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Übernachten in der Halle

menschle

Schulhausmeister und Geocacher
Hallo bei mir wurde schon paar mal nachgefragt ob das Übernachten in der Turnhalle erlaubt ist.
Das war bei Sportlichen und auch bei Privatveranstaltungen angefragt worden. Habe nein gesagt
und sie ans RH verwiesen. Nachgefragt hat dort glaube ich aber noch niemand.

Ist das in eueren Hallen erlaubt oder nicht?

Menschle
 
Moin moin,

ja sicher, bei uns ist das erlaubt. Sofern es zusammenhängend mit der Veranstaltung ist, ist das kein Problem.
Z.B. wenn wir mit meinem Musikverein zu einer Meisterschaft fahren und diese Veranstaltung über zwei Tage geht schlafen alle angereisten Vereine in den Umliegenden Turnhallen oder sonstewie in Schulen.
Das ist vermutlich in allen Anderen Bereich (Fußball, Reitvereine, Tanzen etc.) genauso geregelt.
Wenn jedoch jemand in der Halle übernachten will weil er es nach einer Veranstaltung nicht mehr nach Hause schafft bzw. zu faul ist nach Hause zu gehen, ist es nicht erlaubt. Sind ja kein Hotel odda (-;
Gruß
 
Moin mitnanner,
Übernachtungen in der Sporthalle kommen nur sehr selten vor. Benutzt wurde diese dann auch nur von Jugendmannschaften, die hatten ein Kurztrainingslager oder es gehörte zum Ferienprogramm.
Die Sportstätten-Nutzungsordnung lässt da auch wenig Spielraum. Von mir wird keine Übernachtung genehmigt, eine Genehmigung kann nur das Rathaus/Schulamt erteilen.
Gruß pfropfy
 
Hallo zusammen,
Übernachtungen kommen bei mir in der Mehrzweckhalle nur selten vor.Meist zweimal im Jahr zur Abschlußfeier der vierten Schuljahre unter Aufsicht der Lehrer sonst nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung.

Gruß
 
Hallo menschle2001,

bei uns ist es so.In dem Nachbarort ist Jährlich ein großes Musikfest,
da kommen mehrere Spielmannszüge von überall hier her.Dann wird
gefragt,ob sie unsere Turnhallen zur Übernachtung nutzen dürfen.
Es werden dann mehrere Hallen von unseren Schulen zur Verfügung
gestellt.Natürlich kostenlos.Denn am Tag der Abreise kommt eine
Reinigungskraft,die der Veranstalter besorgt hat und reinigt dann die
genutzten Räumlichkeiten.Die Stadtverwaltung genehmigt sollche Termine
immer.Weil die sich um alles selbst kümmern.Und zum normalen Schulbetrieb
ist alles wieder sauber.

Gruß Wolli
 
Ich habe ja keine Turnhalle oder Festhalle.
Aber eine Aula. Und wenn es da mal ganz heiß hergeht und es früh morgens wird, wie bei einem
Abiball, dann pennen die halt auf dem Schulhof.
Aber sehr selten!!

Friedrich
 
Moinmoin,
bei uns in der Schule (Grundschule) wird von bald jeder Klasse 1 mal pro Jahr übernachtet. Das stellt auch keine Probleme da. In unserer Sporthalle wurde noch nicht übernachtet, das steht mir im Juni bevor. Es ist ein Musikzug der so wie gesagt wurde oft im Hallen übernachtet. Da lass ich mich mal überraschen.
 
Moin,
wie sieht es denn mit der Haftungsfrage aus ,wenn der Mzug dort schläft -und überhaupt ? Eine Sporthalle ist eine öftl. Einrichtung -wie sieht es aus wenn was Passiert ist ?
Vll weiß einer von euch wie sich das alles verhällt ?? .Wo kann mann das nachlesen ect. ?
Danke - gruss Misterdikk
 
Tachchen,

also eine Übernachtung kann und wird nur vom Schulträger genehmigt.
Die Vereine die des Öfteren in Schulen übernachten wissen das, genauso wie die Veranstalter!

Die Personen die dort übernachten sind über ihren Verein versichert.

Sollte einem der Übernachtungsgäste ein Missgeschick passieren, z.B. eine zerbrochene WC-Schüssel, kommt der Verursacher bzw. sein Verein dafür auf.
In der Regel wird das ebenfalls über die Versicherung des Vereins geklärt.
Gelegentlich wird das auch von der Betreffenden Person getragen oder aus der Vereinskasse bezahlt.

Wenn die Übernachtung offiziell angemeldet ist, weiß der Schulträger ja wer dafür verantwortlich ist.
Ist es von einem Verein für eine Großveranstaltung an Dritte weiter vergeben, überträgt sich auch die Verantwortung auf die Dritten,
sofern diese vom Veranstalter entsprechend Informiert wurden.
Bzw. hat der Veranstalter das mit dem Schulträger zu klären und sich dann vom Dritten wieder zu holen.

Im Allgemeinen verläuft sowas fast immer unkompliziert.

Nachlesen kann man das, so wie ich glaube, in der Nutzungsordnung zur Gebäudenutzung für nicht schulische (außerschulische) Zwecke,
welche beim Schulträger nach zu lesen und/oder an zu fordern sein müsste.

Und nicht vergessen Überstunden für solche Nutzung auf zu schreiben, schließlich muss man da ja auch Arbeiten.
Man muss als Hausmeister ja auch bereit sein (sofern nicht anders geregelt) zumindest dem Veranstalter alles zu Zeigen und die Schlüssel für deren
Veranstaltung zu übergeben, evtl. noch zwischendurch mal nach dem Rechten zu schauen und ggf. mal eine Sicherung wieder einlegen o.Ä.

Gruß
Adlermeister
 
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