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Schulhausmeisterforum
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max Steighöhe / Leiternhöhe

hubmue

Huusmeester
hallo Arbeitsrecht/Unfallschutz Spezialisten,
weiss einer zufällig wie hoch ich als Hausmeister verpflichtet bin auf eine Leiter zu steigen?
Aktueller Fall: Regenrinnen verstopft am Hauptgebäude, Steighöhe ca 7 m.
Ich habe mich geweigert dort hochzusteigen da ich nicht 100% schwindelfrei bin.
Verwaltung macht nun etwas Stress.
Leider finde ich im Internet nichts was mir weiterhilft.
Ich hoffe auf eure Hilfe nun.
so long
Hubert
 
Aktueller Fall: Regenrinnen verstopft am Hauptgebäude


Hallo hubmue,


wir hatten vor einigen Jahren mal einen Kollegen, der es auch machen
sollte. Er hatte aber keine Lust dazu und beim Gebäudemanagement
angerufen und gesagt das die Regenrinnen an diversen Stellen undicht
sind. Dann kam die Firma und musste erstmal die Rinnen saubermachen
um die undichten Stellen zu finden. Aber es gab keine. So wurden die
Rinnen saubergemacht und der Kollege brauchte es nicht mehr machen.
Den Kollegen haben wir nicht mehr, er hat es irgendwann übertrieben und
wurde entlassen.


Gruß Wolli
 
3,8 m Greifhöhe, aber nur bei vorhandensein einer Fallsicherung. Ich würde niemals in 7m Höhe die Dachrinnen saubermachen!

LG
 
Hallo hubmue,

die genaue Arbeitshöhe für Leitern gibt es so nicht, allersdings vorschriften wie Leitern sein müssen und wie sie gesichert werden müssen.

Bei 7m Höhe muss eine zweite Person die Leiter sichern, dann muss die Leiter standsicher sein. der Untergrund muss eben sein usw.

Wenn du nicht Schwindelfrei bis ist sowieso vorsicht geboten, da kannst du oben auf der Leiter plötzlich bewegungsunfähig werden, so genannte Schockstarre. Das musst du umbedingt Schriftlich einreichen.
Eine kurze Email an den Vorgesetzten, mit dem Hinweis, das die Arbeiten nur zu zweit möglich sind und du leider nicht Schwindelfrei bis, wenn er dich trotzdem anweist die Arbeiten durch zu führen muss er dies schriftlich machen.

Ob die das dann noch durchziehen ist fraglich, wenn doch und du dann zufällig eine schockstarre bekommst wird dich die Feuerwehr mit freuden runter holen, warscheinlich musst du dann niewieder auf eine Leiter steigen.
Sowas würde aber niemand mit absicht machen, nein sicherlich nicht ;) :p

Gruß SMP
 
Moinmoin,
ich bin auch nicht schwindelfrei. Bei uns ist es so geregelt, an die Stellen wo ich mit einem Hubsteiger ran fahren kann, reinige ich oder der Bauhof selbst. An den anderen Stellen lasse ich einen Hausmeisterservice kommen.
Alle Höhen über 4m weigere ich mich hoch zu steigen, berufe mich auf fehlende Schwindelfreiheit das wir so akzeptiert.
 
hallo Leutz,
danke für die vielen Tips, hat mir sehr weitergeholfen.:danke_:
Das mit dem Sichern der Leiter habe ich den Verwaltungsmitarbeitern auch gesagt, auch das ich dann halt unten stehe und die Leiter sichere, wenn ein anderer, der das kann, hochsteigt und die Rinnen saubermacht. Das wurde einfach "überhört" und ein riesen Gezeter veranstaltet wer die Reinigung nun bezahlen muss!!!
Sei's drum, ich werde nicht dort hochsteigen, das habe ich nun unmissverständlich den Verwaltungsleuten mitgeteilt. Wenn die nun ein Fremdunternehmen dafür ordern, kann ich nichts machen.
so long
Hubert

- - - Aktualisiert - - -
 
Bei uns kommt der örtliche Dachdecker einmal im Jahr und reinigt die Rinnen. Wer nicht schwindelfrei ist sollte da auch nicht hochsteigen.
Ein Kollege von uns mußte auch schon von der Feuerwehr vom Dach geholt werden. Er bekam plötzlich Panik. Und seit dem macht das eben der Dachdecker.
 
Hallo Kollegen,

ich bin einmal aus einer Höhe von 6m fast abgestürzt beim Wechseln der Hofbeleuchtung, weil der Boden nachgab. Konnte mich gerade noch am Lampenbügel festhalten und ein zufällig zu Besuch kommender Handwerker hielt seitlich die Leiter dass ich runterkam. Passiert etwas, heisst es schnell: "Selbstverschulden". Lasst es Euch schriftlich geben. Leitern und Gerüste müssen geprüft sein, sonst dürft ihr nicht hinauf.
 
Dazu noch ein bisschen mehr zum Lesen:
http://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/61_aaa.htm
http://www.bgbau-medien.de/uvv/37/12.htm


und dazu noch etwas zu Leitern:
http://www.bgbau-medien.de/bausteine/B_22/B_22.htm


Zusätzliche Hinweise für Arbeitsplätze auf Anlegeleitern

● Bei Bauarbeiten darf

- kein höherer Standplatz als 7,00 m eingenommen werden,
- bei einer Standhöhe von mehr als 2,00 m nicht länger als 2 Stunden gearbeitet werden,
- das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials 10 kg nicht überschreiten,
- die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m2 betragen.

● Von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn

- von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen,

- Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z. B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte.

● Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen.

Zusätzliche Hinweise für Leitern als Verkehrswege

● Leitern als Aufstiege nur einsetzen

- bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied ≤ 5,00 m,
- für kurzzeitige Bauarbeiten,
- als Gerüstinnenleiter zum Verbinden von max. zwei Gerüstlagen,
- als Gerüstaußenleiter bei Belaghöhen ≤ 5,00 m.
 
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