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Sicherheit und Verantwortung in Sporthallen

kracher

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Hallo an die Kollegen,

Da bei mir in den Nächsten Tagen wieder Zahlreiche Winterfeiern stattfinden, habe ich diesbezüglich ein paar fragen und erhoffe mir etwas mehr klarheit.

Immerwieder höre ich sätze wie "Du bist bei Veranstaltungen für die Sicherheit verantworlich" stimmt das so in dem Sinn?

Vergangenes Jahr habe ich bezüglich der Sicherheit was die Notausgänge/ Flucht und Rettungswege schriftlich dem Veranstalter mitgeteilt dass die Notausgänge in Vollerbreite und umfang frei zu halten sind, da dies so nicht geschehen war, um bei eventuellen Vorkommnisssen nicht der Schwarze Peter zu sein.

Wie verhält es sich also wenn ich z.b. Abends beim Rundgang feststelle dass Tische oder Requisiten im Bereich der Flucht und Rettungswege (Notausgänge) so stehen dass diese nicht Voll genutzt werden können, oder Ausgänge gar zugestellt und Notausgangsschilder abgedeckt oder zu geklebt werden.

Kann ich mich Prinzipiell bei solchen sachen auf §6 und §7 der VStättVo berufen und den Veranstalter bei verstößen gegen diese Richtlinien ermahnen dies zu berichtigen und mir im Zweifelsfall einen Zettel mit den Verstößen gegen die VstättVo unterschreiben lassen dass ich aus der Haftung bei nem Vorall raus bin?

D.h. Ich Sage dem Veranstalter ( Schule,Sportverein, ect) was nicht passt, und erhoffe mir die Richtigstellung der sache, wenn dies aber aus Zeitlichen Gründen oder Veranstaltungstechnisch nicht geht, lasse mir einen Schrieb mit dem Hinweis auf z.B. Notausgänge zur Ostseite der Halle nicht Voll nutzbar unterschreiben. Bin ich dann trotzdem noch Für solche Fehler die ja von mir ermahnt wurden Verantwortlich oder ist in dem Fall der Veranstalter der Haftende?


Über eine Info wäre ich euch sehr dankbar.


MFG Michael
 
Das interessant!

Bei uns unterschreibt jeder Mieter einen Vertrag in dem auf die Verkehrssicherheit usw. hingewiesen wird. Nun kommt es drauf an ob der HM diese Veranstaltung betreut oder ob für den Nutzer Schlüsselgewalt vereinbart wurde.

Wir haben etwa 40-60 Veranstaltungen im Jahr in der Sporthalle, bei ca. 1/3 herrscht Schlüsselgewalt der Vereine, somit ist der HM nicht im Dienst. Wir machen nur bei der Schlüsselübergabe auf die Verordnungen aufmerksam händigen sie in schriftlicher Form aus und lassen uns alles auf einem Übergabeprotokoll unterschreiben.

Anders sieht es bei den ca. 80-120 Veranstaltungen im Jahr in der Schule, Aula und Mensa aus. Dort sind wir aufgrund der Alarmanlage und der Weitläufigkeit des Gebäudes immer im Dienst. Dort achten wir darauf, dass die Verordnungen eingehalten werden. Da wird auch nicht ermahnt von uns! Wenn wir sagen das wird so gemacht, weil es Vorschrift ist, dann wird das so gemacht oder die Veranstaltung ist beendet!

Gruß

HMT
 
Hallo kracher

wenn sich um eine Versammlungsstätte handelt ( Aula ) greift die Versammlungsstättenverordnung. Der muß jeder nachkommen. Dann muß geklärt werden was in den Verträgen des Betreibers steht. Bei uns steht drin das der Veranstalter für die Vorschrift allein verantwortlich ist. Sollte dem HM aber ein Mängel auffallen muß der sofort beseitigt werden. Um aber auf Nummer Sicher zu gehen hat uns die Stadt zur GuVV geschickt. Ausbildung zur Fachkraft an Versammlungsstätten, die muß jährlich wiederholt werden. Den es geht ja nicht immer nur um Tische+Stühle sondern auch um Theateraufbauten und ähnliches. Nach diesem Lehrgang ist die jährliche Karnevalsveranstaltung bei uns in der TH nicht mehr durchgeführt worden. Sollte es sich dabei um eine schulische Veranstaltung handeln liegt die Verantwortung beim Schulleiter. Als Sicherheitsbeauftragter der Schule weist du den SL nur auf Mängel hin, ob sie beseitigt werden ist das Problem des SL. Ich gehe aber davon aus das das in jeder Kommune anders gehandhabt wird.

Gruß Bongo
 
Kann ich "hmt" nur beipflichten. Die letzten beiden Sätze bringen es auf den Punkt. Es gibt eine Verwarnung, 5 Minuten später ist die Veranstaltung beendet wenn sich der Veranstalter nicht gekümmert hat. Notfalls mit Hilfe der Polizei über das Hausrecht.:achtung:
 
Hallo Kollegen,

Ich danke euch schonmal Herzlichst für eure Antworten.

Nun die ersten Zwei Veranstaltungen von 3 Sind nun endlich vorbei, Der Veranstalter ist in diesem Fall der Örtliche Sportverein vertreten als Person durch den Vorstand, mir viel gleich gestern Morgen auf, dass die Tische zu weit in den Türbereich (Notausgang) ragten, jedoch war eine Änderung von seiten des Sportverein nur Unnötiger aufwand. Nachdem ich nun bei unserer Gemeindeverwaltung angefragt habe was ich machen kann damit mir nachher keiner was kann, wurde mir gesagt ich solle auf die VStättVO hinweisen und erklären was nicht stimmt, aufschreiben und mir dann durch den Verantwortlichen vom SV unterschreiben lassen, und so wars dann auch.
Nachdem die Unterschrift durch den Verantwortlichen erfolgte war er wohl etwas Nachdenklich ob es richtig war die gesamte Verantwortung zu Übernehmen denn 100 mal passiert nix, und dann ???? Joa aber ging doch alles ganz gut über die Bühne, hatte ja sowieso Dienst und war vor Ort.

Aber die Tische stehen nach wie vor im Bereich des Notausgangs, Samstag werd ich sehn ob die Tische noch verändert werden, ansonsten geh ich auf die Barikaden.


MFG Michael



p.s. Werd mich demnächst auf eine Schulung der UKBW anmelden wenn möglich um solche sachen mit Wissen zu sehen und zu erkennen.
Dies wurde mir nämlich Genehmigt nachdem ich diese Sache auf der GM Verwaltung bekannt gab das ich hiervon noch nicht Kenntlich gemacht wurde.
 
Ich war mal vor drei Jahren auf einem Seminar der Gemeindeunfallversicherung.
Echt geil was die Kollegen aus anderen Städten da so erzählten.
Lehrer sind wohl in der Unfallbeschleunigung besonders gut.:D
Da sollte man so Hallennutzer und Sportheinis auch mal hin schicken.
Ein Auftritt von der Feuerwehr wäre mit Sicherheit in solchen Fällen auch interessant.
 
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