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Stühle in Mensa für Veranstaltung verbinden

onkelcurt

Registriertes Mitglied
Habe hier noch nichts dazu gefunden. Muss in meiner Schule, in der ich seit 2 Monaten fest bin, für Veranstaltungen von 50 - 200 Personen in der Mensa erst einmal ca. 25 Tische beiseite schieben und dann entsprechend Stühle in Reih und Glied bringen. Ist ziemlich ätzend, da alleine und über 60.

In dem Lehrgang eben für diese Veranstaltungen habe ich den Unterlagen entnommen, dass die Stühle seitlich miteinander verbunden sein müssen (Paniksicherung). Dann steht da aber auch dass das für Mensen usw. nicht gilt.

Mein Schulleiter meint, das mit der festen Verbindung ist erst ab 200 Personen verpflichtend (dann findet die die Veranstaltung in der Stadthalle statt, wo dann Honorarkräfte die Stühle aufstellen). Der Bühnentechnikermeister der Stadthalle kann mir auch nicht weiter helfen.

Wie würdet ihr die Vorschrift auslegen. Gibt es auf der Website der UK NRW zum Download. Vielleicht gibt es ja auch einen Fachmann hier im Forum. Viele Grüße
 
Bei Veranstaltungen habe ich auch ca. 200-250 Stühle in der Aula/Mensa. Verbunden werden die nicht. Ich bin auch alleine und muss vorher die Tische ausräumen und zusätzliche Stühle reinstellen. Schon dazu reicht die Zeit nicht, wenn mir nicht Schüler helfen würden.
 
moin,

ergibt sich aus der VStättVO, da du 200 Stühle stellst müsste es eine Versammlungsstätte sein
(was ein Schulgebäude grundsätzlich ist)
also müsstest du auch einen Bestuhlungsplan haben damit Du weisst wie Du stellen musst und die Stühle müssen verbunden sein.

Abschnitt 3 Besucherplätze und Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher

§ 10 Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
(1) In Reihen angeordnete Sitzplätze müssen unverrückbar befestigt sein; sind Stühle nur vorübergehend aufgestellt, so genügt es, wenn sie in den einzelnen Reihen fest miteinander verbunden sind.

Gib die Frage mal schriftlich an die Verwaltung

Grüssle
 
Danke für die schnellen Antworten. Aber wie schon geschrieben ab 200 findet das Ganze in der Stadthalle statt, wo die Stühle fest verbunden sind.

Ich muss z. B. heute in der Mensa für einen Infoabend 120 Stühle in ca. 12 Reihen aufstellen und kann die Stühle nicht seitlich verbinden.

Ist das nun erlaubt, nur weil es eine Mensa ist??
 
wenn es eine Versammlungsstätte ist, ist es egal wieviele Personen anwesend sind,
Versammlungsstätte = VStättVO
 
Auch wenn es eine Mensa ist? In § 10 (1) steht "gilt nicht für Gaststätten und Kantinen usw."!

Ist jetzt der normale Mensabetrieb gemeint oder gilt das auch für Veranstaltungen in der Mensa?
 
Auch wenn es offiziell eine Mensa ist,
zu den fraglichen Veranstaltungen scheint ja nicht "mensamässig" bestuhlt zu werden,
was zu Essen gibt es wahrscheinlich auch nicht.

Hier las man mal von Kollegen,
die ohne Bestuhlungsplan keine Stühle anfassen, halte ich für schlau.

Stell die Frage nach der Bestuhlung der Mensa Deinem Vorgesezten in der Gemeinde,
(und zwar so das Du es zur Not belegen kannst)
denn wenn was passiert sucht man sich einen Schuldigen,
vorzugsweise jemanden der sich schlecht wehren kann
und dann rate mal wer das sien könnte.
 
Habe jetzt mal ein paar Leute aufgeweckt, man versucht jetzt irgendwie Verbindungselemente zu besorgen, wenn es denn welche gibt.

Planungsfehler werden natürlich bestritten. :D:D:D
 
Wichtig ist eher, dass die Fluchtwege frei sind. Das bedeutet, dass ein Plan vorliegen muss, wie die Stühle zu stellen sind. Bei mir im Schulhaus stelle ich die Stühle in die Schulaula (160 sind erlaubt, wegen des Fluchtweges) in 2 Reihen auf. Da meine Stühle für Veranstaltungen sind, habe diese Bügel zum Einhängen dran. Weiß aber nicht, ob das Vorschrift ist und wichtig ist, falls es einen Alarm gibt. Gutes gelingen.:bambino:
 
Wichtig ist eher, dass die Fluchtwege frei sind. Das bedeutet, dass ein Plan vorliegen muss, wie die Stühle zu stellen sind. Bei mir im Schulhaus stelle ich die Stühle in die Schulaula (160 sind erlaubt, wegen des Fluchtweges) in 2 Reihen auf. Da meine Stühle für Veranstaltungen sind, habe diese Bügel zum Einhängen dran. Weiß aber nicht, ob das Vorschrift ist und wichtig ist, falls es einen Alarm gibt. Gutes gelingen.:bambino:
Die sind sehr wichtig, da bei schlechter Sicht (Rauch, Qualm usw.) die Stühle nicht durcheinander fliegen und eine Panik verursachen. Deshalb, wenn vorhanden, auf jeden fall nutzen!!
 
Servus,

wie @onkelcurt schon richtig gesagt, stellen einzelne Stühle Stolperfallen dar. Panik ist in Notfällen immer automatisch vorhanden.
Deshalb haben oder sollten die Stühle Vorrichtungen haben um sie miteinander zu verbinden. Um eben solche Stolperfallen nicht erst herbeizuführen.

Was die Fluchtwegbreite zwischen den einzelnen Sitzgruppen angeht, hatt mir mal jemand gesagt, das dies wie beim Winterdienst wäre, min. 1,20m. Bin mir nicht ganz sicher ob dies so stimmt. Aber da wir genug Platz haben, haben wird das immer so ausgetüfftelt, dass zwei Personen nebeneinander gehen können. Somit waren wir immer auf der sicheren Seite.

Es spielt dabei auch keine Rolle für was Bestuhlt werden muss.
Auch für Informationsabende wo nur für z.B. ca. 60 - 70 Pers. bestuhlt werden muss gelten genauso die Vorschriften. Auch dafür kann man Haftbar gemacht werden wenn was passiert.

Auch würde ich dringend empfehlen, macht euch nach jedem Aufbau der Bestuhlung ein Photo als Dokumentation. Es wird mit sicherheit vorkommen, das die Bestuhlung nie so stehen bleibt wie ihr sie aufgebaut habt.
Denn wenn wir bei unseren Veranstaltungen in der Turnhalle wieder Abbauen, stehen die Stühle nie so, wie wir sie aufgebaut haben. Da die Gäste sie immer selber vor der Veranstaltung bzw. bei den Pausen verrücken. Sicherlich ist dann der Veranstalter selbst drann, aber er könnte euch dennoch als erstes die Schuld in die Schuhe schieben. Somit habt ihr ein Beweismittel das voher alles korrekt nach Vorschrift, Vorgaben etc. Aufgebaut wurde.

Grüße,
Hannes
 
Zuletzt bearbeitet:
Verantwortlich ist immer der Veranstalter, würde mir die Anweisung des Aufstellen schriftlich geben lassen und diese ausführen.
Der Direktor ist auch Verantworlich für seine Veranstaltung und gegebenfalls Haftbar wenn das nicht Rechtskonform ist.
 
In meinen Unterlagen beim schnellen Durchblättern gilt eine Versammlungsstätte als solche erst ab 200 Besuchern. Ist das vielleicht der Grund der Abgrenzung, ab 200 in die Stadthalle zu wechseln?

Gruß
Thomas
 
Ich zitiere mich mal selber aus einem andern Beitrag :

Bei uns gibt es keinerlei Bestuhlungspläne. Ergo auch keinerlei Bestuhlung durch mich! Hat meine Schulleitung zwischenzeitlich verstanden und bis auf weitere gibt es halt dementsprechend nichts.

Ist keine Hilfe für Dich aber ich stand öfter vor der gleichen Problematik . Und da sich keiner so richtig verbindlich äußern wollte , ist das bei uns Stand der Dinge.

Du musst Dir auf alle Fälle Klarheit verschaffe sonst bist Du im Ernstfall der Depp .
 
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