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Gibt es eine Unterweisung zur Auffrischung einer Sicherheitsfachkraft?

Jörg

Jörg
Hallo Kollegen,

schreibe einfach mal hier rein, finde mal wieder kein passenden Bereich !

Gibt es eine Unterweisung Verpflichtung als wieder Auffrischung für Sicherheitsfachkräfte !?

Ich meine ich habe mal gelesen das diese Unterweisung zum einen aufgefrischt werden muss, und zum anderen das ein Treffen der aller Sicherheitsfachkräfte entweder 1Jährlich Verpflichtend ist (Erfahrungsaustausch unterrichtung neuer Richtlinien) oder aber zumindest gewünscht ist.

Wer weiß wo ich sowas nachlesen kann !? Falls das Verpflichtend ist !?

Grüße
Jörg
 
Berufsgenossenschaft oder in deinem Fall die für dich zutreffende Unfallkasse.
Bei uns in Schleswig-Holstein ist das z.B. die Unfallkasse Nord.
 
Hallo Jörg ,ich denke du meinst in deinem Fall den Sicherheitsbeauftragten ?

um Verwechslungen vorzubeugen hier erst mal der Unterschied zwischen der Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und dem Sicherheitsbeauftragten.




Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 bestellt und muss berufliche und fachliche Voraussetzungen vorweisen.
Sie hat weit reichende, durch Gesetz und Unfallverhütungsvorschriften festgelegte Aufgaben und ist im Betrieb ausschließlich in Sachen Sicherheit und Gesundheit tätig.
Betriebe, die dafür keine volle Stelle besetzen, werden von einer externen Fachkraft betreut.


der Sicherheitsbeauftragte ist immer ein Mitarbeiter aus dem Betrieb – zum Beispiel ein Fertigungsmitarbeiter. Er übt seine Tätigkeit wie die anderen Kollegen aus und ist nicht hauptsächlich mit Sicherheit und Gesundheit beschäftigt. Diese Aufgabe übernimmt er zusätzlich und ehrenamtlich. Dazu wird er durch zusätzliche Qualifikation z.B. Schulung bei uns und entsprechende Entlastung von seiner Haupttätigkeit befähigt.

Gruß Mike
 
Hallo Mike,

tja huch meinte Sicherheitsbeauftragten, Aber Fachkraft ist auch interessant... Danke schon mal auch an schlappi !
 
Oh .... Sorry ..... !!!

:confused::rolleyes: wie soll ich das wieder gut machen :rolleyes::confused:

DANKE nochmal SchlaDDi ..... Memo an mich selbst "bist ganz schöne blöde heute...":mad:
 
Hallo Jörg,
deine Frage war ja:Gibt es eine Unterweisung Verpflichtung als wieder Auffrischung für Sicherheitsfachkräfte !?

Nach meinem Wissensstand gibt es so eine Verpflichtung nicht. Unbestritten wäre es aber von Vorteil an Schulungen oder dergleichen teilzunehmen.
Wichtig ist hier, das man mit dem Amt des Sicherheitsbeauftragten keinerlei rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Dienststelle hat.
Anders gesagt im Falle eines Unfalles 3. gegenüber darf man dich nicht in der Funktion eines Sicherheitsbeauftragten regress Ansprüche oder der gleichen an dich stellen.Der Sicherheitsbeauftragte ist eher als ein Hilfsmittel zur Unfallvorbeugung zu sehen.
Der Sicherheitsbeauftrage darf wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Auf-
gaben nicht benachteiligt werden. Eine Unterweisungsverpflichtung wäre in meinen Augen so ein Nachteil.....

Der Untenstehende Link ist von der GUV und es stehen dort einige Interressante Informationen drin.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8503.pdf

liebe Grüße Mike
 
Moin,

es gibt keinen definierten Zeitrahmen für die Teilnahme an Weiterbildungen für Sicherheitsbeauftragte. Empfohlen wird aber der Zeitraum von 3- 5 Jahren.
Wie bereits schon gesagt, schau mal in das Seminarprogramm der Unfallkasse.

Für deinen interessanten Part: Anforderungen an die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft legt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 fest (Anforderungen: Meister / Techniker / Ingenieur).

MfG
 
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