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Schulhausmeisterforum
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Fluchtwegtür vs Nachtschliessung

onzlaught

technischer Schulassistent
Nach 2 Einbrüchen mit unbeschädigten Aussentüren hatte die Stadt die
Idee jede Aussentür mit einem zusätzlichen Schloß zu versehen.
Feste Schließzeiten, Ausnahmen nur mit 14 Tagen Vorlauf.
Ausserhalb der Arbeitszeiten ist das Gebäude also richtig verschlossen.

Wie verträgt sich das aber mit den Brandschutz/Fluchtwegvorschriften?
Ohne Schlüssel kein Rauskommen ist ein Nogo dachte ich?
Fluchtwege JEDERZEIT freizuhalten?!
 
Hallo onzlaught,

Also bei uns ist das so "Richtig" geregelt.

Keiner der Lehrer hat einen Schlüssel für die Aussenschließung (Außenhaut) der SHM ist "leider" immer der erste und der letzte der geht !
Alle Eingänge sind mit Panikschlössern versehen mit Fallenfeststellern versehen

wilkafallenfeststellerneu.jpg

Sprich im Tagbetrieb, schließe ich die Schlösser auf, stelle die "Falle" fest .... die Türen schließen über den Türschließer die Türen.
Erst wenn die Schule aus ist und die Reinigung läuft, schließe ich diese wieder um... nun schließt der Türschließer die Türe und die "Falle" fällt ins Schloss die Türe ist von aussen "erstmal" zu .... (ins Schloss gefallen NUR Falle) .... von Außen sind an meinen Türen keine Klinken innen klar schon da alle Türen von innen immer Flucht und Rettungstüren sind.

Wenn ich die Schule verlasse, schließe ich normal ab, jetzt ist die "Ordnungsgemäß" auch abgeschlossen. da die "Schließnase" unten umgeschlossen ist. Da es sich um ein Panikschloss handelt, kannst Du klar immer raus !!! Klar nur von Innen !!

Das oben beschriebende ist ZULÄSSIG und eben recht günstig umzusetzten.

Anders geht es klar auch, Motorzylinder verschließen zu festen Zeiten die Türen die Panikfunktion kann mit entsprechender Ausstattung erhalten bleiben.

Der Punkt ist immer der Türschließer, versagt dieser oder legt man was drunter oder zwischen .... ist die Funktion gestört und nix ist mit den "automatischen" Verschluss ....:rolleyes:

Wenn jeder Lehrer etc. immer ins Gebäude darf :mad: (was für ein Schwachsinn) bleibt dann fast nur die Möglichkeit, elektroische Zylinder ... diese kann man so programmieren das zu bestimmte Zeiten die "Köpfe" einkuppeln

kaba-evolo-zylinder.jpg

oben auf den Bild zu sehen steckt hier die Elektronik in der Seite mit der schwarzen Platte.... bei "Deiner" Lösung hast Du einen Zylinder mit zwei elektronischen Seiten. Dieser legt in einen Zeitprofil fest wann dieser mit einen Transponder zu bewegen ist (Klar nur die der Lehrer, NOTKRÄFTE SHM ETC kommen immer rein) das Panikschloss und der Türschliesser macht mal wieder den Rest.

Also Klinke immer raus..... Außen nur Griff ..... schließen nur mit Transponder .... und dann noch zu festen Zeiten die man per Programm in den Zylinder spielt .... Panikschloss also immer raus !! und "Fallenfeststeller" für die Durchgangsfunktion .....

Ein Motorzylinder oder Motorzylinderschloss .... macht zudem das was ein normaler und die meisten Elektroischen Zylinder nicht leisten können...
per Motor wird gedreht .... als meschanisch abgeschlossen .... als die "Schließnase" verschlossen .... oder einer oder mehrere Stifte fahren heraus und verschließen die Türen ....

Nachteil SEHR SEHR TEUER .... und wie immer versagt der Türschließer (oder legt jemand was da zwischen,verkeilt) ist nix mit verschließen !


Also Lösungen gibt es einige ... auch stellt die Panikfunktion eine schwierigkeit da, die jedoch entsprechend zu lösen ist (was auch darf)

WICHTIG ist immer keine Bastellösung zu schaffen, es muss durchdacht sein, Flucht und Rettungswege und Zutritt für die Feuerwehr !!

Hoffe das hilft was, sonst frag halt :)

Grüße
Jörg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moinsen .... sehr gut beschrieben. Ja, genauso verhält sich das ... nur bringt alles nichts, wenn dank Temperaturschwankung etc sich die Türe nicht richtig schließt und erfahrungsgemäß fällt einem Lehrer durchaus auch noch um 21:30 Uhr ein, das er was in der schule holen muss, vergessen hat oder sonst was und beim verlassen der SChule, achtet er nicht drauf das die türe richtig schließt.
 
JA..... deshalb haben bei mir die Lehrer keinen Schlüssel für die "Außenhaut" .... Zutritt nur zu "normalen" Schließzeiten :rolleyes:

Wie gesagt der Schwachpunkt ist und bleibt der Türschließer ... aber hier und da mal bei der Witterung nachstellen und dann paßt das schon, und wenn nicht muss und soll der Schlosser das richten ....
 
Hallo!

Naja, der Schulträger ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes zuständig.
Wenn Türen außerhalb der Öffnungszeiten nicht richtig schließen, ist das Gebäude und dessen Inhalt auch nicht versichert, ergo Schulträger haftet allein für Schäden -> auch für Schäden, die Dritte erleiden (HM, Lehrkräfte die Privateigentum einbringen, etc.)

Normalerweise sind die Überprüfungsaufgaben an die SHM deligiert, diese müssen also festgestellte Schäden, die zu Versicherungsverlust führen könnten (gilt aber IMHO nur für privatrechtlich versicherte Schulträger, denn da bestimmt die Versicherung die Regeln), unverzüglich melden. Ob und wann dann der Schulträger reagiert, ist dem Schulträger überlassen, Hauptsache er hat Kenntnis davon.

Wegen der genannten Vorkommnisse gibt es aber an vielen Schulen sogenannte Schließgänge von Wachpersonal oder SHM.
Von einen Nachweis über Sorgfaltspflichtverletzungen von Lehrkräften bei Verlassen des Schulgebäudes außerhalb der normalen Öffnungszeiten habe ich noch nie gehört, ist zwar sehr ärgerlich, aber kaum justiziabel.

LG
Roland
 
Und da genau setzt mein Bedenken an,
die zusätzlichen Schlösser haben keine Panikfunktion,
somit ist auch von innen ZU.
Der Schulträger argumentiert das mit Ende der "Geschäftszeiten"
auch die Notfallmaßnahmen nichtig werden.
 
Hallo zusammen,

Dies ist meine Meinung un auch Wissensstand zu diesem Thema... da wir eine Ähnliche Situation auch bei uns in der Schule hatten und es geklärt wurde...

Alle Sicherheitseinrichtungen /Vorkehrungen/ Feurlöscheinrichtungen/Notausgänge und deren Funktion haben immer zu jeder Zeit einwandfrei zu funktionieren.Auch wenn es nach Schulschluss oder sonstigen Benutzerzeiten geht.
das Gebäude unterliegt dem dafür gedachten Bestimmungen und dessen Nutzung.
Somit müssen zu jeder Zeit alle Sicherheitseinrichtungen funktionfähig sein .insbesondere Flucht und Rettungswege.
Funktioniert eine Sicherheitseinrichtung nicht so ist es genaugenommen ein Mangel und der Brandschutzbeauftragte würde diesen Mangel rügen und für sofortige Beseitigung des Vorschriftswiedrigen Zustand sorgen.Dabei spielt es ebenfalls auch keine Rolle warum etwas gerade nicht funktioniert.Es geht nur darum das es jetzt nicht geht!
Und es spielt dabei keine Rolle ob das Gebäude in dieser zeit von jemandem genutzt wird oder nicht!
Denn es gibt immer Situationen wo mal etwas anders läuft und vieleicht einer nicht an die Türe mit dem Schloss denkt .Das könnte böse Enden!

Darum, Sicherheitseinrichtungen müssen immer dem Zweck für den Sie vorhanden sind funktionieren.

Gruß Mike
 
JA .... und genau das ist NICHT ZULÄSSIG !!!

bei uns sind alle Zusatzschlösser raus gekommen!! Schlösser komplett raus. Blindrosetten drauf !!

Auch Alarm "Blockschlösser" die somit verschließen alles raus....

JA auch ein Einbrecher MÜSSEN JEDERZEIT raus können.... !!
 
Dachte ich mir,
also werde ich dem SHM und frischgebackenem Sicherheitsbeauftragten raten,
dies weit oben auf seiner Mängelliste zu platzieren.
 
Normalerweise gibt es ja für jeden Raum eine Gefährdungsberurteilung die diesen Umstand bereits beschreiben muss.

Es ist allerdings möglich das Schloss an sich mit der Funktion "P" für Panik zu erwerben und diesen einzubauen, so ist es immer möglich von innen rauszukommen aber von Außen nicht wenn die Außentüren mit den Passenden Verschlusssystemen ausgestattet sind.

Haben hierzu das KABA Programm bei uns eingesetzt.

http://www.kaba.de/loesungen/mechanische-schliesssysteme/5992/systeme-fuer-fluchttueren.html
und
http://www.kaba.de/loesungen/elektr...ische-tuerbeschlaege/491720/kaba-c-lever.html

und an den anderen Türen:

http://www.kaba.de/loesungen/elektronische-tuerschloesser-kartenleser/491712/digitalzylinder.html
 
Also prinzipiell sind Notausgangs- und Paniktüren zu unterscheiden. Es gibt in normalen Bereich wie Firmen etc. KEINE Vorschrift, dass Panikschlösser vorhanden sind. ABER es muss gewährleistet sein, dass sobald der erste die Räumlichkeit betritt, ALLE Fluchtwege offen sind. Also muss der erste durchlaufen und ALLE Fluchtwege aufsperren. Dieses verträgt sich selten mit den Möglichkeiten, insbesondere bei mehreren Etagen und Türen.
Bei Schulen:
"Der Unterschied zwischen Notausgangs- und Paniktüren ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet: Notausgangstüren sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Diese können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Paniktüren hingegen kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind z. B. öffentliche Verwaltungen, Krankenhäuser, Schulen und Unternehmen mit hohem Publikumsverkehr betroffen. Mit den zuständigen Baubehörden im Detail zu regeln sind Grenzfälle, wie Verwaltungen mit geringem Besucheranteil oder die Verfahrensweise bei Nutzungsänderungen.
Quelle: http://www.secupedia.info/wiki/Fluchtwegsicherheit_für_Arbeitsstätten#ixzz3MHUpxbzW
Lizensiert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (http://www.secupedia.info/wiki/SecuPedia:Lizenzbestimmungen) "

Also NICHTS MIT ABSPERREN. Eine vernünftige Lösung gibt es immer...aber wie alles vernünftige kostet das Geld, welches die Zuständigen lieber wo anders verpulvern, wie ich dem einen oder anderen Beitrag hier entnehmen konnte.
p.s. Auch Schüler könnten sich mal einsperren lassen...die Verantwortung trägt der Nutzer...also der "Boss" der Schule.
 
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