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Barren

diers

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Hallo Kollegen,

wer kann mir was zu diesen Barren sagen. Gibt es eine Firma die noch Ersatzteile hat??.Wer ist der Hersteller des Barrens. Der Barren daneben kommt von der Firma Grünzig, diese scheint es jedenfalls nicht mehr zu geben, kein Kontakt herzustellen.

Parallel laufen natürlich bei den aktuellen Sportgeräteherstellern anfragen.

Die unteren exenterspannbacken sind an unserem Barren defekt, vielleicht hat ja auch einer von euch noch welche liegen!!

Gruß Stefan..
 

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Wenn die Sportartikelhersteller nicht helfen können, Hände weg und sofort entsorgen lassen. Sportgeräte sind nicht deine Baustelle und auch nicht die, der Schule. Dafür gibt es Herstellervorgaben zur Überprüfung und Reparatur. Geht da nix mehr, dann ist die Wartungsfirma in der Pflicht, das Gerät nach Protokoll stillzulegen und zu entsorgen.
 
Hallo,

VORSICHT !!! Ganz heisses Eisen...
Lass die Reparatur, falls überhaupt noch möglich, auf jeden Fall von einen entsprechenden Wartungsbetrieb machen. Egal was Du an einem Sportgerät machst, wenn danach irgendwas passiert kann man dich, wenn Du nicht zweifelsfrei das Gegenteil belegen kannst, in die Haftung nehmen. DU bist dann in der Beweislast jeden Handgriff als fachgerecht und sicher darzustellen ( was ohne entsprechende Zertifikate sehr schwer fallen dürfte).
Ich weiß, es ist immer verlockend der Schule/ dem Träger hier oder da Kosten zu ersparen und somit selbst auch den einen oder anderen Sympathiebonus mitzunehmen, aber bei den heutigen Bestimmungen und auch den üblichen "Helikoptereltern" kann dich so eine Aktion ganz schnell "Kopf und Kragen" kosten...
 
Moin Moin,



wie fange ich an, also mein Job als Hauswart ist die Pflege Wartung blaa blaa blaaa aller Gegenstände an der mir anvertrauten Liegenschaft, dazu zählt auch die Sportgeräteüberprüfung und gegeben-falls die
Fachgerechte Instandsetzung dieser. Ist dieser wie in diesen Fall durch wenige schrauben und noch weniger Handgriffen zu wechseln, mache ICH das. Voraussetzung dabei ist selbstverständlich das es sich um Originale Ersatzteile handelt und es dabei zu keiner Bauartveränderung des Gerätes kommt.
Danach lasse ich die Arbeit durch unseren Sportgeräteprüfer Kontrollieren und fertig ist die Sache..
 
Sorry Kollege, DAS ist ganz bestimmt nicht deine Aufgabe! Maximal Sichtprüfung wäre durch dich zu machen, nichts anderes. Ausschließlich die Wartungsfirma führt arbeiten durch. Mehr ist schon durch die Unfallkasse nicht erlaubt.
 
Sorry Kollege, DAS ist ganz bestimmt nicht deine Aufgabe! Maximal Sichtprüfung wäre durch dich zu machen, nichts anderes. Ausschließlich die Wartungsfirma führt arbeiten durch. Mehr ist schon durch die Unfallkasse nicht erlaubt.

da muss ich dem Kollegen matti sehr recht geben

viele Grüße aus OWL
 
nee nee Männer, das sehe ich nicht so.

zwei unserer Kollegen haben einen Lehrgang beim TÜV besucht und sind dadurch befähigte Personen zur Überprüfung der Sportgeräte, sprich Sportgeräteprüfer

Diese gehen einmal im Jahr durch JEDE Einrichtung bei uns und überprüfen jedes Sportgerät, zusammen mit dem zuständigen Hauswart, nach ende oder bei größeren Missständen wird sofort entschieden was mit defekten Gerät passiert, sprich wer es Repariert. Hat der Hauswart eine einschlägige Berufsausbildung ist er befähigt und befügt das Gerät in Stand zu setzen. Ist er es nicht wird in Absprache Sachkostenträger/Hauswart an eine Sportgerätehersteller Firma/ Service Firma der Auftag abgegeben.

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das Ihr in keinster weise mal ein Sportgerät wieder Flott macht, das müssen ja Kosten sein für den Fachbereich die ins unermessliche gehen in euren Kommunen.

Wie macht ihr das den, sammelt ihr damit sich ein Auftrag überhaupt lohnt oder wird bei jeden Kleinen Fehler/Defekt eine Firma beauftragt.

Ich bin da jetzt doch sehr erstaunt drüber.

Matti schreibt ja auch das er der Meinung ist das Sportgeräte nicht meine Aufgabe Sprich nicht die des Hauswartes bzw der Schule sind, aber wer soll da bitte sonst für zuständig sein??

Der Sachkostenträger ist für die Halle inklusive der Sportgeräte verantwortlich, dieses hat er an die Hauswarte delegiert, was er ja kann, und somit wird eine wöchentliche Sichtkontrolle ausgeführt, kleinst defekte sofort behoben. Größere Sachen in Absprache mit dem zuständigen Sportgeräteprüfer angegangen.

was natürlich die Sache auflösen könnte ist die Zuständigkeit/Gesetze der verschieden Bundesländer, da bin ich nämlich raus, da weiß ich nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht. Aber natürlich kann eine Kommune auch sagen ihr macht da Garnichts dran, weil ich vertrau euch nicht das ihr euren Job gut macht, deswegen geben wir lieber viel Geld aus und lassen es machen.

Aber auch wenn ich ein Gerät in stand setzte und es Passiert irgendwas, bin nicht ich der Schuldige sondern immer mein Chef, den er hat es an mich Delegiert und er ist in der Pflicht diese zu Kontrollieren.

Scheint aber ja ein Interesantes Thema zu sein.

Wie schauts bei euch mit Leiterüberprüfung/Schultafelüberprüfung aus..!
 
Bei uns in BW kommt ein mal im Jahr eine Firma (Benz Sport, bei uns) und überprüft und setzt Instand. Wen vom HM ein Schaden festgestellt wird, wird das Gerät gesperrt. Auf keinen Fall repariert der HM ein Gerät, da die Komune jegliche Haftung ablehnt.
Leiterprüfung wird nach Lehrgang vom HM halbjährlich durchgeführt, ebenso Tafelprüfung. Wobei diese alle 2 Jahre in unserer Komune von einer Firma gründlich überprüft werden.
Komune- Rottenburg a. Neckar
 
Die folgenden Ausführungen sollen helfen, die Sicherheit von Einrichtungen und Geräten in Sporthallen und auf Außensport-
anlagen zu überprüfen.
4

durch Sportlehrer vor jeder Benutzung:

Sichtprüfung
Prüfung auf äußerlich erkennbare Mängel
Prüfung auf sichere Funktionsfähigkeit


durch Hausmeister bei Kontrollgängen:

Sichtprüfung
Prüfung auf äußerlich erkennbare Mängel


Prüfung
Instandsetzung :

durch befähigte Personen, periodisch, mindestens
einmal jährlich entsprechend der Festlegung nach
der Gefährdungsbeurteilung,
mit Prüfbefund

befähigte Personen*
GUV-SI 8044
Wer prüfen und in Stand setzen kann, zeigt z.B. folgende Übersicht:
Unterwiesene Personen

*) Eine befähigte Person muss über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese orientiert sich an der Berufsausbildung, der Be-
rufserfahrung und der zeitnahen Tätigkeit. Die Person muss eine Berufsausbildung absolviert haben die es ermöglicht, ihre be-
ruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Diese Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachwei-
sen bestehen.
Hinsichtlich der Berufserfahrung muss die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prü-
fenden Objekten umgegangen sein.
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung ist erforderlich.
Wichtig ist auch die Kenntnis zum Stand der Technik bezüglich der zu prüfenden Teile.
Für die Prüfung müssen die erforderlichen Einrichtungen (Werkzeuge, Messgeräte, Prüflehren und dergleichen) sowie die Unter-
lagen des Herstellers (technische Beschreibung, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Einstellwerte) zur Verfügung stehen.
 
Bei uns kommt die Fa. "Neusport aus Vechta" und prüft die Geräte. Wenn sie etwas feststellen, gibt es einen mängelbericht, der dem zuständigen Sachbearbeiter unserer Gemeinde zugeschickt wird. Dieser entscheidet dann was repariert wird oder auch nicht von der Firma Neusport. Ich selbst habe mal an einem Sprungkasten ein Gummifuß erneuert, das war es dann aber auch schon. Alles andere macht die Fachfirma.

Wenn Du etwas reparierst übernimmst Du auch automatisch die Haftung dafür, das es einwandfrei funktioniert und sich niemand verletzt.

Gruß
Strati
 
So lange das ganze Verfahren und alle dazugehörigen Dienstanweisungen
gut dokumentiert und ggf. für einen Richter nachvollziehbar sind,
sollte der Hausmeister die Verantwortung ziemlich gut nach oben weiterreichen können.
Da würde ich mich als schwächstes Glied der Kette immer auf die Arbeitsanweisung meines
Vorgesetzten berufen, bei fraglichen bestehe ich aber mittlerweile auf den schriftlichen Weg.

In solchen Fällen beruft man sich natürlich immer auf die abgeschlossene Ausbildung
als Schlosser o.ä. meiner Meinung nach sollte man diese Befähigung aber nur heranziehen können, wenn auch die Eingruppierung entsprechend erfolgt ist.
 
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