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Erfahrungsbericht eines Wahlhelfers

Laut Wahlgesetz so nicht zulässig. Ich mach bis 13 Uhr Wahlhelfer und geh dann aufs Volksfest. Anwesenheitspflicht mit mehreren kurzzeitigen Pausen im Umfeld des Wahllokals. Es könnte immer jemand kurzzeitig ausfallen.
 
Hallo, Matti!
Widerspruch.
Laut der Bundeswahlordnung müssen immer 3 Vorstandsmitglieder im Wahllokal sein.
Wir teilen immer 8 Leute (Bundestag!) ein, die in 2 Viererschichten ihren Dienst während der Abstimmung tun. Und alle 8 zählen ab 18.00 Uhr aus. Geht meist ratzfatz.
Ich mach den Job seit 34 Jahren in allen Positionen und seit mehr als 10 Jahren als Wahlvorstand. Ich teile die Schichten ein.
Kannst mir ruhig glauben.
Und zum Artikel:
Find ich gut, dass der Mann das gerne machen möchte. Dann kann einer von den vielen Wahlhelfern, die seit Jahren zwangsverpflichtet sind mal pausieren. Da hätte ich gerne mehr davon!
LG

ZeiselR
 
Meine Wahlordnung sagt das anders und schließt die genannte Verfahrensweise aus. Ob Berlin eine andere Wahlordnung als ihr habt hat, kann ich natürlich nicht sagen, so wie im Artikel beschrieben geht es hier jedenfalls nicht. Und ich mache es auch schon seit 28 Jahren. Einschließlich Wahlvorstand, Objektleitung und so weiter.
 
bin auch seit über 20 Jahren dabei, wie oben beschrieben jeweils in zwei Schichten und dann ab 18 Uhr alle acht die abgegebenen Stimmen auszählen. Danach dann zum gemütlichen Teil übergehen.

viele Grüße aus Rahden
 
Moin, Matti!
Also wir richten uns nach der Bundeswahlordnung und dem Bundeswahlgesetz. Und der Musteranleitung hierzu.
Das sollte auch in Berlin gelten. Eine "angeleinte Residenzpflicht", wie Du das beschreibst kenne ich nicht.
Wenn ihr damit zurechtkommt; auch gut! Aber das mir bekannte System ist "wahlhelferfreundlicher", weil nicht der ganze Tag belegt ist.
LG
ZeiselR
 
Find ich ja auch besser, wenn das auch anders gelöst werden könnte, aber jetzt ist es egal, Wahlvorstand gibt's für mich nicht mehr.
 
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