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Abschliessbare Verteilerkästen (Sicherungskasten)

Sülfmeister

Schulhausmeister III. Klasse
Abschliessbare Sicherungskästen wurden bei mir installiert bzw. Schließvorrichtungen nachträglich eingebaut.
Die Schlüssel dazu bewahre ich im Hausmeister-"Gefechtsstand" auf, sehr zum Mißfallen des Schulleiters, der darauf besteht, die Schlüssel stecken zu lasssen.

Mit meinem Standard-Argument, dass damit sichergestellt werden soll, dass keine Unbefugten wie Lehrer oder Schüler sich an den Kästen zu schaffen machen und dass diese Maßnahme zur Sicherheit aller durchgeführt wurde, komm' ich nicht wirklich weit ("Wo steht'n das ?").

Eigentlich gebietet es doch der GMV (GesunderMenschenVerstand), aber weiss vielleicht jemand von den Kollegen eine Richtlinie oder Vorschrift, die man als Argument vorbringen kann ?
 
Hallo Sülfmeister,

lasse die Schlüssel stecken und Du wirst bald keine mehr haben. Ich persönlich würde es nicht so toll finden, wenn sich jeder an den Sicherungsautomaten, FI - Schalter oder Treppenhausautomaten zu schaffen macht. Aber: Die Hager - Schränke zumindest lassen sich leicht mit einem mittleren Schraubenzieher öffnen (zwischen Tür und Rahmen ansetzen und leicht drehen oder vorsichtig hebeln). Ich habe für meine Schränke auch keine Schlüssel; laut meinem Vorgänger waren nie welche hier.

Gruß Odin
 
Nein es gibt kein Gesetz / Vorschrift das/die besagt das Sicherungskästen abzuschließen sind.
Der Vorteil des Abschließen des Sicherungskastens liegt an der Verhinderungen von Sabotage,
und Eingriff durch Laien und Unbefugten die zu Gefährdung jeglicher Art führen kann.
 
Hallo Sülfmeister,

wer hat den Umbau den Veranlasst?
Dein Arbeitgeber? Wenn ja soll sich der Schullleiter mit dem Auseinander setzen.
Oder ein Schlüssel wird im Sekretariat hinterlegt, mit einem grooooßen Schlüsselanhänger.
Dann ist sichergestellt das auch bei deiner abwesenheit der zugriff bewährleistet ist.

Hab ich bei mir auch so gemacht, die Verteilungen sind in Räumen wofür die Lehrer keinen Schlüssel haben.
Im Sekratariat hab ich aber einen Schlüssel für Notfälle hinterlegt.

Gruß SMP
 
Hi,

bei mir sind alle Sicherungskästen abgeschlossen, und nur wir SHM haben einen Schlüssel ist vom Diensherren auch so gewünscht, soll nicht jeder einfach unbemerkt die Sicherung wieder freischalten können, hat meistens einen Grund warum die Sicherung auslöst oft ein mitgebrachtes altes Haushaltsgerät was nicht einmal zur Prüfung vorgelegt wurde, hat alles seinen Sinn ;)
 
...ich bin zwar kein Elektriker.....aber ich könnte mir vorstellen, das die Kästen nicht für jedermann zugänglich sein dürfen. Was wäre wenn der Elektriker arbeitet, dafür die Sicherung abschaltet und ein Esel macht sie während seiner Arbeit wieder rein....?
 
Sicherungskästen sind immer so eine Sache, an einer Schule von Uns sind alle Abgeschlossen jedoch dank neuer Kästen mit einen Halbzylinder der Schliessanlage verstehen, dort kommen dann nur Schulleitung, Hausmeister, und ein Handwerkerschlüssel dran ;)

Klar muss nicht jeder mit und ohne Ahnung an so einen Kasten rumschalten .... zum Teil können dort ja auch wichtige Sachen dran hängen, zB. Hebeanlagen zum Entwassern, Aufzüge, aber auch Notlicht, oder Alarmanlagen etc.

Vielleicht auch PC´s da werden sich die Kollegen bedanken wenn dort was passiert´!

Naja wenn man mal selbst oder ein Elektriker was abschaltet, dann heißt es eh, Kenntlich machen und gegen wieder einschalten sichern !!

Dann wäre ein Abschliessen klar das besste wenn nicht jeder einen Schlüssel hat.

Eben kein einfaches Thema, ich wäre eben für Schließung über Schliessanlage und das nur zuständige "Schalten" dürfen !

Grüße
Jörg
 
Moinmoin,
wir haben auf jedem Flur einen Sicherungskasten, die Schlüssel hängen bei mir am Brett. Wenn eine Sicherung auslöst, schlte ich Sie wieder ein sonst niemand.
Wie schon gesagt, es muss ja einen Grund geben ,warum eine Sicherung auslöst.
 
...ich bin zwar kein Elektriker.....aber ich könnte mir vorstellen, das die Kästen nicht für jedermann zugänglich sein dürfen. Was wäre wenn der Elektriker arbeitet, dafür die Sicherung abschaltet und ein Esel macht sie während seiner Arbeit wieder rein....?

Elektriker haben besondere Vorrichtungen die ein Wiedereinschalten von Sicherungen verhindern. (Betätigungssperre für Sicherungsautomaten)
In besonderen Fällen, wird eine Person zur Überwachung gefordert.

Alexander
 
als ich damals meine dienst begann , waren alle sicherungskästen auf. meinem vorgänger war zu faul wenn er ne sicherung wechseln musste ( wir haben noch zu 95% die schraubsicherungen ) diese kästen auf und zu zusperren.

war eines der ersten dinge die ich geändert habe. bei mir hat kein lehrer was in nem sicherungskasten zu suchen! läuft alles über mich. und wenn mal ne sicherung fliegt wärend ich nicht im haus bin, dann ist das pech. passiert aber so gut wie nie.
 
Für die Sicherungskästen habe ich, der Schulleiter und für Notfälle ein Schlüssel im Hauptschlüsselkasten zur Verfügung zu stehen. Lehrer und Erzieher oder sonstige Leute haben grunsätzlich keinen Zugriff. Warum auch?
 
Meine Sicherungskästen sind auch abgeschlossen.
Wenn dein Schulleiter/Arbeitgeber das so will, soll er dir Schriftlich ausstellen das er die Verantwortung für geöffnete oder manipulierte Schaltschrankeinbauten übernimmt wenn diese offen gelassen werden.
Dann werden diese Ideen meist ganz schnell wieder vergessen.
 
müssen verschlossen sein !

Elektroverteiler/Sicherungskästen oder Elektroverteilerräume müssen verschlossen sein, da zu diesen elektrotechnischen Installationen nur Fachpersonal (Elektrofachkraft) Zutritt hat - VDE.
Punkt. Entsprechende Vorschrift suche ich gerne raus.
siehe auch Threat http://www.schulhausmeisterforum.de...ktronarbeiten-durchf%FChren&p=35011#post35011

bei solchen Fragen empfehle ich auch immer, wie oben Tratos geschrieben hat, es schriftlich anordnen lassen mit Verantwortungsübernahme des Auftraggebers und die Angelegenheiten sind dann ziemlich schnell vom Tisch.

Grüße Robert
 
Also bei uns in München verlangen die Stadtwerke, dass öffentlich zugängliche Sicherungskästen (und damit gelten sicher auch Schulen) verschlossen sein müssen. Ich kenne das aus Treppenhäusern von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Wir haben hier auch die sogenannte EW-Schließung, damit die Stadtwerke jederzeit an die Kästen, Elektroräume oder ähnliches gelangen.
 
Gut gebrüllt Löwen.

Der Themenstarter sucht Händeringend nach Gesetzlichkeiten um seinen Vorgesetzen zu überzeugen
den wohlgemerkt, Sicherungskasten, nicht Elektroverteilerräume oder Sonstige mittels Verschließen
vor unbefugter Nutzung zu sichern.

Es wäre durchaus elegant, zu der Behauptung dass diese verschlossen sein müssen,
auch handfeste geltende Gesetzes oder Vorschriften-Texte oder Links dorthin zu liefern.
Zumal ihr mit diesen Behauptungen meinem Beitrag vom 16.01.2013, 13:34 widersprecht.

Genau so gerne würde ich gerne den Gesetzestext oder Vorschrift lesen
in dem, ganz genau gesagt, einem so genannten Gewerblichen,
also Hausmeister das Betätigen oder Ersetzen der Sicherungen untersagt.
Und ich meine damit nicht die wohl so genannten Panzersicherungen.


Lieben Gruß
Alexander
 
Zuletzt bearbeitet:
Der nächste Kandidat....
mit KÖNNTE und SOLLTE Aussagen...... Dieses mal sogar mit Link. Dankeschön.

Da steht aber grob gesagt nur, wenn der Verteiler der geschlossen sein SOLLTE...
verschlossen, zugestellt, übertapeziert ist, könnte das doof sein.
Und Wer, falls dieser verschlossen ist, öffnen sollte, darf.


Das dieses so in deiner Dienstanweisung steht, lieber pfropfy, ist ein löblicher Ausdruck von gesunden Menschenverstand.
 
So... Alle abgeschlossen gemäß Anweisung der Gebäudewirtschaft. Nur quakt der Schulleiter jetzt rum: "Das ist ein Sicherheitsmangel ! Wenn jemand an einer Stromleitung hängt, kann man die Sicherungen nicht abschalten!"
*Hmpfrmblgrummel*
 
Oha... das nenne ich ja mal eine Aussage von Deinen Schlulleiter :rolleyes:

Klar ist in Werkräumen / Fachräumen wo eine "Gefahr" bestehen könnte sind NOTAUS Einrichtungen vorgeschrieben.

In jeden anderen Raum ist das nicht vorgeschrieben, und jetzt mal ehrlich .... da hängt einer am Strom .... klar dann rennt einer zum Sicherungskasten und sucht die Sicherung ... !? :confused:

Sowas gibt es in keinen öffentlichen Gebäude, keinen Hotel etc.

Aber kläre das mit Deinen Chef, soll er eine klare schriftliche Info machen, wenn er sagt die Kästen werden nicht abgeschlossen... mal schauen was passiert !

Grüße
Jörg
 
Laut Aussage meines Elektrikers, und dieser arbeitet sehr genau nach Vorschrift, brauchen Sicherungskästen nicht verschlossen sein. Lediglich in Bereichen wo Kinder sich bewegen sind diese abschließbar zu machen. Es gibt kein Gesetzblatt wo der Umgang mit Sicherungskästen beschrieben wird.
Hier bei mir an der Schule sind alle Sicherungskästen verschlossen. Schlüssel habe nur ich. Ist eine Sicherung raus werde ich gerufen. Das läuft so gut und wird auch nicht geändert.
Derartige Maßnahmen verlangen eine Klärung mit dem SL. Ist der SL dagegen, weil er ja unbedingt sich in die Haustechnik einmischen muss, gebe ihn alle Schlüssel für die Sicherungskästen in die Hand und übertrage dem SL die Verantwortung dafür. Meiner hat sich das dann überlegt und so ist diese Regelung hier zustande gekommen.
Wir sitzen alle im selben Boot. Da sollte der SL mit seinem Hmst. unbedingt zusammen arbeiten und umgekehrt natürlich auch.

Manchmal gibt es Probleme die eigentlich keine Probleme zu sein brauchen.
 
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