KKD123
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Hallo Kolegen
Habe mal eine Frage zur Bolderwand
Haben eine Bolderwand die beidseitig zu beklettern ist. Laut einiger Vorschriften soll der höchste Tritt bei 2 m liegen und der höchste Griff 3 m.
die Fallhöhe soll aber 2 m nicht überschreiten. beim Überklettern sind es aber ca. 3 m. Welche möglichkeiten gibt es die maximale Fallhöhe einzuhalten. Außerdem soll ich eine Prüfung durchführen ob alles OK ist. darf ich das ohne Kenntnisse oder einer besonderen Schulung. Wer bietet solche an.
Danke für eure Hilfe
Habe mal eine Frage zur Bolderwand
Haben eine Bolderwand die beidseitig zu beklettern ist. Laut einiger Vorschriften soll der höchste Tritt bei 2 m liegen und der höchste Griff 3 m.
die Fallhöhe soll aber 2 m nicht überschreiten. beim Überklettern sind es aber ca. 3 m. Welche möglichkeiten gibt es die maximale Fallhöhe einzuhalten. Außerdem soll ich eine Prüfung durchführen ob alles OK ist. darf ich das ohne Kenntnisse oder einer besonderen Schulung. Wer bietet solche an.
Danke für eure Hilfe