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Bestuhlung in einer Aula

Wolli

Schulhausmeister
Guten Morgen,

weiß einer von euch, wo man nachlesen kann wieviel Stühle man in einer Aula stellen darf? Wonach richtet sich das. Wir stellen zur Zeit soviel Stühle hin wie es geht, so ca. 320 Stk. Nun habe ich aber gehört das wir nur 200 Stk. stellen dürfen. Wir haben hier öfters größere Veranstaltungen und sie bekommen jetzt schon Panik solche hier nicht mehr machen zu können. Wird es nach Größe der Aula berechnet, nach Schülerzahl? Wie ist es bei euch?Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.


Wolli
 
Hallo!
Nach §32 Versammlungsstättenverordnung muß in jeder Versammlungsstätte ein Bestuhlungsplan aushängen, der Angaben über Anzahl und Bestuhlungsvarianten angiebt.
Ansonsten ist dies auch in der Baugenehmigung nach zu lesen.
Gruß
Klassenkasper
 
Hallo Wolli!

Mein Kollege und ich betreuen auch eine Aula(Gymnasium), dort finden schulische & nicht schulische Veranstaltunge statt.Wir mussten beim GUV einen Lehrgang besuchen,wo diese Dinge angesprochen wurden was man darf und was nicht.Es hängt von der Aulagröße und der Anzahl an Notausgängen ab wieviel Stühle gestellt werden dürfen.In meiner Aula(Realschule) war es ähnlich wie bei Dir, durch Prüfung des Bauamtes mussten ca. 100 Stühle entfernt werden.Dies ist in der Versammlungsstättenverordnung nach zu lesen.Aber ich würde das Bauamt einschalten zwecks Prüfung,ansonsten könnte Dir,wenn etwas passiert,ein Strick daraus gedreht werden.

Gruß Carsten



Hang Loose and Take Care
 
Hallo zusammen,
ich schließ mich da dem Carsten an. Wenn du keine Unterlagen (Bestuhlungspläne) findest, lass es über das Bauamt abklären was Du an Stühlen stellen darfst.

Gruß Hausi Jörg
 
Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
Belastbarkeit des Fußbodens und/oder der darunterliegenden Decke
Breite der Fluchttüren der Aula und der Fluchtwege von dort ins Freie.
Auf unseren Antrag hin ist da vor Jahren ein Statiker gekommen und hat gemeinsam mit dem Sicherheitsinspektor ein Schreiben erstellt, worin die Höchstbelastung pro Quadratmeter Fläche festgelegt wurde. Das wurde in eine Höchstzahl an Personen und Stühlen umgerechnet und muss nun eingehalten werden.
Bei uns ist die Aula gleichzeitig Essenraum für die Mittagsversorgung
 
Hallo,
es ist von der Baubehörde zu genehmigen. Da ist auf jeden Fall die zuständige Versammlungsstättenverodnung des Landes zu beachten. Da spielen Sitzplatzreihen, Gänge zwischen den Reihen, Breite der Gänge, Sitzplätze für Schwerbehinderte usw. usw.
Ich habe das gleiche Problem. Immer wenn Entlassung ist, dann werden 400 Stühle gestellt(erlaubt sind nach VStVO 200).
Ich habe mich abgesichert. Ich habe meinem Schulleiter die VStVO, mit Empfangsbestätigung in die Hand gedrückt und Ihn gebeten mich von sämtlicher Verantwortung diesbezüglich Freizusprechen. Hat er auch gemacht. Bestuhlungspläne und sonstiges existiert hier bei uns auch nicht. Auch auf Nachfrage beim Bauamt, Schulleitung, Schulträger...keiner will Auskunft geben.

Ich rate Dir, lass Dich Freisprechen!

Martin
 
Hallo zusammen

Bei uns gibt es 7 verschiedene Bestuhlungspläne , Karneval,Abi-Ball usw.
Ohne Plan bauen wir nicht einen Stuhl mehr auf. Frag bei deiner zuständigen GuVV nach da gibt es Material, wie,wo,was alles in der Aula vorhanden sein muß. Breite der Rettungswege usw. Oder such mal im Internet nach Versammlungsstättenverordnung. Dein Bauamt muß einen Bestuhlungsplan erstellen. Ohne Plan kann es auch Strafrechtliche Probleme geben.

Gruß Bongo
 
Hallo,
es ist von der Baubehörde zu genehmigen. Da ist auf jeden Fall die zuständige Versammlungsstättenverodnung des Landes zu beachten. Da spielen Sitzplatzreihen, Gänge zwischen den Reihen, Breite der Gänge, Sitzplätze für Schwerbehinderte usw. usw.
Ich habe das gleiche Problem. Immer wenn Entlassung ist, dann werden 400 Stühle gestellt(erlaubt sind nach VStVO 200).
Ich habe mich abgesichert. Ich habe meinem Schulleiter die VStVO, mit Empfangsbestätigung in die Hand gedrückt und Ihn gebeten mich von sämtlicher Verantwortung diesbezüglich Freizusprechen. Hat er auch gemacht. Bestuhlungspläne und sonstiges existiert hier bei uns auch nicht. Auch auf Nachfrage beim Bauamt, Schulleitung, Schulträger...keiner will Auskunft geben.

Ich rate Dir, lass Dich Freisprechen!



Martin
Hallo schnickschnack
Giebt es bei euch keine Begehung durch die Behörden? Bei uns kommen die alle 3 Jahre. Die wollen dann die Nachweise über die Prüfungen der Technik in der Versammlungsstätte sehen, sowie den Raumplan der ausgehängt sein muß. Beim letzten mal haben sie festgestellt das der Genehmigungsstempel darauf fehlt. Laut VstVO braucht mann für jede version einen eigenen Raumplan und man mus die Stühle genau so aufstellen wie darauf abgebildet. Habe die VstVO von unserem Geschäftsführer erhalten. Die Stühle werden aber nie so aufgestellt wie auf dem Plan. Habe auch die Verantwortung abgelehnt aber ich bekomme keinen Freispruch.
gruss nemi
 
Hallo,

bin seit 4Jahren hier, es gab hier noch nicht eine Begehung.
Ich habe vor einiger Zeit meinem SL die Versammlungsstättenverordnung ausgehändigt und schriftlich jede Verantwortung abgelehnt. Damit bin ich raus!
Ich handle nur auf Weisung. Wenn ich mich total verweigern würde, wäre das Arbeitsverweigerung.

@ nemi: Ich habe nur ein Schriftstück aufgesetzt, indem ich jegliche Verantwortung ablehne, nur auf Weisung des Schulleiters handele und die Aushändigung der VstättVo an den Schulleiter anführe. Kopie an mich und in die Akten, mehr war das nicht, da brauche ich keine Bestätigung für.
Martin
 
Keine Panik! In argen schwierigkeiten kommst du erst, wenn die Anweisungen, die sich aus den Bestuhlungsplänen etc. von dir missachtet werden und du mehr Stühle stellst als angegeben. Dein Arbeitgeber, der Betreiber der Versammlungsstätte (im Fall Schule der Bürgermeister - letztlich), der Schulleiter als verantwortlicher vor Ort müssen sich den Fragen der Staatanwaltschaft stellen. Veranstaltungstechnik in Schulen, Kitas und Bürgenhäusern - ShowTech_Laien_2017.pdf
 
Bei uns gibt es keinerlei Bestuhlungspläne. Ergo auch keinerlei Bestuhlung durch mich! Hat meine Schulleitung zwischenzeitlich verstanden und bis auf weitere gibt es halt dementsprechend nichts.
Aber auch ohne Stühle darfst du nur eine gewisse Anzahl Personen in die Halle lassen! War bei uns das große Hallo als ich dem Elternbeirat bei der Planung zum Faschingsball sagte : Maximal 200 und zwar INKLUSIVE der Leute vom Elternbeirat, Tanzgruppen usw. !
 
Bei uns wurde im Rahmen von Umbauarbeiten auch ein Brandschutzkonzept erstellt. Darin wurde festgestellt, das wir eine Versammlungstätte mit einer Bühne nach der Versammlungsstättenverordnung sind. Das bedeutet z.B., das Bestuhlungspläne erstellt werden müssen, die dann durch das Bauordnungsamt geprüft und genehmigt werden müssen.
Dazu gibt es bei der GUV 'Sichere Schule' gute Infos.
Somit ist der Betreiber verantwortlich bzw. eine Bestellte 'Aufsichtführende Person..' . Das muss aber schriftlich durch den Arbeitgeber erfolgen.
Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern
UK NRW
 
Bei uns kommt zu dem Bestuhlungsplan noch eine Brandwache dazu. Erstmal haben wir keinen richtigen Bestuhlungsplan, ist aber schon im Gespräch, immerhin haben wir aber eine mündliche Anweisung dazu.
Wir dürfen nur bis 199 Plätze bestuhlen, ohne Brandwache.
Dann dürfen wir bis 399 Plätze bestuhlen wenn wir eine Brandwache stellen.
Danach dürfen sogar bis 599 Plätze bestuhlen wenn eine Brandwache von der Feuerwehr organisiert ist.
Sobald eine Brandwache durch die Feuerwehr organisiert ist (oder einem Service Unternehmen dafür) spielt die Menge der Bestuhlung eher eine untergeordnete Rolle, solange alle anderen Vorgaben eingehalten werden können.
Wir haben bei uns eine bewegliche Wand um die Aula welche wir auch auffahren können, wenn diese offen ist dürfen wir theoretisch bis 1199 Plätze bestuhlen da wir auch sehr große Flure und umliegende Bereiche haben.
Ist allerdings seit ich hier bin noch nicht vorgekommen.

;-)
 
Vorsicht!

Es gibt unzählige Kriterien bei einer Bestuhlung und einer Veranstaltung in der Aula die erfüllt sein müßen!
Egal an welcher Schule, in welchemn Bundelsand - sind immer verschiedene Punkte zu beachten.
Bestuhlung ist nur ein Punkt.
Beginnen wir damit ob es eine kleine interne Aufführung oder eine externe mit Publikumsverkehr ist.
Kleiner als 199 bzw. größer bis zur max. Grenze. Im Zweifelsfalls einfach jemanden von der Feuerwehr rauskommen lassen.
Die haben immer geschultes Personal parat und geben HInweise worauf zu achten ist und sind gern bereit im Zweifelsfall selbst vor Ort zu erscheinen, damit alles Gut wird :)

Wie ist es um die Entfluchtung bestellt.
Sind ausreichend Rettungswege - notwendige Anzahl und Breite vorhanden. Sind diese gut beschildert und ausreichend beleuchtet. Sind sie ohne Hindernisse zu jederzeit zugänglich.
Sind ausrechend Feuerlöscher in Greifbarer Nähe. Wie sind sie gefüllt.
Zu beachten ist auch ein Rauchmelder. Ist er Atkiv oder muß dieser während der Veranstaltung für die Aula abgeschaltet sein?
Ist eine ausreichende Belüftung vorhanden. Je größer die Aula, desto größer die Kapazität und umso wichtiger ist eine ausreichende Belüftung.
Sind die Vorhänge nach den Vorgaben Feuerhemmend oder nicht?
Etc.
Alles in allem zu pauschal für ein so umfassendes Thema.

Als SHM ist man idealerweise Brandschutzbeauftragter und darf im Zweifel und bei Mängel eine Veranstaltung platzen lassen wenn eine der Kriterien nicht erfüllt bzw. missachtet und nicht abgeschafft wird.
Im Normalfall sieht es in der Realität so aus das viele SHM oder HM nicht einmal eine Branschutzhelfer Ausbildung haben und dann komplett außen vor sind.
Lediglich Mängel die in sein Augabenfeld gehören spielen dann eine Rolle.
Bestuhlung nach Vorgabe des Veranstalters stellen, Beleuchtung ist ok? Perfekt.
Für den Rest kann dich niemand haftbar machen.

Idealerweise bist du bei diesen Veranstaltungen zuhause, ißt Popcorn und schnippst mit den Zehen.
Es haftet immer der Veranstalter :)

In diesem SInne hoffe ich mein kleiner Beitrag war hilf - und aufschlussreich

Hier noch ein kleiner Anhang wie es mit Fotos, Videaos während einer schulischen Veranstaltung bestellt ist:
Was ist zu beachten, wenn im Rahmen von schulischen Veranstaltungen von Eltern und anderen Personen Fotos und Videos gefertigt werden? - ULD
 
Ich hab auch den Kurs und den Schein "Sachkundige Aufsichtsperson füt Versammlung und Veranstaltungsstätten".
Wenn ich alles noch richtig auf die Reihe bekomme:
Baulich ist der Betreiber verantwortlich. Falls Mängel> Protokollieren und weiterleiten.
Für die Veranstaltung der Veranstalter (in den meisten Fällen die Schule und damit der SL)
Ich bin dabei weisungsbefugt gegenüber den Beteiligten und dem Schulleiter. Außer er beauftragt mich nicht mit der Aufsicht.
Wenn die Veranstaltung größer wird, dann Verantwortung ablehnen und eine Fachkraft oder Bühnenmeister hinzuziehen.
Brandwache sobald eine öffentliche Person mit im Saal ist. Bei reiner Schulveranstaltung nur mit Schülern und Lehrern nicht, weil die in den Alarmfall eingewiesen sind.
Verlängerungskabel nur aus Gummi mit Prüfung. Mehrfachsteckdosen trittfest aus Alu o.ö. Keine billigen aus m Euroshop.
Plätze für Rollstuhlfahrer müssen vorhanden und markiert sein. Genau wie die Punkte, die Ringo Star schonbeschrieben hat.

Und weitere 1000 Dinge, die du im Veranstaltungsrecht finden kannst. Der Lehrgang ging 4 volle Tage, das kann man hier nicht alles aufschreiben.
 
In unserer Aula stelle ich meist so an die 150 Stühle,
aber es ist eine durch Stufen abgesenkte Aula.
Auf diesen Stufen sitzen auch Leute und so waren
bei der letzten Veranstaltung ca. 320 Personen auf
einer Fläche von 250m² ...


Gruß Huus
 

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