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Brüstungshöhe in Schulgebäuden?

MKZ

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Hi,

meine Schule wurde vor 40 Jahren so gebaut das eine große zentrale liegende Aula mittig im Gebäude ist,
Drum herum sind auf 3 Etagen innen laufend alle Gänge und Fluren.
Das heißt, das es von der obersten Etage bis runter zur Aula ca. 8 geschmeidige Meter sind.

Die Brüstungshöhe beträgt nirgends mehr als 98 cm, also unter 1m.

Bei der letzten Sicherheitsüberprüfung im Frühjahr fiel der Prüfer fast in Ohnmacht.
Neueste Vorschrift ist jetzt 1,10m!!

Wie ist das bei Euch?
Gibt es da Unterschiede in den Bundesländern?

Mfg
 
Morgen,

ich meine das die Vorschriften für solche Fälle Deutschland weit einheitlich sind.
Alles was 100cm Brüstungshöhe hat wird Etappenweise auf 110cm nach gerüstet.
Unser momentan neuestes Gebäude ist etwa 3Jahre alt, auch hier hat man eine Brüstungshöhe von 110cm hergestellt.

Allerdings noch mit der Aussage 100cm sind zwar ausreichend um die Vorschriften ein zu halten aber nach neuesten Studien sollen 110cm in die Vorschriften aufgenommen werden und um einem möglich nachrüsten voraus zu kommen sund schon mal 110cm verbaut worden.

Also wenn jetzt jemand sagt: "Laut Vorschrift müssen es 110cm sein", kann das durch aus der Wahrheit entsprechen.
 
Hallo,


ja die Vorschriften sind in Deutschland überall gleich. Bei uns sind die
Geländer und Handläufe auch alle auf 1,10 m erhöht worden. Aber auch
der Abstand zwischen den einzeilnen Streben hat sich geändert. Der Abstand
darf nicht mehr als 12 cm betragen. Wenn es nicht so ist, muss nachgebessert
werden. Wurde bei uns schon gemacht.



Gruß Wolli
 
Hallo,

mir ist jedesmal ganz schlecht wenn ich sehe wie sich unsere größten Schüler (10. Klassen) an oder teilweise über die Brüstung lehnen...
Die Prüfung war im Februar, mittlerweile habe ich vom Bauamt jedoch nichts mehr davon gehört.

Kann ich nicht verstehen das hier nicht sofort was unternommen wird, wenn solch ein gravierender Mangel bekannt ist.

Mfg
 
Wenn es weitergeben wurde ist das auch nicht mehr dein Problem.
Am besten vorgesetzen regelmäßig schriftlich über Mängel und Fehler Informieren und in Kenntniss setzen,
dann gibst du die Verantwortung dafür weiter. Immer Nachweise führen.
 
Hi,

ist längst erledigt. Trotzdem ist es verwunderlich mit welcher Leichtsinnigkeit hier vorgegangen wird.
Zuerst hieß es Bestandschutz, doch als der Prüfer meinte, bei einem Unglücksfall würde der Richter keinen Bestandschutz kennen, wurde man hellhörig!!

Ist doch relativ einfach zu beheben das ganze.

Mfg
 
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