du in dem Zusammenhang nicht durchführen;
In der Suche gibts da schon Infos dazu.

Also Elektrofachkraft darfst du alleine Prüfen oder ein Prüfteam mit EuPs leiten, aber deine Messungen müssen von einem "Meister, Techniker oder Dipl. Ing Elektrotechnik abgenommen werden."

Dein Arbeitgeber für diese Tätigkeit einstellen müsste oder eben dien Part outsourcen könnte, sofern sie einen entsprechenden Elektriker mit Meisterbrief finden der diese Konstellation mitträgt. Geggebenfalls haben sie ja einen im Amt sitzten der eine entsprechende Ausbildung hat und diesen Part dann übernimmt.

Und alles schriftlich geben lassen, denn du haftest wenn was passiert nachdem du gemessen hast und es freigegeben hast.

Link: Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Wie wird eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellt?

Um eine Person zur verantwortlichen Elektrofachkraft zu bestellen, muss der Unternehmer die richtige Person auswählen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, die Aufgabenbereiche, Kompetenzen und die damit verbundene Abgrenzung der Verantwortung müssen genau definiert sein.

Beauftragt der Unternehmer einen ungeeigneten Mitarbeiter mit dieser Arbeitsaufgabe, so wird er seiner Auswahlverantwortung nicht gerecht. Aus juristischer Betrachtungsweise liegt damit ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor. Würde in so einem Fall ein Arbeitsunfall geschehen, müsste sich der Unternehmer gegebenenfalls vor Gericht verantworten.

Welche Qualifikation muss eine verantwortliche Elektrofachkraft haben?
Die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft dürfen nur an Personen übertragen werden, die eine der nachfolgend aufgeführten Ausbildungen mit bestandenem Abschluss auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik besitzen:

  • staatlich geprüfter Techniker
  • Industriemeister
  • Handwerksmeister
  • Diplomingenieur
  • Bachelor bzw. Master
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Danke für Eure Antworten und Tips. Nach Rücksprache mit der UK Nord und der BG ist es durch die Konstellation bei uns im Amt nicht zulässig DGUV v3 Prüfungen und Neuinstallationen elektrotechnischer Natur durchzuführen!

LG Frank
 
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