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Gefährdungsbeurteilungen

Söllner

Registriertes Mitglied
Hallo! Hat jemand von Euch für sein Schulgebäude etc. eine Gefährdungsbeurteilung, hätte gerne mal gesehen wie die aussehen soll, damit ich selber eine erstellen kann.....:eek:
 
Hallo Kollege Söllner

Gefährdungsbeurteilung ist nicht S
ache des Hausmeisters hier solltest Du deinen Vorgesetzten danach fragen
denn er muss diese durchführen (Arbeitsschutzgesetz § 5) natürlich kannst du ihn dabei unterstützen.

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.


Gruss Personalrat THW
 
Hallo Söllner;

schau doch mal auf folgender Site nach :

http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de

denke da ist was für Dich und andere Kollegen drin.
Ansonsten gebe ich dem Kollegen Personalrat THW selbstverständlich recht.
Ansprechpartner kann auch für Hausmeister in eigenen Angelegenheiten der BAD (Berufsärztlicher Dienst) sein

Grüssle J.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Kollegen,

ich wollte bei euch doch mal nach Fragen bei uns kommt an und ab doch auch immer wieder das Thema "Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes" auf.

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind

Dieses ist bekannt, jedoch werden diese Untersuchungen nicht gemacht, gut wahrscheinlich weil die "wirklichen" Arbeiten auch nicht ausreichend bekannt sind so hangeln wir immer noch einer schwammigen Dienstanweisung rum, die lässt sich dann auch immer wieder so auslegen ob man dieses gerade tun sollte oder eben auch nicht.

Gibt es solche schriftliche Fixierte "Gefährdungsbeurteilung bei euch, kann die jemand vielleicht hochladen, denke es wäre ein richtiger Schritt in Sachen Sicherheit für uns DANKE !!!

Grüße
Jörg
 
Hallo Kollegen,
in der Regel ist es so, dass die zuständige (hauptamtliche) Kraft für Arbeitssicherheit deines AG mit Mitarbeitern der Abteilungen (Bauamt, Schulverwaltung, PR-Vertreter;...) sowie bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit der BG die Dienststelle sichtet und Bereiche wie Sekretariat (Stuhleinstellung, Beleuchtung, ergonomisches Arbeiten am Schreibtisch, Telefonstandort usw.) und bei mir mein HM - Büro. Werkstatt durfte leider nicht gezeigt werden, denn dann hätte man mir die Grundlage zum Arbeiten genommen. Eine Werkstatt darf sich nicht im Heizungsraum befinden. So isses.
 
Hallo Odin,

ja das denke ich mir, wenn man sich hier so mein einigen das Arbeitsumfeld anschaut mußte man "STOP" Zeichen im Ausverkauf als Massenware kaufen.

Was aber interessant ist das eben der Vergesetzte eine solche "Gefährdungsbeurteilung" schreiben muss ...
Also diese dann auch so wohl schriftlich festhalten muss, leider kann ich noch nicht sagen wie das genau aussieht, ich denke aber das der "Ansatz" bei euch schon so richtig ist. Also klar auf jeden Fall raus kommen und schauen, z.b. wenn man drausen mit einer Kehrmaschine rum fährt, muß nicht nur hierzu Eingewiesen sein (also nicht nur da hast Du einen Anleitung lese mal) sonder auch das Umfeld betrachtet werden. Also wo steht das Teil und wie kemmst Du das aus der Garage, wie betankst Du das Teil und gibt es "draußen" gefahren z.b. stehen Gehwegplatten hoch ...

Bin auf Kollegen gespannt ob jemand genau sowas hier hat ?
Ach Info´s habe ich leider nur wenige bislang durch den Unfallkasse NRW

Bin gespannt ...
Grüße Jörg
 
Bei uns wird sowas nicht selbst erstellt. Die Gefährdungsbeurteilung wird vom AMVZ erstellt und an die Schulen verschickt. Wir müssen sie nur ausfüllen und wieder zurückschicken.
 
Hallo Kollegen!
Man kann und sollte auch den vom AG bestellten Sicherheitsbeauftragten bei fragen hinzuziehen.
 
Erst mal Überprüfen ob man Fachlich überhaupt in der Lage ist, eine Gefährdungsbeurteilung zu schreiben. Den damit nimmst du Verantwortung an für das was du bewertest.

Würde ich auf jeden Fall sofern du kein Schulungen im Bereich der Arbeitssicherheit absolviert hast, die Beurteilung der Gefahren der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit überlassen.


Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation:
http://www.gda-portal.de/de/pdf/Leitlinie-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf?__blob=publicationFile

Gefährdungsbeurteilung - Rollen und Pflichten:
https://osha.europa.eu/de/publications/factsheets/80
 
Gefärdungsbeurteilungen macht bei uns die Sicherheitsfachkraft. Du kannst auch mal die Seite der UKBW öffnen (Unfallkasse BaWü) dort gibt es Musterbeispiele



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