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Elektrik Wiederholungsprüfungen Ortsfeste Anlagen

Snipes3675

Snipes3675
Hallo zusammen,

wie wird es bei euch mit dem Warten/Prüfen der Unterverteilungen gehandhabt? Gibt es eine Gefährdenbeurteilung die die Prüfintervalle vorgibt?
 
ist bei uns alle 2 Jahre bei der Prüfung der Ortsfesten Elektroanlagen mit dabei. Mit Gefährdungsbeurteilung hat das nix zu tun, ist ja keine Tätigkeit, die wir durchführen können und dürfen.
 
Gemäß 4.1.101 DIN VDE 0105-100 sind elektrische Anlagen gemäß den Errichtungsnormen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Um dies dauerhaft gewährleisten zu können, sind sogenannte Wiederholungsprüfungen erforderlich. Diese sollten in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden. Die im Einzelfall geltenden Prüfintervalle müssen in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
So kenn ich das eigentlich aber bei uns ist davon nichts zusehen.
 
Bei uns alle 4 Jahre, macht der TÜV-Süd bzw. in der Turnhalle die LGA, ohne Gefährdungsbeurteilung, bzw. geht die an mir vorbei....

Gruß
Thomas
 
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