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Der Einsatz eines Schulhausmeisters an einer zweiten Schule
Rechtslupe
Die auf § 106 GewO, § 4 Abs. 1 TVöD-V beruhende Weisung einer Stadt an den bei ihr angestellten Schulhausmeister, montags und mittwochs zwischen 13:30 Uhr und 16:30 Uhr an einer zweiten Schule ebenfalls die Tätigkeiten eines Schulhausmeisters zu ...
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