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Kletter-Bolderwand

KKD123

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Hallo Kolegen
Habe mal eine Frage zur Bolderwand
Haben eine Bolderwand die beidseitig zu beklettern ist. Laut einiger Vorschriften soll der höchste Tritt bei 2 m liegen und der höchste Griff 3 m.
die Fallhöhe soll aber 2 m nicht überschreiten. beim Überklettern sind es aber ca. 3 m. Welche möglichkeiten gibt es die maximale Fallhöhe einzuhalten. Außerdem soll ich eine Prüfung durchführen ob alles OK ist. darf ich das ohne Kenntnisse oder einer besonderen Schulung. Wer bietet solche an.
Danke für eure Hilfe
 
Hallo,
wer möchte das du eine Prüfung an dem Gerät machst? Ist das Gerät bei dir neu Aufgestellt worden? Lass dir vom Amt eine Checkliste geben.

Gruss Udo
 
Hallo KKD123,

du kannst dem Schulamt sagen das du das durchführst sobald du eine Schulung dafür hast.

Darauf würde ich bestehen da es dir als laie nicht möglich ist eine Beurteilung der gefahren im Boldern durch zuführen.

Da durch mast du ersten keine Arbeitsverweigerung sondern weisst auf die Fehlende Ausbildung hin.
Zum andern kann es danns ein das das Schulamt doch eine Ordentliche Prüfung beauftragt.

Gruß SMP
 
moin,

haben bei uns auch gerade das Thema Boulderwand, gibt dazu die GUV-Broschüre GUV-SI8013
unsere wird auf dem Schulhof stehen und kommt von der Fa. Lappset, mal als Höhen-Info die hat eine max. freie Fallhöhe von 2,53m, bei uns hat keiner Bedenken wenn der Fallschutz i.O. ist.

Grüsse
 
Hallo KKD123; wenn die Wand öffentlich zugänglich ist, muss diese von der Stadt kontrolliert werden.
Ist die Wand nur während der Schulzeit zugänglich und der Aufsteller(Auftraggeber) die Schule, kann beides in Betracht kommen.
Prüfen darf nur ein Sicherheitsbeauftragter. In BaWü ist dies meist ein Ingenieur oder ähnlich.
Du selbst darfst lediglich eine "Sichtprüfung" machen und dann deine Erkenntnisse weiterleiten.

Hab vor einem Monat diese Sichtprüfung auf Anweisung gemacht und daraufhin wurde die Wand erstmal gesperrt,
weil der Fallschutz (40cm Rindenmulch) mit Glasscherben durchwachsen war. Gummi-Fallschutz ist SEHR teuer und muß bestellt werden.

Grüsse aus BaWü, Jürgen
 
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