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Schließanlage auslesen

Hausdiener

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Hallo an Euch,

mich würde nun mal interressieren, wann wird eine Auslesung einer elektronischen Schließanlage genehmigt, wer darf sie veranlassen, aus welchen Gründen darf die Auslesung erfolgen und wie/welche Daten dürfen verwendet werden.
Bin gespannt auf Eure Erfahrungen, Meinungen und Ergebnisse.
 
Hallo Hausdiener,

Für Wahr eine interessante Frage:

Ich glaube bei uns (in der Stadt) ist das meine ich so:

Ersteinmals werden alle Personen mit Schlüssel und oder Transponder informiert das die gespeicherten Daten bei "besondere Vorfälle" ausgelesen werden. solche "Vorfälle" wären Vandalismus, Diebstahl, Einbruch etc.

Sonst glaube ich kann und soll das bei uns "NIE" geschehen.

Ausgelesen kann bei UNS, nur zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Stadt.... und der jeweiligen Person (Hausmeister und Oder Schulleitung etc. vor Ort) hierzu muß ein oben genannten Grund bestehen...

Das schließt eben ein willkürliches Auslesen und Bewegungskontrollen aus, ich meine gehört zu haben das es hierzu ein Schriftstück (Info zum Datenschutz und Auslesen) gibt die auch jeder "Nutzer" (Schlüssel und oder Transponder) dieses vorgelegt bekommt.
Ebenso meine ich das wenn eine "Auslesung der Daten" erfolgen soll, hierzu ein schriftlicher Vermerk (Begründung) niedergelegt werden muss.

Wie gesagt alles nur von hören sagen .... da ich noch keine elektronische Anlage hab, soll aber im Sommer erstmal für die "Außenhaut" kommen.

Versuche mich mal schlau zu machen ...
 
Ausgelesen werden alle Daten bei der Quartalsmäßigen Wartung der Alarmanlage/Schließanlage durch die beauftragte Servicefirma. Dabei wird die Anlage wieder auf "0" gestellt. Was mit den Daten passiert, falls denn welche vorhanden sind, wird uns als Schule nicht bekannt gegeben.
 
offiziel muss das kollegium schulleitung und schulträger zustimmen. inoffiziel null propleme bekomme was ich will
 
Würde mal bei Hersteller Seiten schauen, was die dazu schreiben. Aber generell denke ich das es ein Drahtseilakt etwas offizell auslesen zu lassen.
Wenn kein wirklicher Sachgrund gegenüber Versicherungsträger u.a besteht.
 
Ich würde mal den örtlichen Datenschutzbeauftragten fragen. Einfach auslesen geht nicht
Sent from Nokia Lumia
 
Würde mal bei Hersteller Seiten schauen, was die dazu schreiben. Aber generell denke ich das es ein Drahtseilakt etwas offizell auslesen zu lassen.
Wenn kein wirklicher Sachgrund gegenüber Versicherungsträger u.a besteht.
Dem Hersteller ist es eigentlich völlig egal. Dieses ist von Anlage zu Anlage unterschiedlich. Es kann eine Schule, eine Behörde, eine Firma, ein Wohnhaus sein. Dieses kann in Bayern, Hamburg oder Österreich stehen. In fast jedem Fall also andere Voraussetzungen...
 
Hallo
bei uns macht es die Firma, die die Schließanlage eingebaut hat.
Die Firma programmiert auch.
Auf Anweisung der Stadt wird es ausgelesen.
Wir Hausmeister haben da keine Rechte.

Gruß Friedrich List
 
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