Ich könnte zwar auf einen anderen Eintrag verweisen...aber
Schließanlagen werden bei Entwicklung i.d.R. mit einem Patentschutz ausgestattet. Dieser Schutz muss aber zwingend auf dem Schlüssel bestehen.
ALLE Schließanlagen verlieren diesen rechtlichen Schutz nach Ablauf der i.d.R. 20-jährigen Laufzeit...und dürfen dann kopiert werden.
Es gibt viele Systeme, die einen Schutz auf Teile oder techn. Funktionen im Zylinder haben und sind trotz Sicherungskarte nicht gegen Kopien geschützt.
Leider verkaufen und verbauen noch immer viele Schließanlagen, die keine wirklichen Gründe oder Wissen haben das richtige, mit einem technischen Kopierschutz
ausgestattete System auszusuchen.
Wir fertigen viele Schlüssel aus Anlagen, welche keinen Kopierschutz haben. Die Erfahrung zeigt uns auch, dass trotz Hinweis diese Anlagen munter weiter betrieben werden.
@Marco...eine Schließanlage aus Ebay? und der Service...?
@MDH Das Wort Schließanlage bedeutet nicht automatisch Kopierschutz. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Und ich sende gerne mal nen Schlüssel aus einer Anlage mit technischem Kopierschutz, damit wir sehen wie weit man mit einer CNC-Maschine kommt.
