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Beamte klagen gegen die Stadt Mannheim

Hallo Duke,
bei dieser Klage geht es meines Erachtens nicht darum ob Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu werten ist sondern um die Vergütung der Zeiten über 48std.
Und das ist Problematisch weil ja nach dem EUHG Urteil erst gar nicht länger als 48std. gearbeitet werden darf.
So hat man Seinerzeit eine Output Regelung geschaffen, die es bis auf einen festgelegten Zeitraum erlaubt länger als 48std. zu Arbeiten.
Und alle stimmten der Regelung zu.
Nur wurde wahrscheinlich nicht über die Vergütung der Überstunden gesprochen.
So nach dem Motto macht ihr mal wir finden da noch eine gute Lösung!
Und dann wollte der AG wahrscheinlich nichts mehr davon wissen!

Also so in der Art ist es bei vielen Feuerwehren in den kommunen gelaufen.
Gruß Mike
 
Hallo Mike,

Zitat aus dem Text:

Die Feuerwehrleute fordern von der Stadt nun einen Ausgleich für Bereitschaftszeiten, welche laut EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG bereits seit 2001 wie normaler Volldienst hätten abgerechnet werden müssen.


Die Stadt Mannheim hat z.B alle Hausmeister von 48 Std.-Woche in eine 39 Stunden-Woche übergeleitet.
 
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