Aktuelles
Schulhausmeisterforum
  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Ausgänge und Notausgang freihalten

geist der schule

Registriertes Mitglied
Hallo,
hat jemand von euch ein Ahnung, wie weit man eigentlich den Schnee vor einer Tür frei räumen muss? Gibt es dafür eine bestimmte Größe?


Gruss
Udo
 
Gute Frage,
nehmen wir den Grundsatz für den ersten Rettungsweg:
Jede Person muss aus eigener Kraft aus einem Aufenthaltsraum über den aufgeführten
Rettungsweg auf kurzem und sicheren Weg in den nächsten Brandabschnitt oder ins
Freie gelangen können.

Der erste Rettungsweg versteht sich.
Von Innen (Gebäude) bis zum Ausgang (Notausgang) Primär ins Freie,
(weiterhin),Sekundär BIS AUF ÖFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHE!!!
Im Prinzip aber auch bis zur nächstgelegenen Sammelstelle.

Nicht Ausreichend ist: Vor der Türe die ins Freie führt (Rettungsweg)
Schnee und Eis zu entfernen, so daß sich die Türe öffnen lässt.

Perfekter Winterdienst, im Sinne der Menschenrettung heißt,
Schnee und Eisfrei bis zur öffentlichen Verkehrsfläche und Sammelplatz.
Mindestens 2 Meter breit. (Schulen)


Weitere Info FLUCHTWEG
Gefordert Für Schulen (innen)
Flure mindestens 2 Meter breit für Treppen mindestens 1,25 Meter breit.


In der Arbeitsstätten Verordnung § 4 (4) steht noch:
Verkehrswege, Fluchtwege, und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden.
(Denke der Paragraph bezieht sich wohl nicht direkt auf das Schneeräumen. Findet aber auch für Schnee Anwendung)


Alexander
 
Ich mache es immer soweit, das neuer Schnee nicht unbedingt hereingeweht wird. Glaube auch nicht, das es ein Mindestmaß dafür gibt, außer vieleicht, es ist vor dem Eingang eine Treppe, die sollte dann auch Schneefrei sein.
 
Alexander's Ausführungen kann ich mich nur anschließen... :danke: Was aber auch "gerne" mal vergessen wird: Feuerwehrzufahrten (auch für Rettungswagen) sind auch dankbar für jedweden Winterdienst.... :)
 
Erst einmal Danke! So ungefähr habe ich mir das schon gedacht. Gibt es das irgendwo Schriftlich. Der hinterrund ist, jedes Jahr um die Winterzeit, brauchen wir das gute weisse Salz. Irgendwann kommt vom Amt so ein kleiner Wink, das es wieder einmal viel Salz sei. Es gäbe bei uns Kollegen die auch mal den Schulhof speeren würden. Worauf hin, ich von meiner Seite darauf hinweise, das sämtliche Ausgänge (Notausgänge) über den Schulhof führen.
 
"Irgendwann kommt vom Amt so ein kleiner Wink, das es wieder einmal viel Salz sei. Es gäbe bei uns Kollegen die auch mal den Schulhof speeren würden."

......bei solchen Aussagen erkennt man wieder einmal, wieviel geistige Tiefflieger in ihren Büros sitzen....Dann wundert man sich über nichts mehr....
 
Gibt es das irgendwo Schriftlich. .

Die letzte ausführliche, schriftliche Fassung über das Freihalten von Fluchtwegen (Schnee und Eisfrei)
im Aussenbeich, ist von 1994 (Arbeitsstätten Verordnung) Also lange überholt.

Es taucht in neueren Fassungen, in keiner Gesetzesform mehr auf.
Weder Im Brandschutz noch in sonstigen Regelwerken.
Es wurde durch die alg. Fassung der jeweiligen amtlichen Räumpflicht gestrichen.
Mit dem Unterschied, Fluchtwege sind 24 Stunden, also IMMER Schnee und Eisfrei zu halten.
Also ab Fluchtwegtüre bis Sammelplatz. bzw bis zu öffentl. Verkehrswege.

Übertrieben dargestellt:
Ist das Räumen dieser Wege nicht möglich, muß an eine Überdachung des
eingetragenen Fluchtweges in Erwägung gezogen werden.

Nun darf der Hausbetreiber die Kosten der Überdachung, oder Beheizung
der Wege rechnerisch dem Schneeräumen und Eisfreihalten
gegenrechnen.


Haftbar bei nachweislicher Störungen und Beeinträchtigung der sicheren Nutzung
des Fluchtweges ist der Hausbetreiber. DAS IST AMTLICH !
 
Salz? Bei uns leider verboten. Geht nur mit dem guten alten Schneeschieber. Von Hand selbstverständlich.:D
 
Bei dem Thema frage ich mich auch immer ob es dazu vielleicht irgendwo was Schriftlich gibt.

Ich habe 20.000 qm Schulgrundstück, wir sind zu zweit und haben im Moment neben Salz und Hand-Schneeschiebern noch einen umgebauten Rasenmäher Traktor für den Winterdienst zur Verfügung. Jetzt stellt sich mir halt die Frage bei Dauer Schnee u.a welche Wege habe ich Grundsätzlich immer Freizuhalten und welche nicht.

Denn man kann eben auch bis zum Umfallen schaufeln. Aber nach max. 10 Std. währe ja Schluss mit Arbeit. Und wenn man um 04.00 Uhr anfägt damit die Damen und Herrn um 08.00 Uhr in ihr Klassenzimmer kommen ist halt die Frage wer am Nachmittag dann schaufelt. -.- Und nicht immer nur die Überstundensätze fallen...

Währe mal Interessant ob es da Vorgaben gibt, ab wann einem der Gebäudebetreiber weitere Mitarbeiter oder Gerätschaften dringend stellen muss, und welche Fläche wirklich dauernd freizuhalten sind.

Denn auch in den jeweilgen Städteordnung gibt es ja den Satz "Jeder Bürger hat sich den Witterungsverhältnissen anzupassen."
 
Hallo Leute,
Ich habe ca. 15.000 m² Grundstück und davon sind 5.500 m² bebaut.
Alle Haupwege, dazu zähle ich die Wege zu den Gebäuden, halte ich Schnee und Eis frei.
Das Grundstück grenzt auf 180 m an einem Burgersteig mit Füßgängerüberweg.
Diesen Bürgersteig halte ich auch Schnee und Eisfrei.
Der Zebrastreifen wird durch den Straßenwinterdienst der Stadt Hamburg geräumt.
Als Streugut verwende ich ein Salz- Granulatgemisch im Verhältnis von 1 : 2.
Das Granulat hat die Eigenschft das es sich nach einer gewissen Zeit auflöst und ich es nicht aufnehmen muss.
 
Zurück
Oben