Tachchen,
also eine Übernachtung kann und wird nur vom Schulträger genehmigt.
Die Vereine die des Öfteren in Schulen übernachten wissen das, genauso wie die Veranstalter!
Die Personen die dort übernachten sind über ihren Verein versichert.
Sollte einem der Übernachtungsgäste ein Missgeschick passieren, z.B. eine zerbrochene WC-Schüssel, kommt der Verursacher bzw. sein Verein dafür auf.
In der Regel wird das ebenfalls über die Versicherung des Vereins geklärt.
Gelegentlich wird das auch von der Betreffenden Person getragen oder aus der Vereinskasse bezahlt.
Wenn die Übernachtung offiziell angemeldet ist, weiß der Schulträger ja wer dafür verantwortlich ist.
Ist es von einem Verein für eine Großveranstaltung an Dritte weiter vergeben, überträgt sich auch die Verantwortung auf die Dritten,
sofern diese vom Veranstalter entsprechend Informiert wurden.
Bzw. hat der Veranstalter das mit dem Schulträger zu klären und sich dann vom Dritten wieder zu holen.
Im Allgemeinen verläuft sowas fast immer unkompliziert.
Nachlesen kann man das, so wie ich glaube, in der Nutzungsordnung zur Gebäudenutzung für nicht schulische (außerschulische) Zwecke,
welche beim Schulträger nach zu lesen und/oder an zu fordern sein müsste.
Und nicht vergessen Überstunden für solche Nutzung auf zu schreiben, schließlich muss man da ja auch Arbeiten.
Man muss als Hausmeister ja auch bereit sein (sofern nicht anders geregelt) zumindest dem Veranstalter alles zu Zeigen und die Schlüssel für deren
Veranstaltung zu übergeben, evtl. noch zwischendurch mal nach dem Rechten zu schauen und ggf. mal eine Sicherung wieder einlegen o.Ä.
Gruß
Adlermeister