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Schulhausmeister bekommen 39-Stunden-Woche - mittelhessen.de

den Bericht kann man leider nicht lesen :eek:
 
Ich würde es in Wetzlar dem Personalchef auf dem Tisch legen. Und schauen was passiert. Richter lesen auch gerne andere urteile oder Kompromisse und entscheiden danach. Aber das war hier nicht die Frage. Ich finde es trotzdem interessant für andere. ( aus NRW oder nicht aus NRW)
 
Ich habe heute eine Einladung von der VerDi bekommen zu einer Mitgliederbefragung bezüglich der Arbeitszeit,
diese soll Bestandteil der nächsten Tarfiverhandlungen werden, mir (im Einzefall) schmeckt das eigentlich gar nicht.

Ich habe da nicht viele Fürsprecher was das angeht aber ich bevorzuge nach wie vor die 48Std. Woche inkl. Bereitschaft.!

Wenn ich daran denke 39Std. (ähnlich wie früher auf dem Bau) dann komme ich persönlich damit gar nicht mehr zurecht
und sehe schon das wir dann Schichtarbeit leisten müssen um den gesamten Schultag ab zu decken . . . :confused:
Da habe ich so gar keinen Bock drauf.

Ich bin glücklich und zufrieden so wie es ist.!
 
Ich habe die 39 Stunden Woche + Rufbereitschaft die ich mir mit Kollegen teile. Fakt ist, man kommt mit 39 Std die Woche nicht hin, wenn man so wie ich alleine an der Schule arbeitet. Da die SuS bis zur 8. Stunde Pflichtunterricht haben geht der Unterricht bis 15.45 Uhr. Die Überstunden werden mir auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Mit 48 Std inkl. Bereitschaft würde das gar nicht mehr funktionieren, dann müsste noch jemand eingestellt werden in Schichtarbeit
 
mit der 39 Std Woche würde bei mir jeden tag auch Überstunden anfallen, die ich gerne mit nehmen täte, warum soll Man/Frau mehre Schulen Betreuen oder Schichtdienst leisten, ich habe nichts der gleichen im Tarifvertrag von NRW gelesen das es unsere Aufgaben sind,

und mal ehrlich wie soll ich als Sicherheitsbeauftragter an mehren Standorten diese verantwortungsvolle Aufgabe nachkommen und drohende Gefahren entgegen zu stehen wie z.B. kaputte Glasscheiben lose Schalter und Steckdosen, was wird da bei einen Unfall im Bericht stehen?
 
Moinmoni,
ich habe die 39 Std. Woche plus Rufbereitschaft (4Std pro Tag / 18:00 bis 22:00). Ich muss sagen, das ich damit sehr gut klar komme und auf keinen Fall länger arbeiten will. Allerdings habe ich noch einen Gartenarbeiter (19Std) auf dem Gelände. Zu den Überstunden muss ich sagen, habe zwar im Moment 98 Std. aber nur durch div. Veranstaltungen in den Wintermonaten, ansonsten mache ich kaum welche und die Zeiten die Durch Rufbereitschaft dazu kommen, sind überschaubar (ca. 2 STd pro Monat maximal).
 
Guten Morgen @nordlicht

warum kämst Du mit 48Std. nicht hin? Wie Du ja selbst sagst geht es mit 39Std. nicht.
Bei 48Std. inkl. Bereitschaft sind es bei uns in NDS 30Std. effektiv + 18Std. Bereitschaft
die Bereitschaftszeit sollte nach Möglichkeit nicht mehr als zu 50% in Aktivitäten ausaten,
sprich also wieder 39Std. max. effektiv.

Der Vorteil: man kann ja nicht immer und nicht zu jeder Zeit, wie man will in allen Bereichen
arbeiten, man kann aber mit der 48Std.W das so einteilen, das man nicht mehr als 39Std.
macht und dennoch überall ran kommt wo man muss, weil man ja quasi gleiten kann,
die Zeit frei gestalten und ich bin so, lange genug da um auch die letzten SuS noch nach
draußen zu begleiten.

Und was man heut nicht schafft muss man eben morgen erledigen, so muss man es in diesem
Job schon immer machen, es geht gar nicht anders, so doof das auch ist.


Viele Grüße ;-)
 
Hallo zusammen,

ich werde nächste Woche wenn mein Anwalt zurück ist bei meinem AGB die 39 Stunden-Woche einklagen ! Zur Zeit bin ich mit 43,5 Stunden beschäftigt.

Nach über 3 Jahren vergebens mit dem AGB auf einen Nenner zu kommen bleibt dies jetzt der letzte Weg.

Der Anwalt wo extra auf Arbeitsrecht öffentlicher Dienst spezialisiert ist sieht sehr gute Chancen darin.

LG Michel
 
Hallo Duke,

dann drücke ich Dir die Daumen!

Wobei mich schon interessieren würde, wieso Dein Anwalt sehr gute Chancen sieht. Alle Entscheiduangen zur Bereitschaftzeit von Hausmeistern, die mir bekannt sind, gehen von der Zulässigkeit der tariflichen Regelungen (TVöD oder Bezirkstarifverträge) aus und das geht hin bis zum BAG.

Viele Erfolg,

Norbert
 
Nächste Woche geht das Schreiben
Hallo Duke,

dann drücke ich Dir die Daumen!

Wobei mich schon interessieren würde, wieso Dein Anwalt sehr gute Chancen sieht. Alle Entscheiduangen zur Bereitschaftzeit von Hausmeistern, die mir bekannt sind, gehen von der Zulässigkeit der tariflichen Regelungen (TVöD oder Bezirkstarifverträge) aus und das geht hin bis zum BAG.

Viele Erfolg,

Norbert


Hallo Norbert,

ich dokumentiere meine Wochenberichte seit über 11 Jahren, desweiteren habe ich meinen AGB schriftlich aufmerksam gemacht das wir keine Bereitschaftszeiten haben aufgrund der Dokumentation. Kam keine Reaktion!

Desweiteren hab ich einen GDB 50 und kann nach §207 die sogenannte Mehrarbeit (alles was über 8 Stunden geht) ablehnen. Auch wenn tariflich die Bereitschaftszeiten nur zur Hälfte als Arbeitszeit gelten ist dies als volle Arbeitszeit anzusehen.



Gruß Michel
 
Hallo zusammen,

ich werde nächste Woche wenn mein Anwalt zurück ist bei meinem AGB die 39 Stunden-Woche einklagen ! Zur Zeit bin ich mit 43,5 Stunden beschäftigt.

Nach über 3 Jahren vergebens mit dem AGB auf einen Nenner zu kommen bleibt dies jetzt der letzte Weg.

Der Anwalt wo extra auf Arbeitsrecht öffentlicher Dienst spezialisiert ist sieht sehr gute Chancen darin.

LG Michel



Oh das hatte ich auch versucht und suche immer noch nach einer Möglichkeit das ein zu fordern,
Folgendes, ich hatte fast auf die Woche genau ein Jahr lang eine Tätigkeitsliste geführt, ich hatte mich an die Gewerkschaft gewand, alles wurde mit aller Gewalt(ich nenne es jetzt mal so) Unterdrückt und selbst der Personalrat hat das nicht eingesehen (er arbeitet wohl lieber und intensiv mit dem Amt zusammen)
sollte es zur Verhandlung kommen, bitte deinen Anwalt, das er vor beginn der Verhandlung das recht des Widerspruch ein fordert, kommt es zu einen Vergleich ist es mit schnell mit dem Widerspruch vorbei, den nur all zu oft wird ein Vergleich gemacht, zum einem hat das Gericht keine Arbeit damit ein Urteil zu schreiben was mit viel Arbeit verbunden ist, zum anderen ist es für den Arbeitgeber immer das beste nach einen Sieg vor Gericht, wenn es irgend wie möglich ist(vor allem legal) dann schau mal ob du eine Gesprächsaufzeichnung bekommst, am besten wenn jemand Steno kann.

Viele die vor Gericht waren, waren im nachhinein unzufrieden und haben oft dem Verlauf nicht richtig verstanden, ich eingeschlossen und die Dösköpe von Anwälten auch, es stellte sich im nachnein heraus das alle zwar Anwälte für Arbeitsrecht sind/waren, aber keiner von denen hatte eine Ahnung vom Tarifvertrag und das ist eine sehr wichtige Voraussetzung für eine Verhandlung vor Gericht mit dem Arbeitgeber für Schulhausmeister/innen.

Schau zu das du irgenwie an eine Tätigkeitsauflistung kommst die irgend wo mal vor Gericht bestand hatte, ohne dem wird das glaube ich nichts, denn worauf willst du dich Berufen das es Angebracht ist in die 39 Stunden Woche zu kommen, es sei den bei euch haben einige die 39 Std. Woche, dann könnten die Erfolgsaussichten für die ganz gut sein.

Mir wurde mal die Hilfe vom Personalrat zu gesagt, allerdings hatte er mich dazu gebracht das ich das nach dem Initiativrecht vorderen würde, ich habe dann mal mich schlau gemacht und erkundigt was das beutet, hm es wäre nämlich so gewesen das ich die 39 Std Woche für alle meine Kollegen ein fordern würde, und hätte einer nein gesagt wäre die Sache vom Tisch gewesen, so ist sie aber immer noch im Aktuell, da ich dem nicht zu gestimmt habe.

Viel erfolg und gib doch bitte immer wieder mal Bescheid....wie der Stand ist
 
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