kracher
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Hallo an die Kollegen,
Da bei mir in den Nächsten Tagen wieder Zahlreiche Winterfeiern stattfinden, habe ich diesbezüglich ein paar fragen und erhoffe mir etwas mehr klarheit.
Immerwieder höre ich sätze wie "Du bist bei Veranstaltungen für die Sicherheit verantworlich" stimmt das so in dem Sinn?
Vergangenes Jahr habe ich bezüglich der Sicherheit was die Notausgänge/ Flucht und Rettungswege schriftlich dem Veranstalter mitgeteilt dass die Notausgänge in Vollerbreite und umfang frei zu halten sind, da dies so nicht geschehen war, um bei eventuellen Vorkommnisssen nicht der Schwarze Peter zu sein.
Wie verhält es sich also wenn ich z.b. Abends beim Rundgang feststelle dass Tische oder Requisiten im Bereich der Flucht und Rettungswege (Notausgänge) so stehen dass diese nicht Voll genutzt werden können, oder Ausgänge gar zugestellt und Notausgangsschilder abgedeckt oder zu geklebt werden.
Kann ich mich Prinzipiell bei solchen sachen auf §6 und §7 der VStättVo berufen und den Veranstalter bei verstößen gegen diese Richtlinien ermahnen dies zu berichtigen und mir im Zweifelsfall einen Zettel mit den Verstößen gegen die VstättVo unterschreiben lassen dass ich aus der Haftung bei nem Vorall raus bin?
D.h. Ich Sage dem Veranstalter ( Schule,Sportverein, ect) was nicht passt, und erhoffe mir die Richtigstellung der sache, wenn dies aber aus Zeitlichen Gründen oder Veranstaltungstechnisch nicht geht, lasse mir einen Schrieb mit dem Hinweis auf z.B. Notausgänge zur Ostseite der Halle nicht Voll nutzbar unterschreiben. Bin ich dann trotzdem noch Für solche Fehler die ja von mir ermahnt wurden Verantwortlich oder ist in dem Fall der Veranstalter der Haftende?
Über eine Info wäre ich euch sehr dankbar.
MFG Michael
Da bei mir in den Nächsten Tagen wieder Zahlreiche Winterfeiern stattfinden, habe ich diesbezüglich ein paar fragen und erhoffe mir etwas mehr klarheit.
Immerwieder höre ich sätze wie "Du bist bei Veranstaltungen für die Sicherheit verantworlich" stimmt das so in dem Sinn?
Vergangenes Jahr habe ich bezüglich der Sicherheit was die Notausgänge/ Flucht und Rettungswege schriftlich dem Veranstalter mitgeteilt dass die Notausgänge in Vollerbreite und umfang frei zu halten sind, da dies so nicht geschehen war, um bei eventuellen Vorkommnisssen nicht der Schwarze Peter zu sein.
Wie verhält es sich also wenn ich z.b. Abends beim Rundgang feststelle dass Tische oder Requisiten im Bereich der Flucht und Rettungswege (Notausgänge) so stehen dass diese nicht Voll genutzt werden können, oder Ausgänge gar zugestellt und Notausgangsschilder abgedeckt oder zu geklebt werden.
Kann ich mich Prinzipiell bei solchen sachen auf §6 und §7 der VStättVo berufen und den Veranstalter bei verstößen gegen diese Richtlinien ermahnen dies zu berichtigen und mir im Zweifelsfall einen Zettel mit den Verstößen gegen die VstättVo unterschreiben lassen dass ich aus der Haftung bei nem Vorall raus bin?
D.h. Ich Sage dem Veranstalter ( Schule,Sportverein, ect) was nicht passt, und erhoffe mir die Richtigstellung der sache, wenn dies aber aus Zeitlichen Gründen oder Veranstaltungstechnisch nicht geht, lasse mir einen Schrieb mit dem Hinweis auf z.B. Notausgänge zur Ostseite der Halle nicht Voll nutzbar unterschreiben. Bin ich dann trotzdem noch Für solche Fehler die ja von mir ermahnt wurden Verantwortlich oder ist in dem Fall der Veranstalter der Haftende?
Über eine Info wäre ich euch sehr dankbar.
MFG Michael