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Arbeitet ein Schulhausmeister überwiegend geistig oder körperlich?

Bigplex

Registriertes Mitglied
Da kann man nur schmunzeln!

1. November 2011 um 19:21 Uhr

Eine dpa-Meldung zum Nachdenken:

Es hört sich nach einer Provinzposse an: In Barsinghausen bei Hannover wird über die Frage gestritten, ob der Hausmeister einer städtischen Schule gleichzeitig Ratsherr sein darf. Frank Marks war bei den Kommunalwahlen im September als unabhängiger Kandidat in den Stadtrat gewählt worden, inzwischen ist er Mitglied der Grünen. Jedoch dürfen sich Bedienstete der Verwaltung laut Gesetz eigentlich nicht als Kommunalpolitiker engagieren.
Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte, die überwiegend körperlich arbeiten. Aus Sicht der Stadtspitze ist die Hausmeistertätigkeit aber überwiegend geistiger Natur. Der mit Angehörigen aller Fraktionen besetzte Wahlausschuss sah das anders und gab grünes Licht für den Hausmeister. Die Stadt prüfe nun mit der Kommunalaufsicht und eventuell mit dem Landeswahlleiter, ob sie Einspruch einlegen werde, sagte der stellvertretende Wahlleiter Peter Jülke am Dienstag.
 
Ich Arbeite sowohl KörperTig als auch GeistLich, was denn da los an der Stadtspitze, müssten sie nicht eigentlich wissen
ob ihre Schulhausmeister laut ihrer Arbeitsplatzbeschreibung (Die die Stadtspitze mal selbst erstellt hat!) eher geistig oder
eher körperlich arbeiten.

Die Arbeit der Hausmeister hat sich in den letzten 10-20 Jahren auch deutlich verändert, es sind tatsächlich mehr geistige
Tätigkeiten aus zu führen als damals, dennoch würde ich behaupten das die körperlichen Tätigkeiten immer noch deutlich
überwiegen.
 
Moinmoin,
mal zum Thema: Bei uns ist es so geregelt, das ich nur bei einer max 50% Tätigkeit für den Samtgemeinderat kandidieren darf. Auf Gemeinde Ebene ist das mit der Arbeitszeit egal.
 
Hallo!

Ihr kennt ja die Umstände nicht.

Barsinghausen (Nachbargemeinde meiner Heimstatt) war so pleite, dass die Kämmerei und damit die gesamte Stadt mehrere Jahre von einem Zwangsverwalter des Landesrechnungshofes geführt wurde (sozusagen unter Zwangsverwaltung des Landes kam). Da kam jede Möglichkeit, Geld zu sparen sehr gelegen.

Denn der SHM, der an einer Sitzung teilnimmt oder in einem Ausschuss sitzt, muss ersetzt werden, wenn er zeitgleich Aufgaben innerhalb der Schule übernehmen müsste. Also Personalaufstockung. Das wollte man mit allen Mitteln "vermeiden".

Inzwischen ist der Haushalt der Stadt saniert (u.a. durch mehr als 30% Einsparung im Verwaltungspersonal) und die produzieren sogar Haushaltsüberschüsse (und haben seit knapp 2 Jahren das Problem, kein Fachpersonal zu finden (Hochbauamt), um das liebe Geld wegzuplanen.

LG
Roland
 
Hallo!
Ein Schulhausmeister ist traditionell als Angestellter geführt worden. Bei diesen überwog, im Gegensatz zu im gewerblichen Bereich Tätigen, die geistige Tätigkeit. Nun haben wir Arbeitnehmer im TVöD.
Das ist aber nicht das Problem!
Hier geht es um Unvereinbarkeitsregelungen im Kommunalrecht. Denn niemand kann und soll sein eigener "Richter" sein. Wäre ja etwas seltsam, wenn man seine eigene Beförderung entscheiden kann oder durch seine Mitgliedschaft im Gemeinderat fördern kann.
Die Vorschrift richtet sich also nicht gegen Schulhausmeister, sondern soll "Selbstbedienung" verhindern.
In Bayern gibt es da eine Regelung, dass unterhälftig Beschäftigte Gemeinderat werden können, solange nicht höher als EG 8 eingruppiert sind. Früher waren hier alle "Arbeiter" ausgenommen. So stand es jedenfalls in der Gemeindeordnung.
LG
ZeiselR
 
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