Aktuelles
Schulhausmeisterforum
  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

BGV A3 - Elektroprüfung / Hinweise zur Durchführung von Geräteprüfungen.

Tratos

Registriertes Mitglied
Schönen Abend liebe Community,

Da viele von euch ja mit der Durchführung von Elektroprüfungen durch den Arbeitgeber verpflichtet wurden,
gibts nachdem wir Innerbetrieblich das Thema wieder durchgesprochen haben eine kleine Übersicht.

Kurz und Knackig:

Arbeitgeber --> Schriftliche Übertragung an: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) (mit übertragener fachlicher Leitung) [Meister/Techniker/Ing. Grad Elektrotechnik] --> Prüfen "Facharbeiter/Geselle Elektrotechnik --> Elektrotechnisch Unterwiesene Person im Prüfteam.

Ein bisschen Ausführlicher:
http://www.elektrofachkraft.de/expe...er-und-seine-verantwortliche-elektrofachkraft

Das Buch zum Thema: VDE-Verlag.
https://www.vde-verlag.de/buecher/403149/die-verantwortliche-elektrofachkraft.html

Sofern also euer Arbeitgeber die "Verantwortliche Elektrofachkraft" nicht extern eingekauft hat, oder als Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung zur Verfügung steht um die Verantwortung für eure Messung der Elektrogeräte zu Übernehmen dürft ihr diese gar nicht prüfen. Und gegebenfalls haftet ihr Privat dafür.

Grüße
Tratos
 
Hallo Tratos,

DANKE für die Info, meist ist ja jedoch ein Elektriker im Hausmeister-Team Bereich vorhanden, klar ist das hier einer die Verantwortung tragen muss.

Grüße
Jörg
 
Jörg.. Der Elektriker Facharbeiter (Geselle) bringt gar nichts. Dieser darf selbständig ohne Prüfteam messen, aber das Ergebnis davon muss dann wieder ein Meister abnehmen.

Es geht hier darum das es irgendwo einen Meister/Techniker/Ing. Elektrotechnik geben muss ! Jedem Betrieb der die BGV A3 Prüfungen durchführt muss also diese Stelle besetzten. Ansonsten hat der Arbeitgeber keine Rechtssicherheit vor Gericht. Und je nach Fall kann es sein das dan der Hausmeister im Schadensfall das Problem im Zivilrecht hat.

Somit alle Hausmeister die Elektriker Facharbeiter / EUP ect. sind und selbstständig Messen, ohne das sie diese Arbeiten über einen Meister abgesichert haben, können im Schadensfall Probleme bekommen. Gegenfalls natürlich auch der Arbeitgeber der wie im Artikel gut beschrieben hat, diesen Prozess Fachgebunden zu Steuern hat.

Schaut mal in eurem Organigramm nach ob das in eurer Liegschaftsverwaltung überhaupt korrekt geregelt wurden.
Ansonsten solltet ihr nur unter schriftlicher Aufforderung und Übernahme der Gefährdung durch den Arbeitgber weiterhin selbständig Messen.
 
Zurück
Oben