Gute Frage,
nehmen wir den Grundsatz für den ersten Rettungsweg:
Jede Person muss aus eigener Kraft aus einem Aufenthaltsraum über den aufgeführten
Rettungsweg auf kurzem und sicheren Weg in den nächsten Brandabschnitt oder ins
Freie gelangen können.
Der erste Rettungsweg versteht sich.
Von Innen (Gebäude) bis zum Ausgang (Notausgang) Primär ins Freie,
(weiterhin),Sekundär BIS AUF ÖFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHE!!!
Im Prinzip aber auch bis zur nächstgelegenen Sammelstelle.
Nicht Ausreichend ist: Vor der Türe die ins Freie führt (Rettungsweg)
Schnee und Eis zu entfernen, so daß sich die Türe öffnen lässt.
Perfekter Winterdienst, im Sinne der Menschenrettung heißt,
Schnee und Eisfrei bis zur öffentlichen Verkehrsfläche und Sammelplatz.
Mindestens 2 Meter breit. (Schulen)
Weitere Info FLUCHTWEG
Gefordert Für Schulen (innen)
Flure mindestens 2 Meter breit für Treppen mindestens 1,25 Meter breit.
In der Arbeitsstätten Verordnung § 4 (4) steht noch:
Verkehrswege, Fluchtwege, und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden.
(Denke der Paragraph bezieht sich wohl nicht direkt auf das Schneeräumen. Findet aber auch für Schnee Anwendung)
Alexander