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Wer ist Verantwortlicher (Qualifikation)?

kracher

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Hallo und guten Abend an die Kolleginnen und Kollegen

Da ich kommendes Wochenende eine für unsere Verhältnisse große Musikveranstaltung in meiner Mehrzweckhalle habe, habe ich mich nun etwas Intensiver mit der VSTättVO und den Sicherheitsbestimmungen beschäftigen wollen, jedoch kam ich bisher nicht so recht weiter.
Ich habe bei uns in der Gde Verwaltung nachfragen wollen, welche Sicherheitsbestimmungen bei ca. 900 Personen inkl. Mitwirkendes Personal in der Halle zu beachten sind.
Die Antwort war nur "Wir haben einen Genehmigten Bestuhlungsplan der Halle die es erlaubt 810Personen in die Halle zu lassen, und sonst sei nichts weiter zu beachten, wenn man da Pingelich wäre würden wir uns ja Lächerlich machen. :confused:
Könnte mir jemand eventuell nennen welche Vorschriften tatsächlich eingehalten werden müssen, um mir als Hausmeister nachher nicht die Knochen aus dem Leib reißen zu können.
Ich hab bisher nur erreicht dass 2-3Personen der Örtlichen Feuerwehr die Brandsicherheitswache während der Veranstaltung abhalten.
Des weiteren wird wegen des erhöhten Fahrzeug aufkommen die Feuerwehr die Parkplatz Einweisung übernehmen.
Direkt den Veranstalter darauf hin gewiesen die Flucht und Rettungswege so zu dimensionieren wie im Bestuhlungsplan angegeben. Was mich des weiteren Stutzig macht, Die Feuerwehr wollte von mir wissen Wer die Veranstaltung Abnimmt bzw. Frei gibt um einen Reibungslosen Ablauf zu Gewährleisten. Wer macht sowas nun? Ich fühle mich nicht im Stande meine Unterschrift auf einem Blatt Papier zu hinterlassen dass in der Halle alles so gemacht ist wie gefordert? Wo bekomme ich hierfür Infos ausser in der VSTättVO für Badenwürttemberg. ? TüV/Dekra oder etwa beim Baurechtsamt?

Ich weis sind viele Fragen, will mich aber absichern nicht dass mir nachher die Handschellen Klicken.
Gibts für Solche sachen Schulungen? Wenn ja wo?


Bitte um Hilfe, scheinbar macht sich's da die Verwaltung mal wieder leicht, oder hat eventuell selbst keine Infos was noch schlimmer wäre. :(

Gruß
Michael
 
Hallo,
Du bist nicht zu beneiden...
Ich habe jetzt grad nicht die VStättVO von BW vor Augen, aber die von Niedersachsen.
Hier ist klar geregelt, was bei einer Anzahl von mehr als 200 Personen (dann greift die NSVStättVO) zu beachten ist. Ich hatte bei mir ein ähnliches Problem. Ich musste immer unser Forum bestuhlen für fast 400 Personen. Außerdem waren noch Wände weg zu schieben. Ich habe mir dann die VStättVO ausgedruckt und mit einem Schreiben, in dem ich darauf hinwies, dass ich nur auf Anweisung handele, und jegliche Verantwortung ablehne, dem Schulleiter übergeben. Das war für Ihn OK und ich war/bin aus dem Schneider.
Bei einer solchen Veranstaltung muss man berücksichtigen:
Lüftungsanlagen
Fluchtwege
Beleuchtung
Schwerbehinderte
Bestuhlung
Verantwortliche
Sachkundige
Ortskundige
Sanitäter
Brandschutz
Ordner
usw. usw.
Ich würde mir die Last als Hausmeister nicht auf meine Schulter laden. Zumindest dann nicht, wenn mit diesem Thema so umgegangen wird wie bei Dir.

schnickschnack

PS: hab grade mal reingeschaut, da steht doch alles drin.
Es sind bei Euch mehr als 200 Personen, also handelt Ihr nach der VStättVO! Wenn dies Deiner Meinung nach nicht moglich ist, dann schriftlich die VO an Deinen Chef, kleinen Hinweis dazu und Fertich.
 
Wenn es eine Fremdveranstaltung ist muß es doch auch einen Vertrag geben. In diesem Vertrag muß stehen das der Veranstalter nach VSTättVO arbeiten muß. Der Veranstalter ist dann dafür verantwortlich. Wenn dir was nich korrekt erscheint, schreibe es auf und zeige das dem Veranstalter zur Kenntnissnahme und laß es dir unterschreiben.

Ist es eine Schulveranstaltung verfahre genauso. Die Verantwortung trägt dann der SL.

Du trägst auf keinen Fall die Verantwortung. Mach das aber auch schriftlich klar. SL, AG.

Gruß Bongo
 
Hallo zusammen,

Mist jetzt hab ich versehentlich den gesamten Text gelöscht den ich geschrieben habe.

Also dann halt nochmal . Ich hab nach nem Langen Telefonat gestern mit dem Veranstalter erwirkt dass alles nach der VSTättVO gemacht wird wie es geschrieben steht.
Des weiteren werden alle eingelassenen Personen gezählt und bei Voll ist eben Voll.
Meinem Chef muss ich nur noch klar machen dass wir jemanden Brauchen der die Veranstaltung ab nimmt.
Und werde auf jeden fall ne Checkliste anfertigen die aussagt welche Vorkehrungen getroffen sind, und wer Veranstalter ist und was nicht getan wurde und diese wird vor beginn dann vom Veranstalter / Verantwortlichen 3 fach Unterschrieben.
Für Brandsicherheitswache ist bereits auch gesorgt, langsam glaube ich läuft alles hoffentlich dem Guten Ende zu.
Oder hab ich was wichtiges Vergessen?

Gruß Michael
 
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