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Jahresreinigung Aufsicht der Reinigungskräfte

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Blechmann76

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Hallo zusammen,

habe mal ne Frage, wie es bei euch mit der Kontrolle der Reinung aussieht oder wie die genau geregelt ist.

Wie muß die Kontrolle der Reinigung erfolgen? Müßt ihr die Arbeitszeiten der Reinungskräfte kontrollieren? Wenn ja wie macht ihr das? Wie soll man die Zeiten von 5-10 Kräften kontrollieren, die alle unterschiedliche Stunden haben, zu unterschiedlichen Zeiten anfangen und aufhören? Ist die Kontrolle der Zeiten überhaupt unsere Aufgabe oder muß nur die geleiste Arbeit (sprich die Reinheit) kontrolliert werden. Welche Regelungen gibt es da und wie müssen die schriftlich fixiert sein? Gibt es einen prozentualen Anteil an Zeit, den ich aufwenden muß oder ist dies Ermessensache? Muß ich bei Überstunden die Stundenzettel ausfüllen und darf ich diese dann unterschreiben, wenn ich die Stunden nicht zu 100% kontrollieren kann? Ich muß ja schließlich auch meine anderen Tätigkeiten als HM ausüben, die ja eindeutig überwiegen. Bin ich den Reinigungskräften vorgesetzt oder bin ich nur weisungsbefugt? Muß sowas schrifltich fixiert sein? Und das alles bei 5-10 Reinungskräften, 80 Lehren und 2500 Schülern im Schichtdienst!

Wie sieht es da bei euch aus? Gibt es stadtspezifische Vorgaben oder gibt es einheitliche Regelungen z.B. für die Bundesländer?

mfg
 
Hallo,
bei uns muss das Endergebnis stimmen, zwischendurch mal kontrollieren so das man eventuelle Mängel sofort beseitigen kann.Wenn alles fertig ist eine Endkontrolle durchführen, dann wird der Arbeitszettel unterschrieben.
So handhabe ich es.

Gruß mucka
 
Ich kontrolliere bei meinem morgendlichen Rundgang. Das hat allerdings den negativen Effekt, das schlampereien nicht mehr bis zum Unterrichtsbeginn beseitigt werden können. Da die Reinigungsfirma allerdings erst nach 18 Uhr anfängt und meistens bis 22 oder 23 Uhr arbeitet ist eine Kontrolle danach nicht möglich. Nur an den Tagen bei Elternversammlungen schaue ich zwischendurch nach dem rechten.

Eine Frage an mucka, unterschreibst du die Abrechnungen täglich?
 
Eine Frage an mucka, unterschreibst du die Abrechnungen täglich?[/QUOTE]

nein, die Vorarbeiterin kommt ende des Monats um meine Unterschrift für die ordnungsgemässe durchgeführte Reinigung zu holen.Sollten Mängel sein, so vermerke ich das auf dem Arbeitsblatt.

gruß mucka
 
Hallo

bei uns wurden die Schulen Reviere eingeteilt. Jede RMF hat ihr Revier mit einer Festen Zeit.
Ist Sie ferig und das Revier sauber geht sie selbständig. Ich kontrollier nur das Ergebniss und nicht die benötigte Zeit. Ordne ich Überstunden oder Zusatzarbeiten an melde ich das ans Amt. Klappt ganz gut nur die Damen beschweren sich über die Reviere deshalb routieren wir seit 2008 da bekommt je nach den Sommerferien das Nachbarrevier. Seitdem gibts wenig gemotze und revierneid.
 
Hallo zusammen,

habe mal ne Frage, wie es bei euch mit der Kontrolle der Reinung aussieht oder wie die genau geregelt ist.

Wie muß die Kontrolle der Reinigung erfolgen? Müßt ihr die Arbeitszeiten der Reinungskräfte kontrollieren? Wenn ja wie macht ihr das? Wie soll man die Zeiten von 5-10 Kräften kontrollieren, die alle unterschiedliche Stunden haben, zu unterschiedlichen Zeiten anfangen und aufhören? Ist die Kontrolle der Zeiten überhaupt unsere Aufgabe oder muß nur die geleiste Arbeit (sprich die Reinheit) kontrolliert werden. Welche Regelungen gibt es da und wie müssen die schriftlich fixiert sein? Gibt es einen prozentualen Anteil an Zeit, den ich aufwenden muß oder ist dies Ermessensache? Muß ich bei Überstunden die Stundenzettel ausfüllen und darf ich diese dann unterschreiben, wenn ich die Stunden nicht zu 100% kontrollieren kann? Ich muß ja schließlich auch meine anderen Tätigkeiten als HM ausüben, die ja eindeutig überwiegen. Bin ich den Reinigungskräften vorgesetzt oder bin ich nur weisungsbefugt? Muß sowas schrifltich fixiert sein? Und das alles bei 5-10 Reinungskräften, 80 Lehren und 2500 Schülern im Schichtdienst!

Wie sieht es da bei euch aus? Gibt es stadtspezifische Vorgaben oder gibt es einheitliche Regelungen z.B. für die Bundesländer?

mfg
Sei lieb gegrüßt,
irgendwie kann ich dich nicht so ganz verstehen?!
Du hast doch einen AG, der ganz klare Ausschreibungsbedingungen heraus-
gegeben hat und den Zuschlag entsprechend erteilt hat, dass ist die Vorgabe, die du einhalten musst!
Wenn dir diese Vertragsbestandteile nicht vorliegen, solltest du dich sofort
bei dem Fachbereich, der dafür zuständig ist, erkundigen und dir die Vorlagen zukommen lassen.
Ferner ist die Frage, muss eine Objektleitung vor Ort sein oder nicht, als
HM gibst du die Zeiten vor, und nicht die Reinigung dir, Überstunden sollst du vermeiden, also muss, solange nicht das entsprechende Vertrauen besteht in deiner Arbeitszeit, oder Bereitschaftszeit, gereinigt werden, aber
laß´dir keine Überstunden reinjagen wegen der Reinigung, da muss bei der Frequenz ein Verantwortlicher sein. Und die Damen würde ich nicht zu
unterschiedlichen Zeiten anfangen lassen, alle gleich und die Beendigung um die gleiche Zeit. Was ich damit meine, hast du ja schon teilweise selber angesprochen!
Als HM gibst du die schulischen Belange bei der Reinigung vor! Aber die Bedingungen zur Vergabe mußt du kennen und evtl. beten können.
Ich respektiere meine Damen, aber sie wissen, in regel- oder unregelmä0igen Abständen kontrolliere ich, finde ich mehr als 2 Punkte, die zu beanstanden sind, kontrolliere ich den Bereich komplett, aber es ist nicht unangenehm, sie wissen es und im Laufe der Zeit ist ein Vertrauensverhältnis geschaffen worden, nur geht jemand, muss neu aufgebaut werden, und das gibt immer ein bißchen Stress. Nur, wenn du
die Ausschreibungsbedingungen aus dem FF kennst, bleibt dir das erspart und es ist ein gutes Miteinander!
Die Objektleitung ist den Reinigungskräften vorgesetzt, also musst du mit
damit zusammenarbeiten, sofern niemand dafür vorgesehen ist hast du die Verantwortung, weisungsbefugt bist du gegenüber Objektleitung und Reinigskräften, weil du die Verantwortung trägst und ggf. umschichten musst!
Also, laß´dir nicht auf der Nase herumtanzen, und wenn jemand nicht will
muss man die Konsequenzen ziehen.
Bedenke: Ein gutes Reinigungsergebnis hängt auch vom Ton untereinander ab! Mit- und nicht Gegeneinander: dass musst du schaffen! Aber auch mit
der Durchsetzung der Vorgaben!
Sei lieb gegrüßt und gutes Gelingen!;)
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Übrigens: Überstunden für dich oder für die Reinigung?
Dein AG wird dir für die Reinigung keine Üst zubilligen und der Reinigung wirst
du keine ÜSTD unterschreiben können, weil garantiert die Fläche, die gereinigt werden soll, qm-mäßig festgelegt und wie sie dies bewerkstelligen ist deinem AG egal, Hauptsache es ist erledigt, ÜSTD der Reinigungskräfte muss sicherlich firmeninterm geklärt werden, aber damit hast du eigentlich nichts zu tun!
 
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